I. 1.1. Der gegen den Beschwerdeführer gerichtete Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. Dezember 1999 enthält folgenden Spruch: "Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, nimmt Ihren Taxiausweis Nr. 40.575 ausgestellt am 28.9.1994 gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (BGBl. Nr. 951/1993 i.d.F. BGBl. Nr. 1028/1994) auf die Dauer von 4 Monaten gerechnet ab Zustellung des Bescheides ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §52 Z15;StVO 1960 §8 Abs1 Satz3;StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass der Beschwerdeführer innerhalb des relativ kurzen Zeitraumes von etwa 16 Monaten fortlaufend die Sicherheit des Straßenverke... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §52 Z15;StVO 1960 §8 Abs1 Satz3;StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat vom Oktober 1997 bis Jänner 1999 in der im vorliegenden Erkenntnis festgestellten Weise fünfmal gegen die StVO 1960 verstoße... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe am 11. Februar 2000 um 7.50 Uhr in Innsbruck, in der Erlerstraße 10 in Fahrtrichtung Süden ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug ("KKW") gelenkt, und einem Fußgänger, der sich auf dem Schutzweg befunden habe, und einem Kind und einem Erwachsenen, welche diesen Schutzweg erkennbar hätten benützen wollen, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §51e;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat der im Verwaltungsstrafverfahren anwaltlich nicht vertretene Beschwerdeführer nicht bloß die ihm vorgehaltenen Ermittlungsergebnisse für unrichtig erklärt, sondern (von Anfang an und im wesentlichen gleichbleibend) eine konkrete Gegendarstellung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 27. Juni 1997 um 13.40 Uhr an näher bestimmten Orten in Salzburg a) eine auf der Fahrbahn angebrachte Sperrlinie (§ 55 Abs. 2 StVO) überfahren; er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 9 Abs. 1 der StVO 1960 iVm § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. begangen, b) mit einem Kraftfahrzeug, welches weder ein Omnibus noch ein Taxifahrzeug gewesen sei, den deutli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §53 Z25;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §6;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer - ein praktischer Arzt - beruft sich in Zusammenhang mit Übertretungen der StVO 1960 auf das Vorliegen eines Notstandes im Sinne des § 6 VStG, weil er wegen eines dringenden ärztlichen Einsatzes zu einer n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 25. Mai 1995 um 09.21 Uhr im Gemeindegebiet von B. in der L. G-straße auf Höhe Haus Nr. 22 in Fahrtrichtung M. E., als Fahrzeuglenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht vor dem Schutzweg angehalten, und (richtig wohl: um) dem darauf befindlichen Fußgänger das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn auf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0183 E 21. Oktober 1992 RS 2 Stammrechtssatz Die Behinderung eines Fußgängers auf einem Schutzweg ist nur dann nach § 99 Abs 2 lit c StVO strafbar, wenn besonders gefährliche Verhältnisse (oder besondere Rücksichtslosigkeit) gegeben waren (Hinweis E 27.6.1966, 498/66). Hat sich der Fußgänger ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer wegen folgender Übertretungen der StVO (Tatzeit: 30. Dezember 1995 gegen 11.00 Uhr) bestraft: 1. Er sei im Ortsgebiet von W. auf der "B 9" und einer näher bezeichneten Strecke schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren (Übertretung gemäß § 20 Abs. 2 in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. a StVO, Verhängung einer Geldstrafe von S 3.000,--, Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0183 1 (hier: Der allgemeine Hinweis auf die "Länge des erforderlichen Anhalteweges, der in unmittelbarer Beziehung zur Geschwindigkeit des Fahrzeuges steht, zeigt für sich allein nicht das Vorliegen besonders gefährlicher Verhä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. Juli 1995 auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises gemäß § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer mehrfach Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967 begangen habe und deshalb rechtskräftig bestraft worden sei, und zwar am 15. Juni 199... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit c und Abs 5 StVO sowie § 99 Abs 3 lit a iVm § 38 Abs 5 StVO und § 99 Abs 2 lit c iVm § 9 Abs ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. November 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 9. August 1990 um ca. 18,15 Uhr in Graz als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) in der Annenstraße einen Pkw überholt zu haben, obwohl er nicht einwandfrei habe erkennen können, ob er sein Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr wieder einordnen könne, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern; 2) im Bereich de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §9 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030012.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. November 1990 um 7.55 Uhr an einen bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges einem Fußgänger, der sich auf dem dort befindlichen Schutzweg befunden habe, nicht das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) ve... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2;
