RS OGH 1994/12/13 1Ob571/94, 3Ob101/06h, 3Ob216/13f

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Norm

EO §382 Z8 litc IVD

Rechtssatz

Beim Aufteilungsanspruch nach den §§ 81 ff EheG handelt es sich nicht um ein erst möglicherweise entstehendes Recht, sondern um einen bereits bestehenden, durchaus sicherungsfähigen Anspruch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037063

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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