RS Vwgh 2005/2/28 2001/03/0104

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Veröffentlicht am 28.02.2005
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
StVO 1960 §11 Abs1;
StVO 1960 §4 Abs5;
StVO 1960 §52 Z15;
StVO 1960 §8 Abs1 Satz3;
StVO 1960 §9 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, dass der Beschwerdeführer innerhalb des relativ kurzen Zeitraumes von etwa 16 Monaten fortlaufend die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffende Verwaltungsübertretungen (Näheres im vorliegenden Erkenntnis) gesetzt hat, hat die belangte Behörde das Fehlen der erforderlichen Vertrauenswürdigkeit gemäß BetriebsO 1994 zurecht angenommen (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2003, Zl. 2000/03/0358).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030104.X04

Im RIS seit

29.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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