Norm: JN §55 ZPO §227 II ZPO §448 b ZPO §448 c ZPO §517 JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig ... mehr lesen...
Die Kläger waren bei der Beklagten vom 3. September 1973 bis 3. März 1977 als (Schlosser-)Lehrlinge und dann vom 4. März bis 30. Juni 1977 als (Schlosser-)Gesellen beschäftigt. Auf ihre Dienstverhältnisse, welche durch Kündigung der Kläger geendet haben, war der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und - verarbeitende Industrie anzuwenden. Bei beiden Klägern war das Urlaubsjahr gleich dem Kalenderjahr. Zugleich mit dem Lohn für März 1977 zahlte die Beklagte den Klä... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §227 IZPO §448c ZPO §502 Abs2 Bb ZPO §502 Abs3 De1 JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN §... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der Erstbeklagten den Kaufpreis von 2226 S für einen Griller, eine Kräutersalbe und vier Kosmetikkoffer, von der Zweitbeklagten den Kaufpreis von 2670 S für einen Griller und ein Frittiergerät. Die Beklagten bestritten den Klagsanspruch nach Grund und Höhe. Sie wendeten ein, daß sie bei der Werbeveranstaltung am 18. September 1975 durch unwahre Angaben veranlaßt worden seien, einen Bestellschein zu unterfertigen und am Heimweg mittels Post an den Kläger zu ... mehr lesen...
Am 31. Oktober 1972 beantragte die Beklagte durch ihren bevollmächtigten Architekten Ekkehard H bei den von der klagenden Partei der Stadtgemeinde K unmittelbar betriebenen Stadtwerken K (Elektrizitäts- und Wasserversorgungsbetrieb) die Genehmigung zum Anschluß des Mehrfamilienhauses (mit zehn Wohnungen), dessen Errichtung sie am A-Weg auf dem Grundstück 1779/8 KG K beabsichtigte, an das Strom- und Wasserversorgungsnetz. Die Stadtwerke K sicherten die Genehmigung mit Schreiben vom 4... mehr lesen...
Norm: JN §7 JN §7a JN §55 ZPO §227 Abs3 IV JN § 7 heute JN § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 JN § 7 gültig von 01.03.1993 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 JN § 7a heute... mehr lesen...
Norm: JN §7a JN §55 Satz2 JN § 7a heute JN § 7a gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 7a gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 7a gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...
Die Kläger kauften je zur Hälfte den Gesellschaftsanteil des Salo B an der offenen Handelsgesellschaft S und Co. Mit der am 24. Oktober 1973 zu 2 Cg 122/74 (früher 2 Cg 576/73) des Kreisgerichtes Wr. Neustadt eingebrachten Klage begehrte Salo B und in weiterer Folge die Beklagte als dessen Universalsukzessorin von den Klägern Zahlung von 15 866.67 S an Verzugszinsen, weil die Kläger mit der Zahlung des Kaufpreises für die oben genannten Geschäftsanteile in Verzug geraten seien. Mi... mehr lesen...
Norm: JN §7 JN §7a JN §55 ZPO §227 Abs3 IV JN § 7 heute JN § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 JN § 7 gültig von 01.03.1993 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 JN § 7a heute... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §227 II JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind Mieter im Hause Salzburg, M-Straße 10, das insgesamt vier Stockwerke mit je sechs Wohnungen aufweist und im Eigentum der "W" Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgesellschaft m. b. H. in Salzburg steht. Nach den Mietverträgen sind die Mieter verpflichtet, für die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften in den gemieteten Räumen Sorge zu tragen; die Vermieterin darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zweckmäßig sind, ohne Zustimmung eines Mieters vorneh... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §448 b JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 8. Dezember 1968, den Franz R als Lenker eines bei der Beklagten gegen Haftpflicht versicherten LKW verschuldet hatte, schwer verletzt. Er schloß sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter an und erwirkte den Zuspruch von 5000 S Schmerzensgeld sowie die Bestimmung seiner Kosten als Privatbeteiligter mit 8842.90 S. Diese Kosten und die Kosten der Bewilligung der Forderungsexekution auf den Befreiungsanspruch des Versicherten Franz R ge... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §448 a ZPO §502 Ba JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis 31... mehr lesen...
Der Kläger nahm in der Zeit vom 23. März bis 2. April 1971 auf Grund eines Anbotes der beklagten Partei an einer von dieser als Reisebüro veranstalteten Ägyptenreise teil. Er behauptet, daß die beklagte Partei mehrere vertragliche Leistungen nicht erbracht habe. So habe er den vorgesehenen Ausflug nach Abu Simbel selbst organisieren und bezahlen müssen; für Droschkenfahrten anläßlich der Verhandlungen über den Ausflug habe er 30.30, für den Ausflug 1243 S bezahlen müssen, aber nur 8... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §227 III JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IB ABGB §1165 JN §55 ZPO §227 II ZPO §448 c ZPO §502 Abs3 De1 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1165 heute ABGB § 1165 gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §227 IZPO §448c JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis 31.12... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §227 IIZPO §448c JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis 31.1... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §500 Abs2 IIG ZPO §502 Abs3 De JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08... mehr lesen...
