Norm: EO §355 II EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete wurde in einem vom betreibenden Gläubiger gegen ihn geführten Rechtsstreit mit dem rechtskräftig gewordenen Teilanerkenntnisurteil des Erstgerichtes vom 16.11.1994, ON 6, schuldig erkannt, dem betreibenden Gläubiger und seiner Ehefrau Einsicht in das Expensar und die Kostennoten betreffend die vor dem 1.1.1994 angelegten Handakte der Rechtsanwaltskanzlei des Verpflichteten zur Überprüfung von dessen Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1992 und 1... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 6.8.1993, 37 Cg 295/93y-7, wurde der verpflichteten Partei geboten, es im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken zu unterlassen, Werbeständer auf öffentlichem Grund, insbesondere auf dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, aufzustellen und/oder stehen zu lassen, wenn sie nicht über die hiezu erforderlichen behördlichen Bewilligungen verfügt. Die betreibende Partei brachte in dem Antrag vom 28.2.1994 au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft W*****. Der Rechtsvorgänger der Klägerin, Dr.Stefan S*****, hat der Beklagten mit Mietverträgen vom 8.4.1981 und 22.4.1981 die Räume top II im Hochparterre und top IV/4 a im zweiten Stock zur Ausübung von religiösen Übungen und Handlungen auf unbestimmte Zeit vermietet. Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft W*****. Der Rechtsvorgänger der Klägerin, Dr.Stefan S*****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erwarb in den Jahren 1966 und 1979 die im Fischereikataster unter den Postzahlen 39 und 40 des Reviers A*****see eingetragenen Fischereirechte für die aus dem
Spruch: ersichtlichen Grundstücke. Sie begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Unterlassung des Abschlusses "künftiger Bestandverträge" für Bojen auf den genannten Seegrundstücken. Sie brachte vor, die beklagte Partei schränke ihr Fischereirecht dadurch ein, daß sie dr... mehr lesen...
Norm: EO §355 II ABGB §914 I UWG §9a EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.2000 bi... mehr lesen...
Norm: EO §36 D EO §355 II EO § 36 heute EO § 36 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 36 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 36 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Norm: EO §36 D EO §355 II EO § 36 heute EO § 36 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 36 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 36 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit den am 30.3.1989 vor dem Handelsgericht Wien abgeschlossenen Teilvergleichen verpflichteten sich die "D*****" Zeitschriften GmbH & Co KG und die "D*****" Zeitschriften GmbH zu 37 Cg 418/88 gegenüber der Erstbeklagten und zu 37 Cg 424/88 gegenüber der Zweitbeklagten, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb der Druckschrift "D*****" zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben in Form von medizinischen Teststreifen o... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bildet zwar auch das Unterlassen geeigneter und zumutbarer Abstellungsmaßnahmen einen Verstoß gegen das Gebot zur Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen (neben der in der Revision zitierten Entscheidung ÖBl 1990, 134 noch SZ 64/72 und 3 Ob 72/91-tw veröffentlicht in ecolex 1991, 863). In diesen Entscheidungen ging es aber darum, daß der Vertrieb eines ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluß vom 20.10.1992 dem betreibenden Verein aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Landesgerichtes Linz vom 23.7.1992, 18 R 360/92, die Exekution nach § 353 EO zur Erwirkung der Wiederverschließung der Trennmauer, Wiedererrichtung der Einbauten und Wiederherstellung der Elektroinstallationen bei den Räumlichkeiten des Wirtschaftsgebäudes südlich des Clubhauses, es ermächtigte die betreibende Partei, dies durch eine Bauunter... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9 EO §355 XVI EO §381 A JN §28 JN §42 Af B-VG Art. 9 heute B-VG Art. 9 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 B-VG Art. 9 gültig von 01.08.1981 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 350/1981 B-VG Ar... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4 EO §355 VIa JN §28 EO § 18 heute EO § 18 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 18 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 18 gültig von 11.06.1955 bis 30.0... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9 EO §355 XVI EO §359 EuGVÜ Art31 JN §28 JN §42 Af B-VG Art. 9 heute B-VG Art. 9 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 B-VG Art. 9 gültig von 01.08.1981 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 350/1981 ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 17.9.1993, 39 Cg 89/93v-3, wurde der Verpflichteten, die ihren Sitz in Deutschland hat, auf Antrag der betreibenden Partei für das Gebiet der Republik Österreich verboten, periodische Druckwerke, insbesondere die Zeitschriften N***** verkaufen zu lassen, wenn dabei oder damit die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel mit nicht unerheblichen Preisen angekündigt oder gewährt wird und die Teilnahme an einem... