Begründung: Der Antragsteller begehrt die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines österreichischen Gerichtes für eine Drittschuldnerklage gegen eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, weil sich zwar die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte für eine solche Klage aus Art 16 Nr 5 LGVÜ ergebe, aber die örtliche Zuständigkeit eines bestimmten Gerichtes aus dem Übereinkommen nicht ableitbar sei. Gegenstand des Drittschuldnerprozeses sei die exekutiv gepfändete und ü... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen Zeitung" und "Kurier", die Zweitklägerin ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Drittklägerin ist als Medieninhaberin der "Neuen Kronen Zeitung" von der Erstklägerin mit der Erbringung der redaktionellen Leistungen beauftragt und erhält dafür einen Werklohn. Komplementärin der Drittklägerin ist die Viertklägerin. "Kurier" und "Neue Kronen Zeitung" befassen sich mit Politik, aktuellen Tagesfra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren Sitz in Wien. Am 6.3.1996 bestellte die Klägerin bei der Beklagten Stoffe, deren Qualität sie im einzelnen festlegte. Die Klägerin rief jeweils bestimmte Stoffmengen ab. Die Zahlung erfolgte durch Dokumentenakkreditive, die die Drittschuldnerin im Auftrag der Klägerin zugunsten der Beklagten eröffnete. Avisierende Bank war die A***** Bank *****. Unter den vorzulegenden Dokumenten war jeweils eine Bestätigung der Beklagten, wonach "all fabrics... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung können gegen § 9a UWG auch Gewinnspiele verstoßen, die nicht außerhalb der Zeitung oder auf deren Titelseite angekündigt werden, wenn sie so regelmäßig veranstaltet werden, daß durch eine solche Aufeinanderfolge in den angesprochenen Leserkreisen der sichere Eindruck erweckt wird, daß auch in künftigen Ausgaben der Zeitung wieder ein (neues) Gewinnspiel oder die Fortsetzung einer begon... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Wr.Neustadt vom 14.3.1997, 21 Cg 38/97z, wurde der verpflichteten Partei auf Antrag des betreibenden Gläubigers aufgetragen, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, in Werbeankündigungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, insbesondere in Zeitungsinseraten, den Verkauf von Orientteppichen mit dem Hinweis "- 80 %" oder sinnähnlich anzukündigen, wenn dabei dem P... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte aufgrund des Exekutionsantrages und der Strafanträge ON 3, 5 und 6 über die verpflichtete Partei wegen Zuwiderhandelns gegen eine mit einer mittlerweile rechtskräftigen einstweiligen Verfügung erlassene Unterlassungsverpflichtung eine Gesamtgeldstrafe von S 80.000,--. Dem dagegen nur von den betreibenden Parteien erhobenen Rekurs gab das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluß dahin Folge, daß es die Gesamtgeldstrafe auf S 260.000,-- erhö... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber übersieht, daß er im Exekutionsantrag nach § 294 EO, wie schon vom Rekursgericht unmißverständlich dargelegt wurde, nicht sich selbst, sondern den Verpflichteten als "Drittschuldner" bezeichnet hat. Seine Ausführungen zum "Zweitverbot" gehen somit ins Leere. Wie sich aus § 859 und § 1445 ABGB ableiten läßt, kann - mit hier nicht vorliegenden Ausnahmen - niemand sein eigener Schuldner sein ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in P***** ein Großkino mit zwölf Sälen. Die Beklagte ist eine 100 %ige Tochter der C*****-H***** GmbH. Sie betreibt den Filmverleih an Kinos. Eine weitere 100 %ige Tochter der C*****-H***** GmbH ist die C*****L*****gesellschaft mbH, die an verschiedenen österreichischen Kinos Beteiligungen zwischen 50,6 und 100 % hält. Diese Kinos bedienen rund 50 % des österreichischen Kinopublikums. Diese Gesellschaft hält ua Beteiligungen an den L*****er ... mehr lesen...