Norm: EO §65 D EO §239 JN §55 ZPO §528 F1 EO § 65 heute EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 65 gültig von 01.04.2009 ... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 10. Oktober 1972, GZ E 2/71-106, das Meistbot für die am 7. Juli 1972 versteigerte Liegenschafts EZ 104 KG L. Die Verteilungsmasse wurde mit 200.000 S (Meistbot) zuzüglich der Fruktifikatszinsen (in unbestimmter Höhe) ausgewiesen. Aus dem Kapitalsbetrag (200.000 S) erhielten zugewiesen (Punkt I): A. als Vorzugspost: die Stadtgemeinde Bad I 113.20 S. B. in der bücherlichen Randordnung: 1. die Volksbank Bad G reg. Genossenschaft mit beschrän... mehr lesen...
Norm: ZPO §227 II ZPO §502 Abs3 De1 ZPO §528 C1 JN §55 ZPO § 227 heute ZPO § 227 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 227 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Dem Kläger steht im sogenannten F-Bach von seiner Einmundung in die Drau etwa 2.2 km flußaufwärts das Fischereirecht zu. Er behauptet, der Beklagte habe aus einer ihm gehörigen, oberhalb des Fischwassers gelegenen Lehmgrube ungeklärte Abwässer in den F-Bach eingeleitet, was Ertragsverluste an Krebsen und Forellen zur Folge gehabt habe. Im Jahre 1969 habe der Schaden S 8000.- betragen, worauf der Beklagte bis auf einen Rest von S 1253.18 Zahlung geleistet habe; der Schaden im Jahre 1... mehr lesen...
Der Beklagte Richard St und Ulrike M, eine Tochter der Klägerin, schlossen am 15. 7. 1967 die Ehe. Die Ehewohnung wurde in einem im Eigentum des Beklagten stehenden Haus in S hergerichtet und bezogen. Als Ulrike St zu einem anderen Mann in ehebrecherische Beziehungen trat, strebte der Beklagte die Scheidung der Ehe an. Am 20. 2. 1969 fand in der Kanzlei der Beklagtenvertreterin Dr Rita A eine Besprechung der Ehegatten statt, bei der vereinbart wurde, daß die Ehe aus gleichteiligem V... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 35.889.75 S samt 5% Zinsen aus 34.506.30 S seit 24. Mai 1967, wobei es den Bestand von aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderungen zur Gänze verneinte. Ein Mehrbegehren wies es ab. Die Abweisung des Mehrbegehrens blieb unangefochten. Die gegen den stattgebenden Teil dieses Urteiles erhobene Berufung des Beklagten blieb erfolglos. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision zurück. Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen ist der Kläger bei der Beklagten als Angestellter pflichtversichert. Er nahm im Jahre 1967 die ärztliche Behandlung durch zwei Fachärzte in Anspruch, die in keinem Vertragsverhältnis zur Beklagten stehen. Er bezahlte die Honorarforderungen dieser Ärzte von 351.10 S, 167.80 S, 78.80 S und 63.80 S aus Mitteln von Personalkleinkrediten, die er jeweils bei der X-Sparkasse in Graz aufnahm. Unter Hinweis auf die Bestimmung des § 131 ASVG., betreffend die Erstattu... mehr lesen...
Am 26. Juli 1967 um 1/2 7 Uhr früh ereignete sich auf dem Rathausplatz in Wien ein Verkehrsunfall. Der Erstkläger fuhr mit seinem Taxi "Mercedes 190 D" von der Universitätsstraße kommend über den Rathausplatz und hatte die Absicht, vor der Freitreppe des Rathauses nach links in die zum Ring führende Verbindungsstraße einzubiegen. Der Beklagte kam mit seinem PKW "Ford Anglia Super" aus der Gegenrichtung vom Parlament her. Die beiden Fahrzeuge stießen mit den Vorderfronten in einem sp... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §11 Z1 B ZPO §11 Z2 ZPO §11 Z1 ZPO §11 Z2 C ZPO §502 Abs3 De2 JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ... mehr lesen...
Der Kläger stellte das Begehren auf Zahlung von 10.780 S, weil ihm die Beklagte an zahnärztlichem Honorar 16.550 S schulde und an Gründerwerbssteuer für zwei Eigentumswohnungen, die er von der Beklagten gekauft habe, 12.916 S zu ersetzen habe, was zusammen 29.466 S ausmache. Er hingegen schulde der Beklagten den Restkaufpreis von 18.686 S. sodaß noch zu seinen Gunsten die Forderung von 10.780 S offen sei. Der Kläger stellte das Begehren auf Zahlung von 10.780 S, weil ihm die Beklag... mehr lesen...