Norm
EO §36 DRechtssatz
Der Verpflichtete kann (somit) auch bei einer aufgrund eines Vergleiches als Exekutionstitels geführten Unterlassungsexekution mit Impugnationsklage nach § 36 EO das Nichtvorhandensein der Voraussetzungen für den Bewilligungsbeschluß geltend machen.Der Verpflichtete kann (somit) auch bei einer aufgrund eines Vergleiches als Exekutionstitels geführten Unterlassungsexekution mit Impugnationsklage nach Paragraph 36, EO das Nichtvorhandensein der Voraussetzungen für den Bewilligungsbeschluß geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080960Dokumentnummer
JJR_19950712_OGH0002_0030OB00078_9500000_001