Norm: EO §9 E EO §355 XII UmgrStG §12 EO § 9 heute EO § 9 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 9 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2021 EO § 355 heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem vor dem Handelsgericht Wien am 5.9.1994 abgeschlossenen Vergleich 39 Cg 82/93i-34, verpflichtete sich die "W*****" *****gesellschaft mbH (eingetragen zu FN 98.530y des Handelsgerichtes Wien) ua der nunmehr betreibenden Partei gegenüber, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Käufern von Zeitungen oder Zeitschriften, deren Verleger sie ist, unentgeltliche Zugaben zu gewähren, insbesondere wenn die gewährten Zugaben in der Ei... mehr lesen...
Norm: EO §354 IIB EO §355 XVIII ABGB §16 ABGB §21 EO § 354 heute EO § 354 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 354 gültig von 01.04.1980 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 120/1980 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte lernte den Kläger anläßlich eines von ihm veranstalteten Seminars kennen und faßte in weiterer Folge eine Zuneigung zu ihm. Sie hat bereits vorher wiederholt an paranoiden Psychosen in Form von akustischen Halluzinationen gelitten; kontinuierlich treten diese seit etwa 15 Jahren (einmalig auch schon in der Kindheit) auf. Seit einigen Jahren identifziert die Beklagte diese "innere Stimme" als jene des Klägers. Sie meint, von der Stimme des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der Revisionsrekurswerberin ist das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht abgewichen. Anders als nach der älteren, von ihr zitierten Rechtsprechung ist nunmehr bei der Exekution zur Unterlassung von Ankündigungen beim Verkauf und Vertrieb periodischer Druckschriften die Angabe einer bestimmten Verkaufsstelle im Exekutionsantrag dann nicht erforderlich, wenn ein V... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIA EO §3 IVA EO §355 VIbGeo §110 Abs2 EO § 3 heute EO § 3 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 3 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 3... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7.4.1995, 24 Cg 89/95m-4, berichtigt mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 24.4.1995, 24 Cg 89/95m-6, wurde der verpflichteten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Herstellung, Verlag und/oder Vertrieb periodischer Druckschriften, insbesondere der periodischen Druckschrift F*****, unentgeltliche Zugaben anzukündigen und/oder zu gewähren, wenn der Eindruck erweckt wir... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7.4.1995, 24 Cg 89/95m-4, berichtigt mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 24.4.1995, 24 Cg 89/95m-6, wurde der verpflichteten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Herstellung, Verlag und/oder Vertrieb periodischer Druckschriften, insbesondere der periodischen Druckschrift F*****, unentgeltliche Zugaben anzukündigen und/oder zu gewähren, wenn der Eindruck erweckt wir... mehr lesen...
Norm: EO §6 EO §355 VIa EO §355 VIIa EO § 6 heute EO § 6 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 6 gültig von 01.10.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 EO § 6 gültig von 01.07.1914 bis 30.09.1... mehr lesen...
Norm: EO §36 Ad EO §355 VIb EO §355 VIIa EO § 36 heute EO § 36 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 36 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 36 gültig von 01.01.1995 bis... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist aufgrund des gerichtlichen Vergleiches vom 19.10.1994 (9 Cg 206/94s LG Innsbruck) verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbes es zu unterlassen, a) Arzneimittel, insbesondere den in Neuner's Figurpaket enthaltenen Neuner's Kräutertee Nr. 25 - Entschlackungstee - an Abnehmer zu versenden; b) sich beim Inverkehrbringen von Verzehrprodukten und Lebensmitteln, insbesondere in Neuner's Figurpaket bzw den darin ent... mehr lesen...
Begründung: Strafantrag ON 2: Die verpflichtete Partei wendet sich gegen die Ansicht des Rekursgerichts, sie sei "ein potentes Unternehmen", lägen doch dazu keine Verfahrensergebnisse vor. Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß der Verpflichtete im Rekurs gegen einen Strafbeschluß gemäß § 355 EO, wenn er nicht schon vorher gehört wurde, Neuerungen, die für die Strafhöhe von Bedeutung sind, vorbringen darf (SZ 68/151). Wäre also die verpflichtet... mehr lesen...
