Begründung: Eine ehemalige Mitarbeiterin des Klägers eröffnete bei der beklagten Partei ein auf "Überbringer" lautendes Sparbuch und überwies im Jahre 1993 von den bei einer anderen Bank bestehenden Konten des Klägers bzw einer Gesellschaft mbH & Co KG, die ihre Forderungen gegenüber der Mitarbeiterin des Klägers an diesen abgetreten hat, durch Verfälschung von Sammelüberweisungsbelegen auf dieses Überbringersparbuch mehrfach Beträge in einer S 200.000 übersteigenden Gesamtsum... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt gegenüber der Erstbeklagten die Feststellung, daß ihm als Eigentümer des herrschenden Grundstückes Nr 356/6 gegenüber dieser als Eigentümerin des Grundstückes Nr 355/6 die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf einem bestimmten Weg zustehe. Weiters soll die Erstbeklagte dazu verurteilt werden, in die Einverleibung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf diesem Weg einzuwilligen. Weiters begehrt der Kläger die Feststellung, daß ihm als Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verkaufte im Sommer 1996 dem Beklagten eine Segelyacht, die er zuvor zur Durchführung von Segeltörns auf dem Mittelmeer verwendet hatte. Er begehrt mit seiner am 27. 1. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage den restlichen Kaufpreis von 950.000 S. Es sei ein Kaufpreis von 2,350.000 S vereinbart worden. Der Kläger verkaufte im Sommer 1996 dem Beklagten eine Segelyacht, die er zuvor zur Durchführung von Segeltörns auf dem Mittelmeer verwendet h... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 25. 8. 1992 beim Erstgericht eingebrachten Klage brachte die Klägerin vor, sie habe für die Beklagten, die insgesamt die "Firmengruppe S*****" darstellten, auftragsgemäß Steuerberatungsleistungen erbracht, die mit den nachstehend angeführten Honorarnoten in Rechnung gestellt worden seien, wobei die Fälligkeit vereinbarungsgemäß jeweils mit dem Rechnungsdatum eintreten sollte. Sodann schlüsselte die Klägerin für jede einzelne Beklagte unter Anführung de... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §11 Z2 C JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Bb JN §55 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger begehrt als Halter eines PKW S 87.912,60 Reparatur- und Mietwagenkosten und der Zweitkläger als Lenker S 33.333,33 Schmerzengeld aus einem Verkehrsunfall. Der Erstbeklagte sei zum Unfallszeitpunkt Lenker, der Zweitbeklagte Halter und die drittbeklagte Partei Haftpflichtversicherer des gegnerischen Fahrzeuges gewesen. Das Erstgericht wies die Klage a limine wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Es vertrat die Ansicht, die beklagten Parteien seinen mat... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, begehrt vom Beklagten die Zahlung eines restlichen Honorars für dessen Beratung und Vertretung, und zwar in folgenden Fällen: In der Rechtssache "M***** gegen K***** 1" sei es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Dr. K***** gegangen, welche zumindest 1,000.000 S betragen hätten. Es seien Konferenzen abgeführt, Kommission getätigt, Briefe geschrieben und ein Klagsentwurf errichtet worden. Zu einer Klagseinbringung sei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erbrachte für die beklagte Partei verschiedene Leistungen (Transportfahrten), die sie jeweils mit einzelnen Fakturen (eine vom 29.8.1994 über S 12.934,-, zwei vom 30.8.1994 über S 12.876,- und S 13.340,-, eine vom 31.8.1994 über S 13.746,- zwei vom 6.9.1994 über S 13.050,- und S 12.992,-, und eine vom 13.9.1994 über S 12.818,-, insgesamt sohin über S 91.756,-) in Rechnung stellte. Sie begehrte von der beklagten Partei Zahlung von S 91.756,- sA f... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte in seiner am 1.August 1997 eingebrachten Mahnklage den Zuspruch von 70.000 S sA als Honorar für anwaltliche Leistungen und brachte vor, er habe 1993 im Auftrag einer Handelsgesellschaft mit Sitz in Wagrain einen Kaufvertrag zum Erwerb einer Wagrainer Liegenschaft errichtet und Nebenleistungen erbracht. Darauf entfalle ein Honoraranspruch von 52.684,20 S. Später habe er "über Wunsch der beiden ursprünglichen Gesellschafter ... der Käuferin ... ein w... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubiger beantragte die Vollstreckbarerklärung des Versäumnisurteils des Landgerichtes Mainz vom 27.10.1995, 9 O 286/95,und des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem gleichen AZ vom 21.12.1996, sowie aufgrund dieser Exekutionstitel die Bewilligung der Forderungsexekution. Die Verpflichteten sind Gesamtschuldner. Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 30.9.1997 (ON 2) das Versäumnisurteil für Österreich für vollstreckbar und bemerkte, über den ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte die Vollstreckbarerklärung des Versäumnisurteils des Landgerichtes Mainz vom 30.8.1995, 9 O 221/95, über DM 100.000,- sA und des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem gleichen AZ vom 20.3.1996, sowie aufgrund dieser Exekutionstitel die Bewilligung der Forderungsexekution. Die Verpflichteten sind Gesamtschuldner. Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 19.6.1997 (ON 2) das Versäumnisurteil für Österreich für vollstreckbar u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zwischen den noch aufrechterhaltenen Ansprüchen auf Zahlung von S 480.000,- einerseits und S 50.000,- andererseits besteht kein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang, sodaß sie für die Frage der Zulässigkeit der Revision nicht zusammenzurechnen sind (SZ 56/186; SZ 65/94 uva E zu RIS-Justiz RS0037899). Was die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruches betrifft, ist das Be... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte die Vollstreckbarerklärung des Versäumnisurteils des Landgerichtes Mainz vom 25.10.1996, 9 O 213/96, über DM 167.000,-- und des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem gleichen AZ vom 9.1.1997, sowie aufgrund dieser Exekutionstitel die Bewilligung der Forderungsexekution. Die Verpflichteten sind Gesamtschuldner. Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 19.6.1997 (ON 2) das Versäumnisurteil für Österreich für vollstreckbar und... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte die Vollstreckbarerklärung des Versäumnisurteils des Landgerichtes Mainz vom 18.10.1995, 9 O 247/95, über DM 75.000 sA und des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem gleichen AZ vom 8.1.1996, sowie aufgrund dieser Exekutionstitel die Bewilligung der Forderungsexekution. Die Verpflichteten sind Gesamtschuldner. Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 19.6.1997 (ON 2) das Versäumnisurteil für Österreich für vollstreckbar und ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte die Vollstreckbarerklärung des Versäumnisurteils des Landgerichtes Mainz vom 4.9.1995, 9 O 252/95, über DM 68.000,- sA und des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem gleichen AZ vom 20.3.1996, sowie aufgrund dieser Exekutionstitel die Bewilligung der Forderungsexekution. Die Verpflichteten sind Gesamtschuldner. Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 17.6.1997 (ON 2) das Versäumnisurteil für Österreich für vollstreckbar und... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner actio negatoria macht der Kläger die Freiheit seines durch Zuschlag erworbenen Liegenschaftseigentums von drei angemaßten und ausgeübten Benützungsrechten der Beklagten geltend. Die Beklagte habe kein Recht (Titel) auf 1. die Benützung einer Zufahrt und eines Parkplatzes; 2. die Benützung eines Holzschuppens und 3. auf Stehenlassen eines grenzüberschreitenden Überbaus im Ausmaß von rund 16 m2. Der Kläger begehrt zu 1. die Unterlassung der Benützung, zu 2... mehr lesen...
Begründung: Am 23.5.1996 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem die Erstklägerin als Lenkerin eines vom Zweitkläger gehaltenen und in dessen Eigentum stehenden PKW beteiligt war. Die Erstklägerin begehrt aus diesem Unfall von den Beklagten Schadenersatz in der Höhe von S 18.150,--, der Zweitkläger in der Höhe von S 56.100,-- jeweils samt Zinsen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichtes bezüglich der Erstbek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24.8.1984 wurde die damals 20jährige Klägerin bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Mit Versäumungsurteil vom 28.5.1986 wurde festgestellt, daß ihr die beklagte Partei für alle künftigen Schäden voll zu haften hat, die sie aus dem genannten Unfall erleidet. Am 16.4.1987 brachte die Klägerin eine Klage auf Zahlung von S 985.957,60 (darin enthalten S 250.000,-- an Verunstaltungsentschädigung) ein. Sie brachte dazu vor, durch die mit dem Unfall verbund... