Norm: EO §355 VIIIa EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Norm: EO §355 II EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Norm: EO §3 II EO §3 IIIA EO §3 IIID EO §355 II EO § 3 heute EO § 3 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 3 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 3 heu... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIb EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIa EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Begründung: Die fünf betreibenden Parteien erwirkten eine einstweilige Verfügung, wonach der verpflichteten Partei die Veröffentlichung von entgeltlichen, nicht im Normaldruck an gleicher Stelle und ohne Abdeckung durch einen Werbefolder im Sinne des § 26 MedienG gekennzeichneten Texten in ihrer periodischen Druckschrift untersagt wird. Auf Grund eines gemeinsamen Exekutionsantrages alle fünf betreibender Parteien wurde wegen eines Verkaufs ihrer Druckschriften Nr 47 und 48 die E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Schinko als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei M*****gesellschaft m.b.H. & Co KG, ***** vertreten durch Dr. Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei D*****gesellschaft m.b.H., ***** vertreten durch Dr. Mi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, "alle Maßnahmen zu unterlassen, die eine Beeinträchtigung der Wasserbenützungsrechte der Klägerin hinsichtlich der Quellen 3, 6 und 7 im Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 7.10.1971 herbeiführen", verband die klagende Partei den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, "zur Sicherung des Unterlassungsanspruches der klagenden und gefährdeten Partei wider die Beklagten und... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 20. 2. 1990, 37 Cg 306/89-7, wurde den Gegnern der gefährdeten Partei 1.) D*****gesellschaft mbH & Co KG und 2.) D*****gesellschaft mbH verboten, in der periodischen Druckschrift "D*****" entgeltliche Einschaltungen, insbesondere über Gelierzucker, zu veröffentlichen, wenn diese Ankündigungen nicht als "Anzeige", "entgeltliche Einschaltung" oder "Werbung" gekennzeichnet sind, es sei denn, daß Zweife... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIc EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 31. August 1990, 19 Cg 36/90, wurde der verpflichteten Partei zur Sicherung des Anspruches der betreibenden Parteien auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen geboten, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "***** W*****" zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben - insbesondere in Form einer Haustierversicherung, und zwar wenn insbesonder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit einstweiliger Verfügung vom 15.November 1989, 17 Cg 128/89-4, untersagte das Handelsgericht Wien auf Antrag der Beklagten (als Klägerin) den klagenden Parteien (als Beklagten), Veröffentlichungen in der N*****-Zeitung" anzukündigen oder vorzunehmen, wenn diese Veröffentlichungen nicht als "Anzeige", "entgeltliche Einschaltung" oder "Werbung" angekündigt bzw gekennzeichnet sind und für die Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, es sei denn, daß Zweife... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Gesellschaft m.b.H. ist seit 10.11.1988 im Handelsregister des Landesgerichtes für ZRS Graz eingetragen. Der Zweitbeklagte ist ihr Geschäftsführer; ihm gehören 99,6 % des Stammkapitals. Seit ihrer Entstehung verkauft die Erstbeklagte - wie es der Zweitbeklagte zuvor im eigenen Namen getan hatte - in Graz unter der Geschäftsbezeichnung "Pizzastadel" in fünf je etwa 10 m2großen Holzhütten jeweils zwischen 11.00 und 24.00 Uhr Pizzas und schenkt dazu alkoh... mehr lesen...
Norm: EO §355 II UWG §15 EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.2008... mehr lesen...
Begründung: In dem Wettbewerbsprozeß auf Unterlassung einer unrichtigen und irreführenden Behauptung und auf Beseitigung jeder dem Verbot widerstreitenden Ankündigung wurde der beklagten Partei mit der einstweiligen Verfügung vom 10. Jänner 1990 zur Sicherung des Untersagungsanspruches ab sofort bis auf weiteres verboten, im geschäftlichen Verkehr mit Brausen die unrichtige und irreführende Behauptung "H***** - Nr. 1 in Brausen!" aufzustellen; das weitergehende Begehren dagegen a... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung vom 23. Mai 1990, GZ 38 Cg 60/90-3, hat das Handelsgericht Wien zur Sicherung des inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches der betreibenden Mediengesellschaft wider die verpflichteten Mitbewerber die Veröffentlichung von Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstigen Beiträgen und Berichten in der Tageszeitung *****K***** verboten, wenn für die Veröffentlichungen ein Entgelt geleistet wird, Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die erstbeklagte KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte GmbH ist, ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****-Zeitung". In der "N*****-Zeitung" vom 5.6.1989 wurde auf Seite 17 unter der Überschrift "Ein HUNDERTWASSER für jeden Leser der K***** angekündigt, daß dieser Zeitung am nächsten Tag Auto-Aufkleber des "Meisters Friedensreich" als "Geschenk für alle, die keine ... mehr lesen...
