Entscheidungen zu § 382 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 301-330 von 1.342

RS OGH 1994/12/13 1Ob571/94, 2Ob502/96, 1Ob368/98v, 4Ob18/99x, 1Ob152/99f, 2Ob271/99p, 7Ob34/01b, 1O

Norm: EO §382 Z8 litc IVDEO §382 Abs1 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Bei der einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c EO werden nicht die vom Aufteilungsverfahren betroffenen Vermögensobjekte gesichert, sondern die gerichtliche Durchsetzung des Aufteilungsanspruchs gemäß den §§ 81 ff EheG. Für die Durchsetzung des Aufteilungsanspruchs ist es unmaßgeblich, ob die gefährdete Partei letztlich die Sache oder eine Ausgleichszahlung nach § 94 EheG zuges... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1994

TE OGH 1994/12/13 1Ob571/94

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Entscheidung | OGH | 13.12.1994

RS OGH 1994/12/13 1Ob571/94, 3Ob101/06h, 3Ob216/13f

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Beim Aufteilungsanspruch nach den §§ 81 ff EheG handelt es sich nicht um ein erst möglicherweise entstehendes Recht, sondern um einen bereits bestehenden, durchaus sicherungsfähigen Anspruch. Entscheidungstexte 1 Ob 571/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1994 1 Ob 571/94 Veröff: SZ 67/226 3 Ob 101/06h ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1994

RS OGH 1994/12/13 1Ob571/94, 7Ob313/98z, 1Ob71/00y

Norm: EO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot nach § 382 Abs 1 Z 6 EO kann auch nur in der Form erlassen werden, daß dem Gegner die Belastung und Verpfändung der ganzen Liegenschaft untersagt wird, gleichgültig ob sich der Anspruch des Antragstellers nur auf eine Liegenschaftshälfte bezieht. Entscheidungstexte 1 Ob 571/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1994

RS OGH 1994/12/13 1Ob571/94

Norm: EO §382 Z7 II6EO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Kann dem Erstantragsgegner nicht verboten werden, über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verfügen, dann kann ein gleichartiges Verbot auch nicht gegen den Zweitantragsgegner erlassen werden, der gegenüber dem Erstantragsgegner vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen hat. Mit einem solchen Verbot würde in die Rechte des Zweitantragsgegners eingegriffen und ihm die Erfüllung einer Verpflichtung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1994

TE OGH 1994/10/12 7Ob592/94

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Entscheidung | OGH | 12.10.1994

RS OGH 1994/10/11 1Ob10/94, 1Ob86/99z, 7Ob34/01b, 7Ob322/01f, 1Ob190/04d, 6Ob61/09b, 1Ob80/12i, 3Ob2

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Bei einem Antrag auf einstweilige Sicherung der in die Aufteilungsmasse fallenden Vermögenswerte nach § 382 Z 8 lit c zweiter Fall EO wird nicht der im Verfahren geltend gemachte Anspruch auf Auflösung der Ehe, sondern der - erst durch die Rechtskraft der Auflösungsentscheidung entstehende - Anspruch gesichert, dass die der Aufteilung unterliegenden Sachen weder verbracht, eigenmächtig veräußert oder belast... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

RS OGH 1994/10/11 1Ob10/94, 1Ob571/94

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Eine Gefährdung der gefährdeten Partei bei einer Absicht des Gegners der gefährdeten Partei, das ihm allein gehörige Haus mit der Ehescheidungsverfahrens und Durchführung des Aufteilungsverfahrens zu verkaufen, ist nicht zweifelhaft. Entscheidungstexte 1 Ob 10/94 Entscheidungstext OGH 11.10.1994 1 Ob 10/94 Veröff: SZ 67/166 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

RS OGH 1994/10/11 1Ob10/94, 1Ob86/99z, 7Ob34/01b, 7Ob322/01f, 1Ob190/04d, 6Ob61/09b, 1Ob80/12i, 3Ob2

