Norm
BVergG 2006 §139 Abs2 Z3Rechtssatz
Kann ein Auftraggeber für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose den Zuschlag erhält, Paketabschläge lukrieren, ist die Ausschreibung als wirtschaftliche Einheit anzusehen. Ein besonnener Auftraggeber würde keinen diese Einheit auflösenden Teilwiderruf einzelner Lose vornehmen und kann ihm ein solcher auch nicht zugemutet werden.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2013