RS OGH 1994/8/29 1Ob597/94

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Veröffentlicht am 29.08.1994
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Norm

ApothekenG §12
EO §382 A

Rechtssatz

Der Widerruf einer sogenannten "bedingten Zurücklegungserklärung" einer Konzession stellt kein taugliches Sicherungsmittel dar, zumal weder das angestrebte Gebot, ein Ansuchen auf Erteilung einer Apothekenkonzession, noch das angestrebte Gebot, eine Erklärung nach § 46 Abs 2 ApG zurückzuziehen, ein rückgängig zu machendes Provisorium ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0031454

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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