Norm
EO §35Rechtssatz
Auch bei anhängiger Exekution ist ein Unterhaltsherabsetzungsantrag im Außerstreitverfahren zulässig. Der Unterhaltsschuldner hat die Wahl zwischen Oppositionsklage nach § 35 EO und Unterhaltsherabsetzungsantrag.Auch bei anhängiger Exekution ist ein Unterhaltsherabsetzungsantrag im Außerstreitverfahren zulässig. Der Unterhaltsschuldner hat die Wahl zwischen Oppositionsklage nach Paragraph 35, EO und Unterhaltsherabsetzungsantrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:2011:RSP0000084Im RIS seit
24.04.2012Zuletzt aktualisiert am
24.04.2012