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Bei einem Antrag auf einstweilige Sicherung der in die Aufteilungsmasse fallenden Vermögenswerte nach § 382 Z 8 lit c zweiter Fall EO wird nicht der im Verfahren geltend gemachte Anspruch auf Auflösung der Ehe, sondern der - erst durch die Rechtskraft der Auflösungsentscheidung entstehende - Anspruch gesichert, dass die der Aufteilung unterliegenden Sachen weder verbracht, eigenmächtig veräußert oder belast... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

TE OGH 1994/10/11 1Ob10/94

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Entscheidung | OGH | 11.10.1994

RS OGH 1994/10/11 1Ob10/94, 1Ob571/94

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Eine Gefährdung der gefährdeten Partei bei einer Absicht des Gegners der gefährdeten Partei, das ihm allein gehörige Haus mit der Ehescheidungsverfahrens und Durchführung des Aufteilungsverfahrens zu verkaufen, ist nicht zweifelhaft. Entscheidungstexte 1 Ob 10/94 Entscheidungstext OGH 11.10.1994 1 Ob 10/94 Veröff: SZ 67/166 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

RS OGH 1994/8/29 1Ob597/94

Norm: ApothekenG §12EO §382 A
Rechtssatz: Der Widerruf einer sogenannten "bedingten Zurücklegungserklärung" einer Konzession stellt kein taugliches Sicherungsmittel dar, zumal weder das angestrebte Gebot, ein Ansuchen auf Erteilung einer Apothekenkonzession, noch das angestrebte Gebot, eine Erklärung nach § 46 Abs 2 ApG zurückzuziehen, ein rückgängig zu machendes Provisorium ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1994

TE OGH 1994/8/29 1Ob597/94

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Entscheidung | OGH | 29.08.1994

RS OGH 1994/7/14 1Ob5/94, 1Ob32/95, 1Ob41/95, 6Ob26/01v, 17Ob16/09s

Norm: AHG §1 BaB-VG Art87 Abs1B-VG Art94EO §382 IEO §382 Z4 II4EO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Einem Zivilgericht ist es einerseits nach der in Art 94 B-VG ausgesprochenen strikten Trennung von Justiz und Verwaltung verwehrt, einer Vollzugsbehörde als einem Organ der Hoheitsverwaltung ein Verbot des weiteren Vollzuges einer Strafhaft, die die Weisung zur Enthaftung eines Strafgefangenen enthält, auszusprechen, andererseits stehen einer Weisung des Z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1994

RS OGH 1994/7/14 1Ob5/94, 1Ob32/95

Norm: EO §382 I
Rechtssatz: Beim Anwendungsbereich einstweiliger Verfügungen sind Verfassungsbestimmungen und einfachgesetzliche Beschränkungen, die einer einstweiligen Verfügung im Wege stehen, zu beachten. Entscheidungstexte 1 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 5/94 1 Ob 32/95 Entscheidungstext OGH 28.06.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1994

RS OGH 1994/7/14 1Ob5/94, 1Ob32/95, 1Ob41/95, 6Ob26/01v, 17Ob16/09s

Norm: AHG §1 BaB-VG Art87 Abs1B-VG Art94EO §382 IEO §382 Z4 II4EO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Einem Zivilgericht ist es einerseits nach der in Art 94 B-VG ausgesprochenen strikten Trennung von Justiz und Verwaltung verwehrt, einer Vollzugsbehörde als einem Organ der Hoheitsverwaltung ein Verbot des weiteren Vollzuges einer Strafhaft, die die Weisung zur Enthaftung eines Strafgefangenen enthält, auszusprechen, andererseits stehen einer Weisung des Z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1994

RS OGH 1994/7/14 1Ob5/94, 1Ob32/95, 1Ob41/95, 6Ob26/01v, 17Ob16/09s

Norm: AHG §1 BaB-VG Art87 Abs1B-VG Art94EO §382 IEO §382 Z4 II4EO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Einem Zivilgericht ist es einerseits nach der in Art 94 B-VG ausgesprochenen strikten Trennung von Justiz und Verwaltung verwehrt, einer Vollzugsbehörde als einem Organ der Hoheitsverwaltung ein Verbot des weiteren Vollzuges einer Strafhaft, die die Weisung zur Enthaftung eines Strafgefangenen enthält, auszusprechen, andererseits stehen einer Weisung des Z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1994

