RS OGH 2024/12/18 1Ob2295/96y; 1Ob202/97f; 1Ob125/98h; 6Ob283/99g; 7Ob261/00h; 3Ob91/01f; 7Ob282/01y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1996
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Norm

JN §55
ZPO §501
  1. JN § 55 heute
  2. JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004
  3. JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001
  4. JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
  1. ZPO § 501 heute
  2. ZPO § 501 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009
  3. ZPO § 501 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001
  4. ZPO § 501 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  5. ZPO § 501 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob bei Anwendung des § 501 ZPO im Zusammenhang mit § 55 Abs 5 JN zwischen mehreren Forderungen des Klägers ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht, ist ausschließlich (arg. "geltend gemachte Ansprüche" in § 55 Abs 1 JN) vom Vorbringen des Klägers auszugehen. Ob die entsprechenden Klagsbehauptungen zu einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang durch Feststellung des Erstgerichts gedeckt sind oder nicht, ist daher für diese Frage unerheblich.Bei der Beurteilung der Frage, ob bei Anwendung des Paragraph 501, ZPO im Zusammenhang mit Paragraph 55, Absatz 5, JN zwischen mehreren Forderungen des Klägers ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht, ist ausschließlich (arg. "geltend gemachte Ansprüche" in Paragraph 55, Absatz eins, JN) vom Vorbringen des Klägers auszugehen. Ob die entsprechenden Klagsbehauptungen zu einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang durch Feststellung des Erstgerichts gedeckt sind oder nicht, ist daher für diese Frage unerheblich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106759

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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