Norm: JN §45 ASGG §37 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ASGG § 37 heute ASGG § 37 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ... mehr lesen...
Norm: JN §45 JN §60 Abs1 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 60 heute JN § 60 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Norm: JN §19 JN §45 GOG §27a RstDG §49 ZPO §260 ZPO §261 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: JN §45 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Eine Ausnahme vom Rechtsmittelausschluss ist nur dann gerechtfertigt, wenn das seine Unzuständigkeit aussprechende Gericht eine Verfahrensvorschrift anwendet, ohne dass die gesetz... mehr lesen...
Norm: JN §45 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Verneinung der Zuständigkeit des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien wegen Vorliegens einer Arbeitsrechtssache und die Überweisung nach § 38 ASGG an das Arbeits- und So... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten zunächst die Zuhaltung eines Kaufvertrags über eine Liegenschaft. Den Wert des Streitgegenstands bewertete sie dabei mit 12.231 EUR. Im Verfahren ergab sich, dass die Beklagten die Liegenschaft bereits anderweitig veräußert hatten. Daraufhin „stellte“ die Beklagte ihr Begehren auf Zahlung von 4.446,44 EUR (Kosten der Vertragserrichtung und der Finanzierung des Kaufpreises) „um“. Zur
Begründung: stützte sie sich auf Schadenersatz weg... mehr lesen...
Begründung: Über den Kläger wurde zu ***** des Bezirksgerichts Hall in Tirol mit Beschluss vom ***** das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, ihm blieb die Eigenverwaltung überlassen. Die beklagte Partei meldete in diesem Verfahren eine aus einem vollstreckbaren Notariatsakt resultierende Forderung von 81.562,92 EUR an, die jedoch vom Kläger bestritten wurde. Dem Kläger wurde vom Konkursgericht gemäß § 110 Abs 2 KO eine Frist von 6 Wochen zur Geltendmachung der bestrittenen Fo... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger brachten beim Bezirksgericht Frohnleiten eine auf „Vertragserfüllung und Erfüllung der Behördenbescheide" gerichtete Klage gegen drei beklagte Parteien ein, deren Sitz bzw Wohnsitz im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz liegt. Auf dem Deckblatt der Klage findet sich der Vermerk „wegen: Leistung"; der Streitwert ist mit 3.000 EUR angegeben. In der 95 Seiten umfassenden Klageschrift werden insgesamt 22 Klagebegehren gestellt. Die Beklagten e... mehr lesen...
Norm: JN §45 JN §104 Abs1 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 104 heute JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. 1. 2008 beim Bezirksgericht Saalfelden eingelangten Wechselmandatsklage beantragte die Klägerin unter Vorlage des Wechsels die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrags über 147.107,78 EUR samt Protestkosten und Zinsen. Das Erstgericht erließ den Wechselzahlungsauftrag antragsgemäß. Der im Sprengel desselben wohnhafte Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen und wendete ua die Unzuständigkeit des Erstgerichts ein. Es bestehe eine ausschließliche Zuständig... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte zunächst von der beklagten Partei die Zahlung von 8.811,28 EUR sA aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes im Zusammenhang mit dem Kauf eines nach wie vor mit Mängeln behafteten Fertighauses. Die beklagte Partei bestritt das Klagebegehren zur Gänze. In der mündlichen Streitverhandlung vom 29. 11. 2005 dehnte der Kläger das Klagebegehren wegen Vorliegens weiterer Mängel um 1.100 EUR (auf 9.911,28 EUR sA) aus, brachte hiezu jedoch vor... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. Gebhard S*****, 2. Thomas B*****, 3. Leo P*****, 4. Gerhard P*****, 5. Anneliese G*****, alle vertreten durch Dr. Herbert Kofler und Dr. Edgar Pinzger, Rechtsanwälte in Landeck, gegen ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin restliche EUR 68.314,47 für erbrachte Werkleistungen laut Schlussrechnung vom 24. 8. 2004 und EUR 29.526,18 an Mehrkosten, die am 18. 1. 2005 fakturiert worden seien. Die Beklagte bestritt die Klagsbehauptungen und erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes „aufgrund der Unzulässigkeit des Rechtsweges", weil die Streitteile eine Schiedsvereinbarung getroffen hätten. Die Klägerin habe sowohl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht Leistungsansprüche in Höhe von 1,191.563,27 EUR geltend und erhebt ein Feststellungsbegehren. Die Beklagte habe 684 Verbrauchern Kredite gewährt, dabei jedoch gesetzwidrige Zinsanpassungsklauseln vereinbart und in weiterer Folge durch deren Anwendung den Verbrauchern überhöhte Zinsen verrechnet. Dadurch sei diesen ein Schaden entstanden, den die Beklagte zu verantworten habe. Die Verbraucher hätten ihre Schadenersatzforderungen der Klägerin zur klage... mehr lesen...
Begründung: Der in Österreich wohnhafte Kläger schloss mit der beklagten Partei, einer Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, am 11. Juli 1996 einen schriftlichen Handelsvertretervertrag ab. Nach diesem sollte der Kläger in Österreich (- in der Folge auch in Ungarn -) für die beklagte Partei Kunden akquirieren und betreuen. Er war nur mit der Vermittlung, nicht jedoch mit dem Abschluss von Kaufverträgen über Produkte der Gesellschaft beauftragt. Im schriftlichen Vertrag (§ 16 Z 5)... mehr lesen...