Rechtssatz: Mit der Wendung "zur Seite springen" hat der Meldungsleger jedenfalls zum Ausdruck gebracht, daß der Fußgänger infolge der Fahrweise des Beschuldigten auf dem Schutzweg die Fahrbahn nicht wie beabsichtigt überqueren konnte. Dies allein erfüllt bereits den Tatbestand des § 9 Abs 2 StVO (Hinweis E 25.2.1988, 87/02/0088). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 1 VStG genügt zur Strafbarkeit nach § 9 Abs 2 StVO bereits fahrlässiges Verhalten. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020334.X03 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0229 E 20. Februar 1986 RS 2 Stammrechtssatz Der Tatbestand nach § 9 Abs 2 StVO erfordert nicht, dass die darin erwähnten Fußgänger namentlich festgehalten werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020334.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker eines Pkws am 22. Februar 1990 um 7.26 Uhr an einem bestimmten Ort in Perchtoldsdorf nicht vor dem Schutzweg angehalten, um dem darauf befindlichen Fußgänger das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn auf dem Schutzweg zu ermöglichen. Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 2 lit. c, § 9 Abs. 2 StVO begangen. Es ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der
Spruch: betreffend eine in Verbindung mit § 99 Abs 2 lit c StVO begangene Verwaltungsübertretung hat jene zum Tatbild dieser Übertretung zählenden konkreten Umstände zu enthalten, die die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse bzw die besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die Behinderung eines Fußgängers auf einem Schutzweg ist nur dann nach § 99 Abs 2 lit c StVO strafbar, wenn besonders gefährliche Verhältnisse (oder besondere Rücksichtslosigkeit) gegeben waren (Hinweis E 27.6.1966, 498/66). Hat sich der Fußgänger 3 m vom Fahrbahnrand entfernt befunden, als der Besch an ihm in einem Ab... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. Dezember 1988 um 15.25 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges aus der A-Straße kommend, nachdem er in die B-Gasse eingebogen sei 1. in der B-Gasse umgekehrt und dadurch andere Kraftfahrzeuglenker behindert, 2. umgekehrt, obwohl starker Verkehr herrschte, 3. im Zuge des Umkehrmanövers eine vor dem dort befindlichen Schutzweg angebrachte Halt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §9 Abs2;VStG §25 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020101.X01 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;MRK Art6 Abs2;StVO 1960 §17 Abs3;StVO 1960 §9 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, warum der VwGH die Beweiswürdigung der Behörde (Verwaltungsübertretungen nach § 9 Abs 2 StVO, § 17 Abs 3 StVO) nicht als unschlüssig erkennt. Entgegen den Ausführungen der Beschwerde kann insbesondere nicht vo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Übertretungen des § 37 Abs 3 und des § 9 Abs 2 StVO schließen einander nicht aus. Die die Anhalteverpflichtung auslösenden Sachverhaltselemente sind unterschiedlich geregelt. Ein Fahrzeuglenker, der das Armzeichen eines einen Schutzweg sichernden Verkehrsposten missachtet, begeht damit noch nicht eo ipso eine Übertretun... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2;
Rechtssatz: Verwendet eine Zeugin den Begriff "Zurückspringen", so bringt sie damit jedenfalls zum Ausdruck, dass sie infolge des Fahrmanövers des Beschuldigten auf dem Schutzweg die Fahrbahn nicht wie beabsichtigt überqueren konnte. Dies allein erfüllt den Tatbestand des § 9 Abs 2 StVO. Es kann daher dahin stehen, ob zusätzlich noch Schulkinder am Überq... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0299 E 8. November 1985 VwSlg 11933 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Ist an einer Kreuzung der Verkehr durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt, so ist (gemäß § 35 Abs 4 StVO 1960) die Bestimmung des § 9 Abs 2 über das Verhalten bei einem durch Bodenmarkierungen kundgemachten Schutzweg nicht anwendbar. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0299 E 8. November 1985 VwSlg 11933 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Ist an einer Kreuzung der Verkehr durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt, so ist (gemäß § 35 Abs 4 StVO 1960) die Bestimmung des § 9 Abs 2 über das Verhalten bei einem durch Bodenmarkierungen kundgemachten Schutzweg nicht anwendbar. ... mehr lesen...