Begründung: Die erstverpflichtete Partei und ihre zweitverpflichtete Komplementärgesellschaft wurden von Mitbewerbern wegen eines Wettbewerbsverstoßes mit Unterlassungsklagen in Anspruch genommen. Anlaß gab eine von der erstverpflichteten Medieninhaberin und Verlegerin in ihrer periodischen Druckschrift angekündigte "Sparbuchaktion", womit der Ersatz der Kapitalertragssteuer 1989 für bei der M*****-Bank veranlagte Sparguthaben zugesagt wurde. Das Prozeßgericht hat die Rechtssach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der auf Antrag der Beklagten erlassenen einstweiligen Verfügung vom 20.April 1989, 38 Cg 110/89, trug das Handelsgericht Wien den Klägerinnen auf, sofort und bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteiles "beim Vertrieb der periodischen Druckschrift 'Neue Kronen-Zeitung' das Ankündigen und/oder Durchführen (einschließlich beim Veröffentlichen oder sonstigen Vorstellen der Gewinner und/oder dem Zuwenden der Gewinne) von Gewinnspie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Grundstücke 65/1 und 898 der KG St. Michael/Bruckbach. Sie bezog ihr Wasser aus einer Quelle, die auf dem Grundstück 1337/4 der KG St. Michael/Bruckbach entspringt, das im Eigentum der Klägerin steht. Das Bezirksgericht Waidhofen/Ybbs stellte mit rechtskräftigem Endbeschluß vom 21.10.1986 fest, daß die nunmehrige Klägerin die nunmehrige Beklagte durch das Versperren der Quellfassungsvorrichtung, wodurch auch die Oberflächen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508 a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht vor: Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision nach Paragraph 502, Absatz eins, ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508, a Absatz eins,... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Versäumungsendbeschluß des Erstgerichtes vom 2. 5. 1989 hat die beklagte nunmehr verpflichtet Partei den Kläger nunmehr betreibende Partei am 20. 4. 1989 in seinem ruhigen Besitz an der Benützung der Gasübergabestation im Keller des Hauses Graz, Annenstraße 7, dadurch gestört, daß sie die südliche Mauer samt Türe und die östliche Mauer abreißen ließ, wodurch auch die westliche Mauer Löcherschäden erlitten hat. Die verpflichtete Partei wurde schuldig erkannt,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Verlegerin der "Neuen Kronen-Zeitung". Die ursprüngliche Erstbeklagte - "DIE G*** W***" - Zeitschriftengesellschaft m.b.H. & Co. KG (im folgenden kurz: "G*** W***"-KG) war Verlegerin und Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Die ganze Woche". Mittlerweile hat die Beklagte, welche Komplementärin der "G*** W***"-KG gewesen und als Zweitbeklagte in Anspruch genommen worden war, nach dem Ausscheiden des Kommanditisten das gesamte Untern... mehr lesen...
Begründung: Die zunächst beklagte Partei K*** Gesellschaft mbH hat Mitte Dezember 1985 unmittelbar angrenzend an das Hotel "Klosterbräu" in Seefeld ein Kuppelgebäude in Stahl- und Plexiglasbauweise errichtet, in welchem der Kläger seither unter der Etablissementbezeichnung "S***" einen Barbetrieb führt. Über das Vermögen der K*** Gesellschaft mbH wurde während des Revisionsverfahrens nach Vorlage des Aktes an den Obersten Gerichtshof der Anschlußkonkurs eröffnet und der nunmehri... mehr lesen...
Begründung: Im Dezember 1988 hat das Handelsgericht Wien in den Verfahren 19 Cg 56/88, 19 Cg 58/88 und 37 Cg 422/88 den Beklagten auf Antrag der Klägerin, der K*** Zeitungsverlag und Druckerei AG und des Vereins zur Förderung des freien Wettbewerbs im Medienwesen verboten, Werbemaßnahmen anzukündigen und durchzuführen, bei denen den Lesern der Zeitschrift "DIE G*** W***" der Ersatz jener Beträge zugesagt wird, die diese an Zinsenertragsteuer für bei der Mercurbank veranlagte Spa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei auf Grund einer einstweiligen Verfügung die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung, in der Zeitschrift R***-E***, insbesondere mit dem Formular eines Abo-Schecks, dem Besteller eines R***-E***-Abonnements ein Paar Sportschuhe gratis in Aussicht zu stellen oder Gutscheine für ein Paar Sportschuhe auszustellen oder einlösen zu lassen oder sonst im Zusammenhang mit der Bestellung eines R... mehr lesen...
Begründung: Den verpflichteten Parteien wurde mit einstweiliger Verfügung verboten, die Zeitung "K***" verkaufen zu lassen, wenn dabei, darin oder damit Gratisgaben, insbesondere eine Wanderkarte, angeboten, angekündigt oder gewährt werden. Die betreibende Partei beantragte auf Grund dieser einstweiligen Verfügung die Bewilligung der Exekution gemäß § 355 EO. Die verpflichteten Parteien hätten der einstweiligen Verfügung nach Eintritt der Vollstreckbarkeit dadurch zuwidergehand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte beim Exekutionsgericht Wien den Antrag, ihr gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 600.000 S s.A die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in der Gewahrsame des Verpflichteten "ausschließlich des PKW Porsche mit dem pol.Kennz. N 539.822, weiß, mit dem voraussichtlichen Standort in 1010 Wien, Ring, Nebenfahrbahn, Schubertring Haus Nr 6" oder sonstwo immer befindlichen beweglichen S... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 23. Februar 1989 wurde der verpflichteten Partei mit dem Sitz im Fürstentum Liechtenstein verboten, durch Übersendung von ausgefüllten Erlagscheinen an Teilnehmer des österreichischen Fernschreibnetzes für Inserate zu werben, wenn nicht auf den Erlagscheinen in der Rubrik Zahlungszweck oder mit einem deutlichen, unmißverständlichen und unübersehbaren Hinweis in dieser Rubrik auf eine andere Stelle der Werbeaus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zur Raiffeisengruppe gehörende erstbeklagte GmbH betreibt ein konzessioniertes Reisebüro mit mehreren genehmigten Betriebsstätten; sie hat jedoch für den Standort der zweitbeklagten R*** P***, Regensburgerstraße 25, keine besondere Bewilligung zur Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte (§ 46 Abs 4 GewO). Auch die Zweitbeklagte selbst besitzt keine Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Reisebürogewerbes. Bewilligung zur Ausübung des Ge... mehr lesen...