1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien und Gang des Verfahrens Die A*** Architekten ZT-GmbH vertreten durch X*** Rechtsanwälte in der Folge Antragstellerin genannt, stellte am 24. Juni 2013 neben dem im Spruch: ersichtlichen Begehren und Anträgen auf Gebührenersatz gemäß § 319 BVergG, auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Antrag auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung vom 13. Juni 2013. Nach Darstellung des Sachverhalts gab... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §139 Abs1 Z2 BVergG 2006 §139 Abs2 Z3 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: An die Bestimmungen über den Widerr... mehr lesen...
Die Stadt Wien - Wiener Wohnen (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, nämlich zur Prüfung und Dichtstellung von Niederdruck-Gasanlagen in den von ihr verwalteten Wohnobjekten in allen Wiener Bezirken. Die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ist sowohl im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 22.12.2012, Zl. 2012/S 247-407746 als auch auf der Webseite der Antragsgegnerin ordnungsgemäß erfolgt. Der ... mehr lesen...
Die Stadt Wien - Wiener Wohnen (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, nämlich zur Prüfung und Dichtstellung von Niederdruck-Gasanlagen in den von ihr verwalteten Wohnobjekten in allen Wiener Bezirken. Die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ist sowohl im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 22.12.2012, Zl. 2012/S 247-407746 als auch auf der Webseite der Antragsgegnerin ordnungsgemäß erfolgt. Der ... mehr lesen...
Die Stadt Wien - Wiener Wohnen (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, nämlich zur Prüfung und Dichtstellung von Niederdruck-Gasanlagen in den von ihr verwalteten Wohnobjekten in allen Wiener Bezirken. Die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ist sowohl im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 22.12.2012, Zl. 2012/S 247-407746 als auch auf der Webseite der Antragsgegnerin ordnungsgemäß erfolgt. Der ... mehr lesen...
1. Ziffer eins Entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Die gegenständliche Ausschreibung wurde am 5.9.2012 unter der Zahl ABL./S S170, 281546-2012-DE im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Auftraggeber ist die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), Rotenturmstraße 5-9, 1011 Wien. Vergebende Stelle ist die ASFINAG Bau Management GmbH, Modecenterstraße 16/3, 1030 Wien. Die Vergabe soll nach dem Billigstbiet... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §139 Abs2 Z3 BVergG 2006 §320 Abs1 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §139 Abs2 Z3 BVergG 2006 §320 Abs1 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, Dr. Sibyll Andrea Böck, sowie Dkfm. Dr. Johann Hackl als Mitglied der Auftraggeberseite und DI Joachim Kleiner als Mitglied der Auftragnehmerseite, im Feststellungsverfahren gemäß § 331 Abs 1 Bundesvergabegesetz 2006, idF der Novelle BGBl II Nr. 10/2012 (BVergG) betreffend das Vergabeverfahren "Lieferung und Montage von Raumtrennsystemen Bauvorhaben Um- und Ausbau Klinikum Malcherhof Baden" des Auftraggebers Sozia... mehr lesen...
Die A***, vertreten durch X*** (in der Folge Antragstellerin), stellte mit Schriftsatz vom 13. September 2010 Anträge auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der Pauschalgebühren. Mit Schriftsatz vom 13. September 2010 brachte die Antragstellerin im Wesentlichen vor, dass der Auftraggeber mit Telefax vom 1. September 2010 mitgeteilt habe, dass er beabsichtige, die gegenständliche Ausschreibung zu widerrufen. Begründet w... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §139 Abs2 Z3 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: Der Widerruf einer Ausschreibung ist bei Vorliegen sachlicher
Gründe: jedenfalls gerechtfertigt. Der Widerruf ist nicht vom Vorliegen schwerer oder gar außergewöhnlicher Umstände abhängig. So sind etwa wesentliche Fehler oder Widersprüc... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §139 Abs2 Z3 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: Ein Widerruf kann zulässig sein, wenn Änderungen in den Ausschreibungsunterla-gen notwendig werden und wenn der Auftraggeber einen zu geringen bzw. eingeschränkten wirtschaftlichen Wettbewerb befürchtet. Entscheidungstex... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 13.3.2009, eingelangt am selben Tag, begehrte die Antragstellerin beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im Spruch: wiedergegeben. Darüber hinaus wurde u.a. ein Antrag auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung gestellt. Am 17.3.2009 wurde der Antrag vom Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark gemäß § 6 AVG dem Bundesvergabeamt zur weiteren Behandlung übermittelt, da es sich beim Auftraggeber um ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2008, eingelangt im Bundesvergabeamt am 31. Oktober 2008, beantragte die A*** (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch X*** die Nichtigerklärung der Entscheidungen des Auftraggebers Arbeitsmarktservice Österreich im Vergabeverfahren "Neuausschreibung AMS-IT-Unterstützung", die Antragstellerin zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht zuzulassen und das Vergabeverfahren widerrufen zu wollen. Begründet wurde dieses Nichtigerklärungsbegehren in ... mehr lesen...
