Begründung: Die Klägerin begehrte mit der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage vom beklagten Staat Zahlung von 158.400 EUR sA. Sie sei als Immobilienmaklerin beim Abschluss eines Kaufvertrags über mehrere Liegenschaften in Wien 19, auf denen die beklagte Partei mittlerweile ihre völkerrechtliche Vertretung in Österreich eingerichtet habe, verdienstlich tätig geworden und habe Anspruch auf Vermittlungsprovision. Am 20. 10. 2006 erging auf Antrag der Kl... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Für ausländische Staaten wirkt § 99 Abs 3 JN nicht zuständigkeitsbegründend. Für ausländische Staaten wirkt Paragraph 99, Absatz 3, JN nicht zuständigkeitsbegründend. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum behaupteten Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art 5 Z 1 EuGVÜ: 1. Zum behaupteten Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach Artikel 5, Ziffer eins, EuGVÜ: Der Kläger zieht zu Recht die Auffassung der Vorinstanzen nicht in Zweifel, dass das Vertragsverhältnis österreichischem materiellem Recht unterliegt. Geldschulden sind gemäß § 905 Abs 2 ABGB grundsätzlich Schickschulden, ihr Erfüllungsort liegt damit am Wohn... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die ihren Sitz in Linz hat, begehrte mit dem am 24. 2. 1998 beim Erstgericht eingelangten Antrag unter Vorlage zweier an sie indossierter "Primissory Notes" vom 6. 6. 1997 und 23. 7. 1997, ausgestellt in Jakarta, Indonesien, die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages gegen die Beklagte über USD 1,994.791,67 sA und berief sich zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf § 87 und § 99 Abs 3 JN. Die Klägerin, die ihren Sitz in Linz hat, begehrte mi... mehr lesen...
Begründung: Nach Verbesserung ihrer Klage stützten die Kläger die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Bezau auf den Gerichtsstand für Bestandstreitigkeiten (§ 83 JN) mit der Behauptung, die Beklagte sei Eigentümerin von 34/925 Anteilen B-LNr 20 in EZ ***** Grundbuch *****. Die Kläger seien je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, u.a. bestehend aus Gst. *****, auf der eine Autoabstellgarage errichtet sei. Die Beklagte benütze aufgrund eines Dienstbarkeits... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der herrschenden Indikationentheorie ist zu prüfen, ob die durch einen inländischen Gerichtsstand begründete Nahebeziehung zum Inland ausreicht, um nach völkerrechtlichen Regeln die inländische Gerichtsbarkeit zu begründen oder ob sie durch eine weitere Inlandsbeziehung ergänzungsbedürftig ist (siehe SZ 68/118 = RdW 1996, 63; JBl 1992, 331 [zust Pfersmann] = EvBl 1992/8; JBl 1991, 393 [zust Pfersmann] = RZ 1991... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §99 Abs3EuGVÜ Art5 Z5LGVÜ Art5 Z5 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von allen vier beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Bezahlung des Betrages von S 2,874.376,80 sA. Die erstbeklagte Partei ist eine in der Zwischenzeit in Konkurs verfallene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Österreich. Die Einreden der viertbeklagten Partei, es mangle an der inländischen Gerichtsbarkeit und das Erstgericht sei örtlich und sachlich nicht zuständig, wurden mit Beschluß des Erstgerichtes ON 53 verwor... mehr lesen...
