Norm
EO §6Rechtssatz
Die Sammelzuständigkeit bleibt auch für weitere Strafanträge nach § 355 EO aufrecht, selbst wenn ein Verpflichteter seinen Sitz in einem anderen Sprengel hat.Die Sammelzuständigkeit bleibt auch für weitere Strafanträge nach Paragraph 355, EO aufrecht, selbst wenn ein Verpflichteter seinen Sitz in einem anderen Sprengel hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107708Dokumentnummer
JJR_19970423_OGH0002_0030OB02433_96G0000_001