Der Kläger, welcher am 4. Oktober 1944 Annemarie K. geheiratet hat und von ihr inzwischen rechtskräftig geschieden wurde, begehrt die Feststellung, daß er nicht Vater des von der Genannten am 26. Juli 1944 außer der Ehe geborenen, durch die Ehe mit der Kindesmutter nachträglich legitimierten mj. Kindes Ludwig Hermann R. sei. Er begrundete dieses Begehren damit, daß er die Kindesmutter erst in der Zeit zwischen 20. Jänner und 28. Jänner 1944 während eines Militärurlaubes kennengele... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 A ABGB §161 JN §49 Abs2 Z2 JN §50 Abs2 Z3 ZPO §228 B2 ABGB § 156 heute ABGB § 156 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 156 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ... mehr lesen...
Der Kläger, der zweite Gatte der geschiedenen Frau des Beklagten, verlangt von diesem gemäß § 1042 ABGB. den Ersatz des für dessen eheliches Kind geleisteten Unterhaltes. Der Kläger, der zweite Gatte der geschiedenen Frau des Beklagten, verlangt von diesem gemäß Paragraph 1042, ABGB. den Ersatz des für dessen eheliches Kind geleisteten Unterhaltes. Das Erstgericht wies das Klagebegehren mit Urteil vom 26. November 1950 ab. Das Berufungsgericht hob mit dem angefochtenen Beschl... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2a JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Der Kläger, der zweite Gatte der geschiedenen Frau des Beklagten, verlangt von diesem gemäß § 1042 ABGB. den Ersatz des für dessen eheliches Kind geleisteten Unterhaltes. Der Kläger, der zweite Gatte der geschiedenen Frau des Beklagten, verlangt von diesem gemäß Paragraph 1042, ABGB. den Ersatz des für dessen eheliches Kind geleisteten Unterhaltes. Das Erstgericht wies das Klagebegehren mit Urteil vom 26. November 1950 ab. Das Berufungsgericht hob mit dem angefochtenen Beschl... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2a JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht gab der vom Beklagten erhobenen Einrede der sachlichen Unzuständigkeit Folge und wies die auf Vornahme von Reparaturen am Bestandgegenstand gerichtete, mit 6296 S bewertete Klage zurück. Das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und trug dem Prozeßgerichte auf, unter Abstandnahme vom angenommenen Zurückweisungsgrunde das Verfahren fortzusetzen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Beklagten nicht Folge und verwarf die Einrede der sachlichen Unzus... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht gab der vom Beklagten erhobenen Einrede der sachlichen Unzuständigkeit Folge und wies die auf Vornahme von Reparaturen am Bestandgegenstand gerichtete, mit 6296 S bewertete Klage zurück. Das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und trug dem Prozeßgerichte auf, unter Abstandnahme vom angenommenen Zurückweisungsgrunde das Verfahren fortzusetzen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Beklagten nicht Folge und verwarf die Einrede der sachlichen Unzus... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z3 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z3 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Klage hat der Kläger in der Zeit zwischen 1929 und 1949 auf dem Hofe des Beklagten, seines Vaters, gearbeitet und hiefür nur ein geringes Taschengeld bezogen. Der Kläger hat die Arbeiten in der Erwartung verrichtet, daß ihm der Beklagte einmal den Hof übergeben oder vererben werde. Der Kläger hat schon in den Jahren 1947 und 1948 dem Beklagten mehrmals vorgehalten, daß dieser ihn ausnütze, und von ihm entweder die Übergabe des Hofes - sei es unter Lebenden, es se... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z6 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Klage hat der Kläger in der Zeit zwischen 1929 und 1949 auf dem Hofe des Beklagten, seines Vaters, gearbeitet und hiefür nur ein geringes Taschengeld bezogen. Der Kläger hat die Arbeiten in der Erwartung verrichtet, daß ihm der Beklagte einmal den Hof übergeben oder vererben werde. Der Kläger hat schon in den Jahren 1947 und 1948 dem Beklagten mehrmals vorgehalten, daß dieser ihn ausnütze, und von ihm entweder die Übergabe des Hofes - sei es unter Lebenden, es se... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z6 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Der Kläger machte in der Klage gegen die Erben seiner Lebensgefährtin Anna M., mit der er auch seit Jahren eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes unterhalten hatte, eine Reihe von Ansprüchen geltend, die ziffernmäßig jeder für sich die Wertzuständigkeit des Gerichtshofes nicht erreichten. Die einzelnen Ansprüche wurden aus dem Titel der Bezahlung einer fremden Schuld, aus der Hingabe eines Darlehens und aus dem Gründe: des Aufwandsersatzes, zum Teil aber auch aus dem Titel eines de... mehr lesen...
Der Kläger machte in der Klage gegen die Erben seiner Lebensgefährtin Anna M., mit der er auch seit Jahren eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes unterhalten hatte, eine Reihe von Ansprüchen geltend, die ziffernmäßig jeder für sich die Wertzuständigkeit des Gerichtshofes nicht erreichten. Die einzelnen Ansprüche wurden aus dem Titel der Bezahlung einer fremden Schuld, aus der Hingabe eines Darlehens und aus dem Gründe: des Aufwandsersatzes, zum Teil aber auch aus dem Titel eines de... mehr lesen...
