RS OGH 1994/12/13 1Ob571/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1994
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Norm

EO §382 Z7 II6
EO §382 Z7 II7

Rechtssatz

Kann dem Erstantragsgegner nicht verboten werden, über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verfügen, dann kann ein gleichartiges Verbot auch nicht gegen den Zweitantragsgegner erlassen werden, der gegenüber dem Erstantragsgegner vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen hat. Mit einem solchen Verbot würde in die Rechte des Zweitantragsgegners eingegriffen und ihm die Erfüllung einer Verpflichtung unzulässigerweise untersagt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037077

Dokumentnummer

JJR_19941213_OGH0002_0010OB00571_9400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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