Begründung: In der "G*****" vom 13.Oktober 1995 wurden zwei Ausschreibungen des beklagten Abwasserverbandes veröffentlicht. Einerseits schrieb der Beklagte die Baumeisterarbeiten inklusive Professionistenleistungen für den Neubau der Verbandskläranlage G*****, andererseits die maschinelle Ausrüstung für den Neubau derselben Anlage, ***** aus. In beiden Fällen wies der Beklagte "ausdrücklich darauf hin, daß Alternativanbote zur gegenständlichen Ausschreibung abgegeben werden kö... mehr lesen...
Norm: EO §8 Abs1 EO §39 Abs1 Z8 IIIH EO §39 Abs1 Z8 IVB EO §294 A EO §382 Z7 II7 EO § 8 heute EO § 8 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 8 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991 ... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2 EO §382 Z7 II7 B-VG Art9 EO § 294 heute EO § 294 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 294 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 294 gültig von 01.03.19... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr aufgrund eines vollstreckbaren Versäumungsurteiles gegen die verpflichtete GmbH - neben der antragsgemäß bewilligten Fahrnisexekution - die Forderungsexekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen zwei in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter Drittschuldner zustehenden Ansprüche auf Volleinzahlung der Stammeinlage in Höhe von S 137.500,-- und S 112.500,-- und Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehu... mehr lesen...
Norm: EO §8 Abs1 EO §39 Abs1 Z8 IIIH EO §39 Abs1 Z8 IVB EO §294 A EO §382 Z7 II7 EO § 8 heute EO § 8 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 8 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991 ... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2 EO §382 Z7 II7 B-VG Art9 EO § 294 heute EO § 294 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 294 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 294 gültig von 01.03.19... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Tochter des Beklagten. Sie studiert seit dem Wintersemester 1991/92 Internationale Betriebswirtschaft an der Universität W*****. Die Klägerin betreibt ihr Studium sehr engagiert und erfolgreich; ihre bisherige Studiendauer liegt deutlich unter der durchschnittlichen Studiendauer für dieses Fach. Sie wird das Studium voraussichtlich 1997 abschließen. Die Klägerin bewohnt gemeinsam mit Michael J***** eine Wohnung in W*****. Sie trägt ihre Leben... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat in der dieselben Parteien betreffenden Entscheidung 6 Ob 2192/96p bereits ausgesprochen, daß ein durch Klage geltend zu machender Übernahmsanspruch zwar noch nach Auflösung der Gesellschaft während der Liquidation erfolgen kann, es aber bei der durch Kündigung bewirkten Auflösung der Gesellschaft bleibt. Bereits in der Entscheidung SZ 34/94 wurde ausgeführt, daß mit einstweiliger Verfügung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer mehrerer Liegenschaften. Er steht in Geschäftsverbindung mit der beklagten Bank, der mehrere ihn betreffende Konten, unter anderem auch Kreditkonten, führt. Der Kläger behauptet in der Klage, daß ihm Angestellte und Organe der Beklagten durch strafbare Handlungen (Urkundenfälschungen, Betrug und Untreue) einen Schaden (per Mai 1995) von mehr als 13 Mill S verursacht hätten. Seine Liegenschaften seien bis 1992 vollkommen lastenfrei gewese... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit b EO kann das Gericht im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe einem Ehegatten das Verlassen der Wohnung auftragen, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Teiles dient, wenn jener diesem das weitere Zusammenleben unerträglich macht, besonders ihn erheblich körperlich bedroht. Voraussetzung einer solchen Regelung is... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs mit Rücksicht auf die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes 5 Ob 16/94 einerseits und 5 Ob102/95 andererseits sowie das Problem der Mitantragstellung der Verbotspflichtigen für zulässig erklär... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die inkriminierten Textstellen der Veröffentlichung in der Zeitschrift der erstbeklagten Partei können nur § 1330 Abs 2 ABGB (Verbreitung von - unrichtigen - Tatsachen, die den Kredit, Erwerb oder das Fortkommen gefährden), nicht aber Abs 1 leg cit (ehrenbeleidigende Äußerungen) unterstellt werden. Die inkriminierten Textstellen der Veröffentlichung in der Zeitschrift der erstbeklagten Partei können nur Paragraph 1... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 16.8.1994 veräußerten die Antragsteller (gefährdete Parteien) eine ihnen gehörende Liegenschaft an die Antragsgegnerin. Punkt XII. des Kaufvertrages enthielt nachstehende Vereinbarung: Mit Kaufvertrag vom 16.8.1994 veräußerten die Antragsteller (gefährdete Parteien) eine ihnen gehörende Liegenschaft an die Antragsgegnerin. Punkt römisch zwölf. des Kaufvertrages enthielt nachstehende Vereinbarung: ""Mietausfallsgarantie" Die Verkäufer verpf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei (und Gegner der gefährdeten Partei) Engelbert W*****, vertreten durch Dr.Siegfried Rack, Rechtsanwalt in Völkermarkt, wider die beklagte und gefährdete Partei Paula W*****, vertreten durch Dr.Heinz ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Drittverbot kommt sowohl zur Sicherung von Geldforderungen (§ 379 Abs 1 Z 3 EO) als auch zur