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7.3.1994, GZ 37 Cg 115/94d-2, wurde der Beklagten zur Sicherung des mit Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruchs verboten, im geschäftlichen Verkehr mit dem Hinweis auf eine gegen sie eingebrachte Klage wegen unlauteren Wettbewerbs, insbesondere nachdem bereits eine vollstreckbare Entscheidung gegen sie ergangen ist, für ihr eigenes Angebot zu werben, insbesondere durch pauschale Herabsetzung der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes Linz verpflichtet, bestimmte wettbewerbswidrige Handlungen zu unterlassen. Dieses Gericht bewilligte dem Beklagten als betreibendem Gläubiger auf Grund der einstweiligen Verfügung die Exekution zur Erwirkung des darin angeordneten Unterlassungsgebotes, wobei es als Exekutionsgericht das Erstgericht bezeichnete. Dieses verhängte wegen mehrerer vom Beklagten als betreibendem Gläubiger... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung vom 27.12.1991 trug das Erstgericht der verpflichteten Partei auf, die Verbreitung bestimmter näher bezeichneter Behauptungen, darunter folgender Behauptungen, zu unterlassen: Die betreibende Partei brachte in einem am 30.12.1992 beim Erstgericht eingelangten Exekutionsantrag vor, daß eine Stelle der verpflichteten Partei, deren Verhalten dieser zuzurechnen sei, am 25.6.1992 an eine bestimmte, namentlich angeführte Person ohne Komm... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIMRK Art7 EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die auf Grund eines Unterlassungstitels ergehenden Strafvollzugsbeschlüsse iSd § 355 EO haben zwar wegen ihres Einflusses auf das in der Vergangenheit liegende Verhalten des Verpflichteten auch repressiven, also unterdrückenden (hindernden) Charakter (ÖBl 1993, 116), sind aber keine Kriminalstrafen iS der strafrechtlichen Vorschriften. Damit haben solche Unterlassungstitel aber auch nicht den Charakter von Strafge... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIIa EO §355 XIII MedienG §26 EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende GmbH war Komplementärgesellschafterin einer Kommanditgesellschaft, die Medieninhaberin einer Tageszeitung war und nicht mehr besteht. Sie, diese Kommanditgesellschaft und zwei weitere Handelsgesellschaften, von denen eine als Kommanditgesellschaft Verlegerin der Tageszeitung und die andere Komplementärgesellschafterin der Kommanditgesellschaft war (und ist), wurden mit Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 8.2.1990 schuldig erkannt, es zu unterlass... mehr lesen...
Begründung: Mit Anerkenntnisurteil des Handelgerichtes Wien vom 24.2.1993, 38 Cg 507/92, wurden die (nunmehr) Verpflichteten schuldig erkannt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs unwahre Behauptungen, die (nunmehr) betreibende Gläubigerin sei in roten Zahlen, mache keinen Gewinn, oder Behauptungen bedeutungsähnlichen Inhalts aufzustellen und/oder zu verbreiten. Auf Grund des am 9.6.1993 überreichten Exekutionsantrages bewilligte das Hande... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die im außerordentlichen Revisionsrekurs aufgeworfenen Rechtsfragen kommt es hier nicht an, weil der Exekutionstitel ("die Nutzung des ... Gebäudes ... für Wohnzwecke aufzulassen") ein Unterlassungstitel ist, der gemäß § 355 EO zu vollstrecken ist; da die betreibende Partei im Exekutionsantrag nicht die Verhängung, sondern nur die Androhung einer Geldstrafe beantragte, war der Exekutionsantrag im bekämpften Umf... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 B2 ABGB §364 Abs3 D EO §7 Abs1 Ba EO §355 I ZPO §226 IIB12 ABGB § 364 heute ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit November 1985 gemeinsam Mieter einer im Dachgeschoß eines Hauses in Wien-Innere Stadt gelegenen Wohnung. Im ersten und im zweiten Obergeschoß dieses Hauses sind die Räumlichkeiten dreier Studentenverbindungen, der beklagten Partei und zweier weiterer Verbindungen, untergebracht; eine der letzteren ist seit 1965 Hauptmieterin der im zweiten Obergeschoß befindlichen Räumlichkeiten, hat aber 1966 einen Teil davon mit Zustimmung der Hauseigent... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist Medieninhaberin einer Tageszeitung. Sie wurde mit einem rechtskräftig gewordenen Versäumungsurteil vom 7.7.1992 schuldig erkannt, ab sofort im geschäftlichen Verkehr die Ankündigung der Gewährung unentgeltlicher Zugaben, insbesondere eines Fläschchens Sekts, an den Besteller eines Abonnements ihrer Tageszeitung zu unterlassen. Die nunmehr betreibende Partei hatte das dem Versäumungsurteil zugrundeliegende Klagebegehren darauf gestützt,... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 23.5.1990 erlassenen einstweiligen Verfügung, GZ 38 Cg 60/90-3, verbot das Handelsgericht Wien den Gegnern der gefährdeten Partei die Veröffentlichung von Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstigen Beiträgen und Berichten in der Tageszeitung K*****, wenn für die Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, Zweifel über die Entgeltlichkeit durch die Gestaltung und Anordnung nicht ausgeschlossen können und a.) die Veröffentlichung nicht als "Anzeige", "... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 13.8.1993, GZ 39 Cg 81/93-5, wurde den Beklagten verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs 1.) in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteilungen, insbesondere in der Zeitschrift "B*****", anzukündigen, daß sie den Käufern von Zeitungen oder Zeitschriften, deren Verleger sie sind, insbesondere der Zeitschrift "B*****", unentgeltliche Zugaben gewähren, insbesondere wenn die ange... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIa EO §359 EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.2... mehr lesen...