Bescheid Das Bundesvergabeamt hat durch den Vorsitzenden des Senats 5, Mag. Bernhard Ditz sowie Mag. Georg Konetzky als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Theodor Taurer als Mitglied der Auftragnehmerseite, im Nachprüfungsverfahren betreffend das Vergabeverfahren "Neuausschreibung AMS-IT-Unterstützung" des Arbeitsmarktservice Österreich entschieden: Spruch: Die Anträge der A***, vertreten durch X***, vom 6. November 2008 "Das Bundesvergabeamt möge - Strichaufzählung die Ni... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 6. November 2008, eingelangt im Bundesvergabeamt zu Beginn der Amtsstunden am 7. November 2008 beantragte die A*** (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch X*** neben einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung vom 24. Oktober 2008 im Vergabeverfahren "Neuausschreibung AMS-IT-Unterstützung" sowie den Pauschalgebührenersatz im Nachprüfungsverf... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 6. November 2008, eingelangt im Bundesvergabeamt am 7. November 2008, beantragte die A*** (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch X*** die Nichtigerklärung der "Entscheidungen des Ausscheidens des Angebotes der A***" sowie der Entscheidung des Widerrufs des Vergabeverfahrens. Begründet wurde dieses Nichtigerklärungsbegehren in Stellungnahmen vom 6. November 2008 und vom 13. November 2008 sowie in der mündlichen Verhandlung am 21. November 2008 im Wesentlichsten... mehr lesen...
Vorbringen der Parteien Die Antragsteller stellten am 18. Jänner 2008 das im Spruch: ersichtliche Begehren und brachten vor, dass nach Prüfung der Angebote der Auftraggeber die Zuschlagsentscheidung zugunsten der Antragsteller mit Schreiben vom 27. November 2007 bekannt gegeben habe. Die Stillhaltefrist sei daraufhin abgelaufen, ohne dass ein Nachprüfungsverfahren beim BVA anhängig gemacht worden sei. Dennoch sei nun nicht die Zuschlagserteilung erfolgt, sondern habe der Auftraggeber mit ... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §139 Abs2 Z2 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz:
Verbleibt in Folge zu „eng gesteckt“ Eignungskriterien nur mehr jenes Angebot im Vergabeverfahren, dessen Nettoangebotssumme um fast € 1,3 Mio über dem billigsten gelegen ist, stellt eine daran anschließende Widerrufserklärung keine W... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §139 Abs2 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz:
Der Widerruf eines Vergabeverfahrens ist nicht vom Vorliegen schwerwiegender oder außergewöhnlicher Umstände abhängig. Dem Auftraggeber steht jedoch auch kein „schrankenloses“ Ermessen hinsichtlich der Entscheidung, ein Vergabeverfahren ... mehr lesen...
BESCHEID Der Vergabekontrollsenat des Landes Wien hat durch den Vorsitzenden *** über den Antrag der ***gesellschaft m.b.H., ***, vertreten durch Siemer,-Siegl-Füreder & Partner, Rechtsanwälte in Wien, auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und Erlassung einer einstweiligen Verfügung betreffend die Vergabe der Generalunternehmerleistungen (Baumeister-, Abdichtungs-, Elektriker-, Spengler-, Fliesenleger-, Anstreicher- und Schlosserarbeiten) zur Sanierung des Objektes „21.,... mehr lesen...