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 28.7.1995 bei Gericht eingelangten Wechselklage begehrte der Kläger auf Grund von insgesamt 11 am 21.4.1992, am 29.10.1992, am 1.1.1993 und am 16.1.1993 jeweils in Teneriffa ausgestellter Wechsel, die der Beklagte teils akzeptiert, teils als Bürge für die Akzeptanten mitgefertigt hatte, die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Da die Wechsel keinen Effektivvermerk aufwiesen, sei der Kläger berechtigt, die in spannischer Währung ausgedrückten Wec... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger - ein Facharzt - veranlaßte 1992/1993 die Renovierung eines Hauses mit einem Kostenaufwand von 3 Mio S und finanzierte den Erwerb eines Labors um 7,5 Mio S, wobei "etliche Zahlungen" anfielen. Er beschäftigte in der Buchhaltung seines Betriebs eine Mitarbeiterin auf Werkvertragsbasis. Diese nützte ihre Stellung zu seinen Lasten aus. Sie fingierte die Einstellung von Mitarbeitern in der Lohnverrechnung, fügte Sammelüberweisungsaufträgen, nachdem sie der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger - ein Facharzt - veranlaßte 1992/1993 die Renovierung eines Hauses mit einem Kostenaufwand von 3 Mio S und finanzierte den Erwerb eines Labors um 7,5 Mio S, wobei "etliche Zahlungen" anfielen. Er beschäftigte in der Buchhaltung seines Betriebs eine Mitarbeiterin auf Werkvertragsbasis. Diese nützte ihre Stellung zu seinen Lasten aus. Sie fingierte die Einstellung von Mitarbeitern in der Lohnverrechnung, fügte Sammelüberweisungsaufträgen, nachdem sie der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützte in erster Instanz ihr Begehren auf Zahlung von S 64.726,80 darauf, daß sie der Firma E***** HandelsgmbH, deren Geschäftsführer der Beklagte gewesen und über die am 3.11.1993 das Konkursverfahren eröffnet worden sei, unter Eigentumsvorbehalt Waren geliefert habe. Aus diesen Warenlieferungen schulde die Gemeinschuldnerin noch S 119.794,60 zuzüglich Nebengebühren. Der Beklagte habe widerrechtlich die Herausgabe der am 1.7.1993 noch vorhandenen Vor... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte nach zwei gesonderten Verteilungstagsatzungen am 13.1.1994 (zur Verteilung der Erlöse aus dem Freihandverkauf vom 28.10.1992 in Höhe von S 62.295,30) und am 23.8.1994 (zur Verteilung der Erlöse aus späteren Freihandverkäufen, Versteigerungen und verfallender Kaution in Höhe von S 65.062) die Erlöse des Verkaufes der bei der Verpflichteten gepfändeten Fahrnisse. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens sind die Forderungen der Revisionsreku... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §501 JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten 122.230,19 S sA mit folgendem Vorbringen: 1) Sie habe auftragsgemäß Obst und Gemüse geliefert und zu vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt. Der Beklagte schulde ihr für die Rechnungen vom 18.Juni bis 23.Juli 1993 insgesamt 73.202,14 S und habe diese Forderung - hievon 33.480,59 S schriftlich - anerkannt (ON 1, 3). 2) Der Beklagte habe für Rechnungsforderungen (aus Lieferungen der klagenden Partei) von insgesamt 49.028,05 S... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 De1 JN §55 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.1... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Tankstellenbetreiberin hat ihre Kfz-Waschanlage bei der beklagten Versicherung mit dem gegenständlichen Versicherungsvertrag gegen Maschinenbruch versichert. Am 22.7.1992 trat beim Datamat der Waschanlage eine Funktionsstörung auf. Der Schaden wurde durch die Firma R***** behoben, welche dafür S 56.831,-- in Rechnung stellte. Am 30.10.1992 kam es beim Seitenbürstenantrieb zu einem Bruch des Wellenteils im Getriebe, beim Fahrantrieb brachen fünf Zähne v... mehr lesen...
Begründung: Am 28.7.1995 brachte der Betreibende beim Landesgericht Leoben aufgrund von 11 auf Pesetas lautenden Wechseln eine Wechselklage mit dem Antrag auf Erlassung von Wechselzahlungsaufträgen ein. Die ATS-Beträge errechnete der Betreibende für den am jeweiligen Verfallstag geltenden Umrechnungskurs. Die begehrten Beträge liegen zwischen ATS 40.895,50 und ATS 85.536,36. Nachdem das angerufene Landesgericht mit Beschluß vom 31.7.1995 die Wechselklage wegen sachlicher Unzu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Während das Erstgericht im zweiten Rechtsgang die Begehren beider klagenden Parteien abwies, gab das Gericht zweiter Instanz mit der angefochtenen Entscheidung der Berufung beider klagenden Parteien dahin Folge, daß es dem Feststellungsbegehren des Zweitklägers stattgab und aussprach, der Wert dieses Streitgegenstandes übersteige nicht S 50.000,-- und die Revision sei jedenfalls unzulässig, und die erstinstanzliche ... mehr lesen...