Begründung: Mit inzwischen rechtskräftigem Beschluß vom 13.6.1996 (ON 1) bewilligte das Erstgericht aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 24.3.1989, 38 Cg 62/89, der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien zur Erwirkung des Gebots, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift K***** das Ankündigen von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes verlost werden od... mehr lesen...
Begründung: Mit inzwischen rechtskräftigem Beschluß vom 13.6.1996 (ON 1) bewilligte das Erstgericht aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 24.3.1989, 38 Cg 62/89, der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien zur Erwirkung des Gebots, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift K***** das Ankündigen von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes verlost werden od... mehr lesen...
Begründung: Mit mittlerweile rechtskräftigem Beschluß vom 26.9.1996 (ON 3) bewilligte das Erstgericht der betreibendeen Partei wider die verpflichtete Partei aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 3.9.1996, 38 Cg 60/96a, zur Durchsetzung ihres Anspruches auf Unterlassung, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes periodische Druckschriften, insbesondere die periodische Druckschrift "G*****", zu verlegen und/oder zu vertreiben und/oder z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger stützt seinen Anspruch auf § 364 Abs 2 ABGB. Nach dieser Bestimmung kann der Eigentümer eines Grundstückes dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche, wie Bienen (EvBl 1968/21) oder Fliegen (Spielbüchler in Rummel, ABGB2 Rz 8 zu § 364) insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr aufgrund eines vollstreckbaren Versäumungsurteiles gegen die verpflichtete GmbH - neben der antragsgemäß bewilligten Fahrnisexekution - die Forderungsexekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen zwei in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter Drittschuldner zustehenden Ansprüche auf Volleinzahlung der Stammeinlage in Höhe von S 137.500,-- und S 112.500,-- und Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehu... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz verhängte mit dem angefochtenen Beschluß in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung über die verpflichteten Parteien aufgrund von 16 Strafanträgen der betreibenden Partei wegen des darin behaupteten Zuwiderhandelns gegen die einstweilige Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7.12.1995, GZ 15 Cg 290/95d-2, Geldstrafen in Höhe von je S 480.000,-- und sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstandes übersteige S 50.000,--, der ord... mehr lesen...
Norm: EO §7 Ac EO §35 Ag EO §354 IB2 EO §354 IIA EO §354 IV EO §355 I EO §355 VIIIa GmbHG §22 HGB §118 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist in Rechtsprechung und Lehre unbestritten, daß Entscheidungen von Behörden nach den Regeln der §§ 6 und 7 ABGB auszulegen sind (9 ObA 302/89; jüngst auch 3 Ob 2219/96m; VwGH SlgNF 10.163/A; Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht6 Rz 414; Schimer in Larenz-FS[1975]269. Es ist in Rechtsprechung und Lehre unbestritten, daß Entscheidungen von Behörden nach den Regeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB auszulegen sind... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde mit einem Beschluß des Erstgerichtes vom 30.3.1994 aufgetragen, den betreibenden Parteien während der Geschäftsstunden die Einsicht in alle Bücher, Papiere und sonstige Geschäftsunterlagen, insbesondere in mehrere näher bezeichnete Unterlagen, zu gewähren, soweit sie sich auf das Wirtschaftsjahr 1992 beziehen. Aus der
Begründung: des Beschlusses des Erstgerichtes und des hiezu im Rechtsmit... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde mit einem Beschluß des Erstgerichtes vom 7.10.1994 aufgetragen, den betreibenden Parteien während der Geschäftsstunden die Einsicht in alle Bücher, Papiere und sonstigen Geschäftsunterlagen, insbesondere in mehrere näher bezeichnete Unterlagen, zu gewähren, soweit sie sich auf das Wirtschaftsjahr 1992 beziehen. Aus der
Begründung: des Beschlusses des Erstgerichtes und des hiezu im Rechtsmi... mehr lesen...