RS OGH 2014/2/19 1Ob571/94, 3Ob101/06h, 3Ob216/13f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1994
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Norm

EO §382 Z8 litc IVD
  1. EO § 382 heute
  2. EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021
  3. EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  4. EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 759/1996
  5. EO § 382 gültig von 01.03.1990 bis 30.04.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 96/1990

Rechtssatz

Beim Aufteilungsanspruch nach den §§ 81 ff EheG handelt es sich nicht um ein erst möglicherweise entstehendes Recht, sondern um einen bereits bestehenden, durchaus sicherungsfähigen Anspruch.Beim Aufteilungsanspruch nach den Paragraphen 81, ff EheG handelt es sich nicht um ein erst möglicherweise entstehendes Recht, sondern um einen bereits bestehenden, durchaus sicherungsfähigen Anspruch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037063

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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