Norm: EO §35 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 zule... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 EO §35 EO §354 IB2 EO §354 IIA EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 ... mehr lesen...
Norm: GEG §1 Abs2 GEG §1 Abs1 Z2 EO §1 Z9 EO §35 GEG § 1 heute GEG § 1 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 1 gültig von 01.07.2021 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 GEG § 1 gültig von 29.12... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C4 EO §35 UVG §26 Abs3 ABGB § 1042 heute ABGB § 1042 gültig ab 01.01.1812 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Norm: IO §149 EO §35 EO §40 EO §37 IO § 149 heute IO § 149 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 149 gültig von 01.05.1999 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/1999 IO § 149 gültig von 01.01.1983 b... mehr lesen...
Norm: EO §35 EO §36 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 IO §61 IO §156 IO §193 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis ... mehr lesen...
Norm: EO §35 Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art2Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art5 Nr2Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art22 Nr5 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 ZPO §228 JN §114 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige Oppositionskläger und die Oppositionsbeklagte haben anlässlich ihrer Scheidung gemäß § 55a EheG am 22. Oktober 1997 einen schriftlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen geschlossen, dessen Punkt V. unter der Überschrift „Ehegattenunterhalt“ folgendermaßen lautet: Der nunmehrige Oppositionskläger und die Oppositionsbeklagte haben anlässlich ihrer Scheidung gemäß Paragraph 55 a, EheG am 22. Oktober 1997 einen schriftlichen Vergleich über die Scheidungs... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 8. 2005 wurde die zwischen M***** und S***** A***** geschlossene Ehe geschieden. Mit Scheidungsvergleich desselben Tages verpflichtete sich M***** A***** zu monatlichen Unterhaltsleistungen für die gemeinsamen Kinder mj M***** A*****, und M***** A*****, in Höhe von jeweils 750 EUR. Am 29. 1. 2010 beantragte er die Herabsetzung der Unterhaltsleistung für den mj M***** ab 1. 2. 2010 auf monatlich 362 EUR. Das Erstgericht bestimmte mit Beschlüssen vom... mehr lesen...
Begründung: Zugleich mit ihrer am 14. 10. 2010 bei Gericht eingelangten Unterhaltsklage begehrte die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) einstweiligen Unterhalt gemäß § 382 Z 8 lit a EO, worauf das Erstgericht eine einstweilige Verfügung mit folgendem Inhalt erließ: Zugleich mit ihrer am 14. 10. 2010 bei Gericht eingelangten Unterhaltsklage begehrte die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) einstweiligen Unterhalt gemäß Paragraph 382, Ziffer 8,... mehr lesen...
Begründung: Mit Schuldschein vom 2. 11. 1987/17. 12. 1987 bestätigten der Kläger und die Dr. K***** GmbH, von der L***** ein Darlehen in der Höhe von 3 Mio S (= 218.018,50 EUR) erhalten zu haben. Sie erteilten ausdrücklich die Zustimmung zur Sicherstellung des Darlehens auf einer Liegenschaft des Klägers. Auf Grund des vollstreckbaren Notariatsakts des Dr. K***** P***** vom 17. 12. 1987 war der Kläger verpflichtet, 3 Mio S sA an die Bank zu bezahlen. Bei dem bereits auf Grund des S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Notariatsakt vom 30. April 2003 bestätigte die Klägerin, von der Beklagten ein Darlehen von 24.750 EUR zugezählt erhalten zu haben. Festgehalten wurde weiters, dass das Darlehen auf unbestimmte Zeit gewährt und ab sofort mit 6 % jährlich zu verzinsen sei (Zinsenfälligkeit vierteljährlich, jeweils zum Quartalsende, erstmals jedoch am 30. September 2003). Im Verzugsfall sollten von den jeweils offenen Beträgen jeweils 10 % Verzugs- und Zinseszinsen zur Zahlung ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [Gamerith] = ecolex 2006, 588 [Schachter]) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer bestimmten Marke gehörenden Geräten, Zubehör und Ersatzteilen, insbesondere Kopierer-Trommeln, -Toner und Cartridges, die nicht von den betreibenden Parteien selbst und nicht mit ihrer Zustimmung... mehr lesen...
Begründung: Am 17. April 2001 wurde der betreibenden Partei aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsakts vom 24. Oktober 1997 zur Hereinbringung von 415.277,80 ATS (= 30.179,41 EUR) die Forderungsexekution nach § 294a EO und die Fahrnisexekution gegen den Verpflichteten bewilligt. Sowohl die Forderungs- als auch die Fahrnisexekution blieben erfolglos. Am 15. April 2002 unterfertigte der Verpflichtete ein Vermögensverzeichnis nach § 47 Abs 2 EO (ON 8). Am 31. Mai 2002 wurde das dem ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P*****, gegen die beklagte Partei V***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Robert Igali-Igalffy, Rechtsanwalt in Wien, wegen 214.860 EUR sA, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Gr... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit dieses die vom erkennenden Senat am 20. 10. 2009 zu 4 Ob 124/09b erlassene einstweilige Verfügung in ihrem Punkt I.1. zur Gänze aufgehoben, den Antrag auf Aufhebung des Spruchpunkts I.2. abgewiesen und dem Eventualantrag auf Abänderung der einstweiligen Verfügung in seinem Spruchpunkt I.2. Folge gegeben hatte. Die Aufhebung des Spruchpunkts I.1.