Norm: JN §29 Satz2 JN §99 Abs3 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 99 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Der Gerichtsstand der inländischen Vertretung ausländischer juristischer Personen, die keine allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, besteht unabhängig vom Umfang der inlän... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Auch das von einer ausländischen juristischen Person mit ihrer ständigen Vertretung im Inland betraute Organ kann sich für einen aus dem Vertretungsverhältnis entstandenen ... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ein beim Gerichtsstand gemäß § 99 Abs 3 JN klagbarer Anspruch muß nicht aus der Geschäftstätigkeit der inländischen Vertretung oder des mit der Geschäftsbesorgung im Inland... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt den Zuspruch von S 2,437.654,90 sA und bringt im wesentlichen vor: Er sei „seit 1991 bis (31.3.) 1995 Handelsvertreter der beklagten Partei (gewesen)“ und habe diese in Österreich und in Italien vertreten. Die „Wiederverkaufsrabatte und Provisionen“ hätten in der Vergangenheit jährlich rund S 1,500.000,- betragen. Die beklagte Partei habe den bestehenden Handelsvertretervertrag mit Schreiben vom 15.November 1994 „fristlos, nur hilfsweise und äußerst... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Inhaber des Gasthofes S***** in F*****. Die Beklagte hatte ihren Sitz in Amsterdam. Sie betreibt ein Reisebüro und tritt unter der Bezeichnung "G***** Reizen" auf. Die Streitteile schlossen im Juni/Juli 1989 einen in der Folge stillschweigend verlängerten Vertrag, mit dem die Kläger ihr gesamtes Zimmerkontingent der Beklagten für den Zeitraum 15.12.1989 bis 15.12.1990 zur Verfügung stellten. Als Entgelt wurden monatlich S 100.000,- vereinbart. Punk... mehr lesen...
Norm: JN §87 JN §99 Abs3 JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Der Gerichtsstand nach § 99 Abs 3 JN ist aber auch noch während der Liquidation einer inländischen Repräsentanz begründet. Der Gerichtsstand nach Paragraph 99, Absatz 3, JN... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin buchte gemeinsam mit ihrem Mann am 11. Juli 1988 im Reisebüro "R*****"*****, eine von der beklagten GmbH, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, veranstaltete Kreuzfahrt "Rund um die Welt", die in der Zeit vom 6. Jänner 1989 bis zum 27. April 1989 mit dem Schiff "Vasco da Gama" durchgeführt wurde. Am 25. Jänner 1989 verletzte sich die Klägerin am Schiff durch eine zufallende Türe zwei Finger der rechten Hand (Quetschung). Mit der vorliege... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 11,394.100,- sA im wesentlichen mit der
Begründung: , dieser Betrag gebühre ihr als Entschädigung dafür, daß die Beklagten ihrer in der Vereinbarung vom 29. 4. 1986 zur ungeteilten Hand übernommenen Verpflichtung, von der Klägerin Schuhe in bestimmten Mengen zu kaufen, nur teilweise entsprochen hätten. Darüber hinaus beantragt die Klägerin, mit Urteil festzustellen, daß die Bekl... mehr lesen...
Mit einer am 3. 12. 1981 beim Bezirksgericht Villach eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei die Bezahlung von fünf Rechnungen im Betrag von 2 400 DM, 2 415 DM, 2 300 DM, 899 DM und 2 300 DM, zusammen 10 349 DM, abzüglich einer Teilzahlung von 4 789 DM, sohin 5 560 DM sA. Beide Streitteile sind Spediteure. Die beklagte Partei hat ihren Hauptsitz in Pontebba. In Österreich hat die beklagte Partei keine Niederlassung. Es gibt zwar eine Firma B & C in Kärnten, doch hande... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Wenn eine beklagte ausländische juristische Person durch irgendein Verhalten bei der klagenden Partei den begründeten Glauben erweckt hätte, sie betreibe im Inland eine Vert... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 JN §99 Abs3 ABGB § 1002 heute ABGB § 1002 gültig ab 01.01.1812 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Auch der Gerichtsstand nach § 99 Abs 3 JN ist nur bei Fehlen eines allgemeinen Gerichtsstandes im Inland gegeben. Auch der Gerichtsstand nach Paragraph 99, Absatz 3, JN ist... mehr lesen...
Die Klägerin nimmt die Deutsche Bundesbahn auf Schadenersatz mit der Begründung: in Anspruch, diese habe durch die Gewährung von nicht veröffentlichten Sonderbegünstigungen für Getreidetransporte an einen einzelnen Verfrachter (R. & G., Aktiengesellschaft in X.) in gröblichster Weise gegen das in Art. 9 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 25. Oktober 1952 (CIM; BGBl. Nr. 30 aus 1956) statuierte Verbot von Sonderabmachungen verstoßen; durch dies... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Hinsichtlich der Deutschen Bundesbahn ist der Gerichtsstand des Vermögens nach § 99 Abs 3 JN zu bejahen, weil die Deutsche Bundesbahn in Wien eine "Generalvertretung für Ös... mehr lesen...