Sicherung sonstiger Ansprüche (§§ 381, 382 Abs 2 Z 7 EO) in Betracht. Die Voraussetzungen sind in beiden Fällen insofern identosch, alseine einstweilige Verfügung erlassen werden kann, wenn wahrscheinlich ist, daß ohne sie die Hereinbringung der Geldforderung bzw die gerichtliche Verfolgung oder Verwirklichung des gelte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen ist ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Das Haus in M*****, welches als gemeinsame Ehewohnung diente, steht im Alleineigentum des Beklagten. Seit 1993 kam es zwischen den Streitteilen wiederholt zu Auseinandersetzungen. Am 8.12.1993 packte der Beklagte nach einem Streit die Klägerin an den Schultern und hielt sie mit Gewalt fest, um sie am Verlassen der Ehewohnung zu hindern. Die Klägerin befreite sich dadurch, daß sie auf den Be... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 litc EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte im Zuge des zwischen den Streitteilen anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahrens die Erlassung der aus dem
Spruch: ersichtlichen einstweiligen Verfügung. Die Streitteile hätten bei der Eheschließung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz gehabt, weshalb in ehegüterrechtlicher Hinsicht schweizerisches Sachrecht anzuwenden sei. Die gefährdete Partei habe der Gegnerin der gefährdeten Partei die genannte Liegenschaft 1982 geschenkt; s... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 litc EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden Klägerin) ist Medieninhaberin der Zeitschrift "W***** B*****". Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagter) machte am 5.4.1995 im Hotel Bristol in Wien bei einer Veranstaltung des Liberalen Clubs folgende Äußerung: "Es ist ungeheuerlich, was hier passiert und was mich besonders irritiert hat, war, daß es einen Tag nachdem man in der Redaktion der A***** eine Hausdurchsuchung vorgenommen h... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 lita IVB EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.202... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Edith S*****, vertreten durch Dr.Franz Glantschnig, Rechtsanwalt in Hermagor, wider die beklagte und widerklagende Partei Hans S*****, vertreten durch Dr.Hans Gradischnig, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde gemäß § 55 Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden und das Alleinverschulden des klagenden Mannes und Gegners der gefährdeten Frau an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen. Die letztinstanzliche Entscheidung 1 Ob 1594/95-45 wurde am 3.Juli 1995 beiden Parteien zugestellt. Im Scheidungsverfahren hatte die Frau den Zuspruch eines einstweiligen Unterhalts von monatlich 10.000 S ab 1.Mai 1994 und von 12.000 S ab 1.November 1994 bis zur Rechtskraft... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 lita IVB EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.202... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der mit der Beklagten am 12.10.1973 die Ehe geschlossen hatte, wurde unter Berücksichtigung einer Änderung im Rechtsmittelverfahren auf Grund eines Antrags, den die Beklagte am 20.5.1987 im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Scheidung ihrer Ehe gestellt hatte, mit einstweiliger Verfügung vom 19.6.1987 schuldig erkannt, der Beklagten ab 20.5.1987 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4.000 zu bezahlen. Die Ehe der Streitteile wurde mit Wirkung vom 12.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß der mit der Errichtung und Durchführung eines Liegenschaftsverkaufsvertrages beauf- tragte Rechtsanwalt zum Schutz des Klienten für eine Anmerkung der Rangordnung einer beabsichtigten Veräußerung Sorge zu tragen hat, wenn - aus welchen Gründen immer - mit einer Verzögerung der Verbücherung gerechnet werden muß. Dies darf nur unterbleiben,... mehr lesen...
Begründung: Vor Einverleibung der Eigentumsrechte der rekurrierenden Miteigentümer stand die im
Kopf: dieser Entscheidung genannte Liegenschaft im Eigentum der A***** GesmbH. Ob dieser Liegenschaft war zu TZ 11672/1991 die Rangordnung für ein Pfandrecht im Höchstbetrag von 3,000.000 S und zu TZ 11712/1991 die Rangordnung für ein Pfandrecht im Höchstbetrag von 4,000.000 S, jeweils bis 12.9.1992 angemerkt. In der Folge erwirkten die genannten Miteigentümer zu TZ 2546/1992 (W**... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung einer Unterhaltsverwirkung ist sowohl das objektive Gewicht der als bescheinigt angenommenen ehewidrigen Verhaltensweise als auch das Maß der subjektiven Verantwortlichkeit des Ehegatten, der Unterhalt begehrt, in Betracht zu ziehen (RZ 1978/45; EFSlg 53.018 ua). Der Mißbrauchstatbestand (§ 94 Abs 2 Satz 2 ABGB) setzt sohin Verschulden an der entsprechenden Eheverfehlung, somit also die Fähigkei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BI EO §382 Z2 D ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde wegen Mordes an Fritz Köberl zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die er derzeit in der Strafvollzugsanstalt Garsten verbüßt. Die beklagte Partei ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Wiener-Basta", in deren Ausgabe Nr 11/94 nachstehender Artikel veröffentlicht wurde: Der Kläger stellte ein auf § 1330 ABGB gestütztes Begehren auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufes sowie den Antrag auf Erlassung e... mehr lesen...