Der Kläger hat sein Begehren auf Zahlung des Teilbetrages von 700 S damit begrundet, daß im Jahre 1946 der Ertrag der ihm von den beiden Beklagten verpachteten Grundstücke infolge des vertragswidrigen Verhaltens der Beklagten vermindert worden sei. Das Berufungsgericht hat in diesem Punkte das Urteil der ersten Instanz sowie das vorausgegangene Verfahren als nichtig aufgehoben und die Klage unter Hinweis auf § 49 Abs. 2 Z. 5 JN. zurückgewiesen. Das Berufungsgericht hat in diesem ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Der Kläger hat sein Begehren auf Zahlung des Teilbetrages von 700 S damit begrundet, daß im Jahre 1946 der Ertrag der ihm von den beiden Beklagten verpachteten Grundstücke infolge des vertragswidrigen Verhaltens der Beklagten vermindert worden sei. Das Berufungsgericht hat in diesem Punkte das Urteil der ersten Instanz sowie das vorausgegangene Verfahren als nichtig aufgehoben und die Klage unter Hinweis auf § 49 Abs. 2 Z. 5 JN. zurückgewiesen. Das Berufungsgericht hat in diesem ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Die Kläger stellen das Begehren, den Beklagten zu verurteilen, in die Herabsetzung des Pachtzinses von monatlich 1000 S auf 500 S einzuwilligen, und führen aus, sie seien vom Beklagten hintergangen worden, da bei Übergabe des Pachtgeschäftes das im Pachtvertrage bezeichnete Warenlager nicht vorhanden gewesen sei. Aus diesem Gründe: habe der Beklagte den Klägern im Dezember 1947 zugesagt, er werde den Pachtzins von 1000 S auf 500 S ermäßigen, sobald der neue Geldwert feststehe. Das ... mehr lesen...
Die Kläger stellen das Begehren, den Beklagten zu verurteilen, in die Herabsetzung des Pachtzinses von monatlich 1000 S auf 500 S einzuwilligen, und führen aus, sie seien vom Beklagten hintergangen worden, da bei Übergabe des Pachtgeschäftes das im Pachtvertrage bezeichnete Warenlager nicht vorhanden gewesen sei. Aus diesem Gründe: habe der Beklagte den Klägern im Dezember 1947 zugesagt, er werde den Pachtzins von 1000 S auf 500 S ermäßigen, sobald der neue Geldwert feststehe. Das ... mehr lesen...
Es ist unbestritten, daß der Beklagte als Kraftfahrer in dem Transportunternehmen angestellt war und als solcher Personentransporte von Linz nach Wien durchzuführen hatte. Es steht ferner außer Streit, daß der Kläger seinen Wohnsitz in Waizenkirchen und der Beklagte seinen Wohnsitz in Urfahr hat. Das Erstgericht hat die bei ihm gemäß §§ 49 Z. 6, 65 JN. eingebrachte Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen und die Nichtigkeit des vorangegangenen Verfahrens ausgesproch... mehr lesen...
Es ist unbestritten, daß der Beklagte als Kraftfahrer in dem Transportunternehmen angestellt war und als solcher Personentransporte von Linz nach Wien durchzuführen hatte. Es steht ferner außer Streit, daß der Kläger seinen Wohnsitz in Waizenkirchen und der Beklagte seinen Wohnsitz in Urfahr hat. Das Erstgericht hat die bei ihm gemäß §§ 49 Z. 6, 65 JN. eingebrachte Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen und die Nichtigkeit des vorangegangenen Verfahrens ausgesproch... mehr lesen...
Der Ehemann hat in der Klage folgendes Begehren gestellt: Zunächst wurde die Nichtigerklärung der mit der beklagten Gattin vor dem Lagerpfarrer eines DP-Lagers geschlossenen Ehe begehrt: wenn diesem Begehren nicht Folge gegeben werden sollte, war Scheidung dieser Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten begehrt worden. Schließlich wurde das Eventualbegehren gestellt, es werde festgestellt, daß zwischen beiden Streitteilen eine Ehe nicht bestehe. Das Erstgericht hatte sämtliche ... mehr lesen...
Der Ehemann hat in der Klage folgendes Begehren gestellt: Zunächst wurde die Nichtigerklärung der mit der beklagten Gattin vor dem Lagerpfarrer eines DP-Lagers geschlossenen Ehe begehrt: wenn diesem Begehren nicht Folge gegeben werden sollte, war Scheidung dieser Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten begehrt worden. Schließlich wurde das Eventualbegehren gestellt, es werde festgestellt, daß zwischen beiden Streitteilen eine Ehe nicht bestehe. Das Erstgericht hatte sämtliche ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte infolge Antrages der Kläger mit Beschluß vom 30. Dezember 1947, 11 Cg 149/47-19, die Verlängerung der ursprünglich mit Beschluß vom 22. August 1947 erlassenen und mit 1. Jänner 1948 befristeten einstweiligen Verfügungen bis längstens 1. Oktober 1948, weil der Rechtsstreit 11 Cg 149/47 noch nicht beendet sei und die Voraussetzungen noch immer gegeben seien, die für die Bewilligung der einstweiligen Verfügung maßgebend gewesen waren. Gegen diesen Beschluß... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte infolge Antrages der Kläger mit Beschluß vom 30. Dezember 1947, 11 Cg 149/47-19, die Verlängerung der ursprünglich mit Beschluß vom 22. August 1947 erlassenen und mit 1. Jänner 1948 befristeten einstweiligen Verfügungen bis längstens 1. Oktober 1948, weil der Rechtsstreit 11 Cg 149/47 noch nicht beendet sei und die Voraussetzungen noch immer gegeben seien, die für die Bewilligung der einstweiligen Verfügung maßgebend gewesen waren. Gegen diesen Beschluß... mehr lesen...