TE OGH 1994/7/14 1Ob5/94

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Entscheidung | OGH | 14.07.1994

RS OGH 1994/5/31 4Ob541/94

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß das Zusammenleben mit einem Partner, der immer wieder im alkoholisierten Zustand mit dem "Umbringen" oder "Erwürgen" droht und auch tatsächlich zu Gewaltakten schreitet, unerträglich ist. Das Verhalten des Beklagten wird nicht dadurch "erträglicher", daß es allenfalls im Hinblick auf seinen psychischen Zustand und die äußeren Lebensumstände im milderen Licht gesehen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1994

RS OGH 1994/5/31 4Ob541/94, 7Ob2/10k, 10Ob15/21k

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Daß die Ehe rechtskräftig geschieden ist, hindert die einstweilige Verfügung nicht, weil das "Scheidungsverfahren" noch andauert, bis zur Entscheidung über die Frage des Verschuldens. Auch der in § 382 Z 8 lit b EO geforderte Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ist solange gegeben. Entscheidungstexte 4 Ob 541/94 Entscheidungstext OGH 31.05.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1994

TE OGH 1994/5/31 4Ob541/94

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Entscheidung | OGH | 31.05.1994

RS OGH 1994/5/31 4Ob541/94

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß das Zusammenleben mit einem Partner, der immer wieder im alkoholisierten Zustand mit dem "Umbringen" oder "Erwürgen" droht und auch tatsächlich zu Gewaltakten schreitet, unerträglich ist. Das Verhalten des Beklagten wird nicht dadurch "erträglicher", daß es allenfalls im Hinblick auf seinen psychischen Zustand und die äußeren Lebensumstände im milderen Licht gesehen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1994

RS OGH 1994/5/31 4Ob541/94, 7Ob2/10k, 10Ob15/21k

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Daß die Ehe rechtskräftig geschieden ist, hindert die einstweilige Verfügung nicht, weil das "Scheidungsverfahren" noch andauert, bis zur Entscheidung über die Frage des Verschuldens. Auch der in § 382 Z 8 lit b EO geforderte Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ist solange gegeben. Entscheidungstexte 4 Ob 541/94 Entscheidungstext OGH 31.05.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1994

TE OGH 1994/3/24 2Ob520/94

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Entscheidung | OGH | 24.03.1994

RS OGH 1994/3/22 4Ob520/94, 2Ob330/97m, 6Ob18/10f, 4Ob173/11m, 7Ob164/13p

Norm: EO §379 AEO §381 AEO §382 AEO §382 II5
Rechtssatz: Sicherungsmaßnahmen sind nicht ihrer Art nach, sondern nur dem Umfang nach an den Hauptanspruch gebunden. Entscheidungstexte 4 Ob 520/94 Entscheidungstext OGH 22.03.1994 4 Ob 520/94 2 Ob 330/97m Entscheidungstext OGH 19.03.1998 2 Ob 330/97m Auch; Beisatz: Eine einstweilige... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1994

TE OGH 1994/3/22 4Ob520/94

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Entscheidung | OGH | 22.03.1994

TE OGH 1994/3/11 1Ob514/94

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Entscheidung | OGH | 11.03.1994

TE OGH 1994/3/8 4Ob14/94

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Entscheidung | OGH | 08.03.1994

TE OGH 1994/2/23 3Ob9/94

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Entscheidung | OGH | 23.02.1994

RS OGH 1994/1/25 4Ob503/94, 6Ob325/97f, 9Ob286/01a, 4Ob10/05g (4Ob11/05d), 2Ob173/09v, 2Ob240/09x, 1

Norm: ABGB §97EO §382 IVDEO §382b Abs1EO §382e idF vor dem 2.GeSchGEO §382hZPO §266 BZPO §503 E4c/16
Rechtssatz: Die Beweislast dafür, dass die Ehewohnung nicht der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten dient, trifft den Beklagten. Er hat den Ausnahmefall der anderweitigen Deckung des Wohnbedürfnisses eines Ehegatten zu beweisen (SZ 54/37). Die Bescheinigungslast im Provisorialverfahren ist gleich zu verteilen wie die B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1994

Entscheidungen 301-330 von 1.342

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