Norm: MSchG §10 Abs1 Z2UWG §1 D1aUWG §1 D2dUWG §1 D3b
Rechtssatz: Unter „Keyword Advertising" wird eine Werbemethode verstanden, die das Aufscheinen von Anzeigen in Trefferlisten von Suchmaschinen mit der Eingabe bestimmter Begriffe verknüpft. Es sind dies regelmäßig Begriffe, die im Internet häufig als Suchwort eingegeben werden, darunter oftmals geschützte Kennzeichen eines anderen. Verwechslungsgefahr wird begründet, wenn der Werbende seine ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb
Rechtssatz: Die Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Zu berücksichtigen sind die Kennzeichnungskraft der verletzten Marke, die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen und die Ähnlichkeit der von den Zeichen erfassten Waren. Entschei... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb
Rechtssatz: Eine Kombination aus der geschützten Marke mit der Unternehmensbezeichnung eines Dritten schließt die Verwechslungsgefahr nicht aus, wenn die Marke - wie hier - ihre selbstständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH C-120/04-Thomson life). Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb
Rechtssatz: Die Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Zu berücksichtigen sind die Kennzeichnungskraft der verletzten Marke, die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen und die Ähnlichkeit der von den Zeichen erfassten Waren. Entschei... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb
Rechtssatz: Eine Kombination aus der geschützten Marke mit der Unternehmensbezeichnung eines Dritten schließt die Verwechslungsgefahr nicht aus, wenn die Marke - wie hier - ihre selbstständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH C-120/04-Thomson life). Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb
Rechtssatz: Ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist nach einem gemeinschaftsweit einheitlichem Maßstab unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Dabei ist auf die Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere dem Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt und den Grad ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2
Rechtssatz: Um die Kennzeichnungskraft einer Marke zu bestimmen, ist zu prüfen, ob die Marke geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 124/06y Entschei... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb
Rechtssatz: Ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist nach einem gemeinschaftsweit einheitlichem Maßstab unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Dabei ist auf die Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere dem Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt und den Grad ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2
Rechtssatz: Um die Kennzeichnungskraft einer Marke zu bestimmen, ist zu prüfen, ob die Marke geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 124/06y Entschei... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z1MSchG §10a Z3MSchG §60
Rechtssatz: Das Inverkehrbringen von Waren aus Drittländern in der Gemeinschaft setzt deren Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr im Sinn von Art 24 EG voraus. In das Zollverfahren des externen Versandverfahrens oder des Zolllagerverfahrens überführte Nichtgemeinschaftswaren behalten, solange sie nicht in das Zollverfahren des zollrechtlich freien Verkehrs überführt werden, den zollrecht... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z1MSchG §10a Z3MSchG §60
Rechtssatz: Das Inverkehrbringen von Waren aus Drittländern in der Gemeinschaft setzt deren Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr im Sinn von Art 24 EG voraus. In das Zollverfahren des externen Versandverfahrens oder des Zolllagerverfahrens überführte Nichtgemeinschaftswaren behalten, solange sie nicht in das Zollverfahren des zollrechtlich freien Verkehrs überführt werden, den zollrecht... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2
Rechtssatz: Verzierungen in Form von Applikationen - in welcher Gestalt auch immer - sind bei Schuhen, insbesondere bei Sport- und Freizeitschuhen, üblich. Sie sind aus Sicht des Verbrauchers ein wichtiges modisches Attribut und dienen keineswegs nur der Kennzeichnung der Ware als Produkt eines bestimmten Erzeugers oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens. Ist ein derartiges Gestaltungsmerkmal durch eine Marke gesc... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2
Rechtssatz: Verzierungen in Form von Applikationen - in welcher Gestalt auch immer - sind bei Schuhen, insbesondere bei Sport- und Freizeitschuhen, üblich. Sie sind aus Sicht des Verbrauchers ein wichtiges modisches Attribut und dienen keineswegs nur der Kennzeichnung der Ware als Produkt eines bestimmten Erzeugers oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens. Ist ein derartiges Gestaltungsmerkmal durch eine Marke gesc... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z1
Rechtssatz: Kann eine Ware nicht mit Hilfe der Klasseneinteilung gemäß dem Abkommen von Nizza vom 15. Juni 1957, der erläuternden Anmerkungen oder alphabetischen Liste qualifiziert werden, so sind Fertigwaren nach ihrer Funktion oder Bestimmung zu klassifizieren. Ist dieses Kriterium in der Klasseneinteilung nicht vorgesehen, so werden Fertigwaren in Analogie zu anderen vergleichbaren in der alphabetischen Liste genannte... mehr lesen...