Gründe: auf § 399 Abs 1 Z 4 EO, weil der zugrundeliegende An... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete für die Beklagte eine Biomasseförderungsanlage um 6.888.530 EUR mit einem vereinbarten Haftrücklass von 10 %, für den eine Bankgarantie gegeben und auch abgerufen wurde. In insgesamt vier Schiedsverfahren ging es um Mängel der Anlage. Im dritten Schiedsverfahren wurden der Beklagten 206.344,15 EUR an Sanierungskosten zugesprochen, die exekutiv betrieben werden. Dagegen richtet sich die Oppositionsklage, gestützt auf eine Aufrechnung mit dem Anspru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Florian Mitterbacher, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei B*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Mag. Martin Meier Rechtsanwalts-Gm... mehr lesen...
Begründung: Der Vater beantragt die Enthebung von der Unterhaltspflicht gegenüber seinem (volljährigen) Sohn ab 31. 7. 2006. Der Antragsgegner führt gegen den Vater Exekution. Ein Oppositionsverfahren ist anhängig (9 C 4/06d des Erstgerichts), in dem zu klären ist, ob der Unterhaltsanspruch seit 31. 7. 2006 teilweise oder zur Gänze erloschen ist. Das Erstgericht wies den Antrag unter Hinweis auf das (über denselben Zeitraum) anhängige Oppositionsverfahren zurück. Das Rekursgericht b... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. Februar 2009 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund eines vor dem Landesgericht Wiener Neustadt geschlossenen Vergleichs vom 22. August 2008 antragsgemäß die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution gemäß § 294 und § 294a EO und die Pfändung eines Unternehmens und behielt sich die Entscheidung über den Verwertungsantrag vor. Mit Beschluss vom 9. Februar 2009 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund eines vor ... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im vorliegenden Oppositionsverfahren allein, ob von der beklagten Unterhaltsberechtigten nach dem Wiener Sozialhilfegesetz (WSHG) bezogene Sozialhilfeleistungen ua für Lebensbedarf von Einfluss auf die Unterhaltspflicht des Klägers sind oder nicht. In der Revision des Klägers wird die Anwendbarkeit der §§ 26 und 27 WSHG nicht angezweifelt. Wegen der Legalzession nach § 27 WSHG sei die Beklagte nicht mehr aktivlegitimiert; soweit der Sozialhilfeanspruch § 26... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. V***** R*****, 2. Mag. A***** M*****, beide vertreten durch Dr. Friedrich Krall, Rechtsanwalt in Kufstein, gegen die Antragsgegnerin F***** GmbH *****, vertreten durch Dr. Be... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte die erstgerichtliche Zurückweisung der Oppositionsklage (wegen gültiger Schiedsvereinbarung gemäß § 584 Abs 1 ZPO) dahin ab, dass es die Einreden der Unzulässigkeit des Rechtswegs, der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit und der Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts verwarf und dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens über die Klage auftrug. Die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung sei nach den vor dem SchiedsRÄG 2006 geltenden Best... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus den Grundstücken 735 (1834 m²) und 748/1 (6505 m²). Diese Grundstücke waren im Flächenwidmungsplan der nunmehr klagenden Gemeinde vom 17. 5. 1978 als Baumischgebiet ausgewiesen. Im Jahr 1988 erfolgte eine Umwidmung der Grundstücke, teils in Bauwohngebiet, teils in Baumischgebiet und teils in Baumischgebiet ÖZ (= öffentlicher Zweck) Parkplatz. Die Beklagte und ihr am 11. 5. 2006... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das (inhaltlich als Oppositionsklage aufzufassende) Begehren, die mit Beschluss des Erstgerichts vom 13. Mai 2009 bewilligte Fahrnis- und Gehaltsexekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 3.125 EUR sowie des laufenden Unterhalts von 625 EUR monatlich werde für unzulässig erklärt, ab. Das Berufungsgericht gab der dagegen vom Kläger erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die ge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, dass der Anspruch des Beklagten aus einem näher bezeichneten Unterhaltsvergleich bis einschließlich März 2009 im Ausmaß von 8.070 EUR erloschen sei und wies das Mehrbegehren der Klägerin, der Anspruch des Beklagten möge auch für die Monate April 2009 bis November 2009 im Ausmaß von 1.830 EUR für erloschen erklärt werden, ab. Das Berufungsgericht gab der nur von der Klägerin erhobenen Berufung, die das Ersturteil nur hinsichtlich der rückständi... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die von der Klägerin mit der Behauptung, der Anspruch der Beklagten auf Zahlung von 300.000 EUR bei Exekution in die beiden verpfändeten Liegenschaften der Klägerin sei erloschen, erhobene Oppositionsklage mit der
Begründung: ab, die Höchstbetragshypothek sichere Haupt- und Nebenforderungen bis zur völligen Rückzahlung des Kredits. Zahlungen würden nur die Gesamtforderung reduzieren, nicht den gesicherten Teilbetrag. Trotz nach Schluss der mündlic... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichts Wien vom 22. Juni 2007, AZ 19 Cg 89/05t, wurde die verpflichtete Partei dazu verurteilt, binnen vier Wochen über die gesamte geschäftliche Tätigkeit unter Verwendung des Zeichens „M*****“, in welcher Form auch immer, und/oder verwechselbar ähnlicher Zeichen Rechnung zu legen, wobei Auskunft über sämtliche zur Bemessung der gesetzlichen Zahlungsansprüche notwendigen Umstände zu geben ist, wie insbesondere über den Umsatz und ... mehr lesen...