Norm: ZPO §227 Abs1 I JN §45 ZPO § 227 heute ZPO § 227 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 227 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 45 heute ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist eine am 14. Mai 2001 beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien eingebrachte Verbandsklage nach § 55 Abs 4 JN. Die klagende Partei, ein Verband nach § 29 KSchG, macht in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehende, von 32 Kreditnehmern ihr zur Geltendmachung gegen eine Bank abgetretene und jeweils 130.000 S nicht übersteigende Geldansprüche (aus Zinsanpassungsklauseln) geltend. Gegenstand des Verfahrens ist eine am 14. Mai... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist eine als Verein konstituierte österreichische Verbraucherorganisation. Die beklagte Partei ist eine Kapitalgesellschaft, zu deren Unternehmensgegenstand insbesondere das Bankgeschäft gehört. Sie schloss in den Jahren 1983 bis 1996 mit Verbrauchern Kreditverträge ab, wobei die Kredite in zumeist monatlichen Raten über einen längeren Zeitraum hindurch zur Rückzahlung fällig waren. In einer Reihe von Fällen wurden die Kreditverträge nicht ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Frage der Aktivlegitimation der Klägerin hat das Berufungsgericht zutreffend auf die sich aus § 547 ABGB ergebenden Wirkungen der Annahme der Erbschaft verwiesen. Nach ständiger Rechtsprechung gehen durch die Einantwortung die zur Todeszeit im Besitz des Erblassers befindlichen Rechte auf den Erben über, wobei die Einantwortung alle zum Nachlass gehörigen Vermögensbestandteile umfasst und nicht nur jene, die der Abh... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrt die Klägerin - gestützt auf die §§ 1 und 7 UWG sowie § 1330 ABGB - die Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung näher dargestellter wettbewerbswidriger/kreditschädigender Äußerungen über sie, ferner den - ebenfalls vorformulierten - Widerruf dieser Äußerungen und dessen Anschlag am "schwarzen Brett" eines näher bezeichneten Hauses in H*****, ferner die Ermächtigung zur Veröffentlichung des über die Unterlassung... mehr lesen...
Norm: JN §45 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Bewirkt die Bejahung der individuellen Zuständigkeit auch eine Veränderung der örtlichen Zuständigkeit, so ist der Rechtsmittelausschluss des § 45 JN nicht anwendbar. Führt sie h... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch*****, auf welcher Liegenschaft sich das Haus ***** befindet. Sie begehrt mit ihrem beim Bezirksgericht für ZRS Graz eingebrachten und gegen alle übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft gerichteten Antrag die Aufhebung des Beschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer vom 2. 10. 2001 über die Errichtung eines Handy-Sendemastes am Dach des Hauses. Eine der Antragsgegnerinnen is... mehr lesen...
Begründung: Das vom Kläger zunächst angerufene Landesgericht Linz überwies die Rechtssache an das Bezirksgericht Linz-Land, in dessen Sprengel sich der Sitz der beklagten Bank befindet. Den gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs der klagenden Partei wies das Oberlandesgericht Linz mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluss vom 5. November 2001 zurück. Das Bezirksgericht Linz-Land wies nunmehr nach Trennung der Verfahren über die Begehren auf Unzulässigerklärung einer Exekution und ... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Der Antrag der klagenden Partei auf Durchführung einer mündlichen Revisionsverhandlung wird abgewiesen; und 2. zu Recht erkannt: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Einrede der Schiedsklausel: Die Beklagten halten in ihrer Revisionsbeantwortung den Einwand aufrecht, dass auch der vorliegende Rechtsstreit ein Streit aus dem Verbandsverhältnis im Sinne des § 20 der Satzungen des Klägers sei, weshalb ein "temporärer" Ausschluss der Anrufbarkei... mehr lesen...
Norm: JN §45 KO §171 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 45 JN gilt auch im Konkursverfahren. Auch für das Konkursverfahren gelten die Überlegungen des Gesetzgebers, dass der raschen meritorisc... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Gemeinschuldners wurde mit Beschluss des örtlich zuständigen Landesgerichts vom 18. 7. 2001 gemäß § 69 Abs 1 AO der Anschlusskonkurs eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Mit im Wesentlichen inhaltsgleichen Schriftsätzen ON 23 und ON 24 beantragten der Gemeinschuldner, vertreten durch RA Dr. Max Urbanek und der Konkursgläubiger RA Dr. Max U*****, das Konkursgericht möge "aushilfsweise von Amts wegen, sofort die sachliche Unzuständigkeit gemäß... mehr lesen...
Norm: JN §45 JN §60 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 60 heute JN § 60 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 21. März 2002 beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei im Wege einer Verbandsklage nach den §§ 28, 29 KSchG von der Beklagten die Unterlassung der Verwendung einer in Vertragsformblättern verwendeten Klausel sowie die Urteilsveröffentlichung. Das Unterlassungsbegehren bewertete sie mit EUR 21.500,-, das Urteilsveröffentlichungsbegehren mit EUR 4.500,-. Mit der am 21. März 2002 beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten K... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 10. September 2001 begehrte der Kläger und Antragsteller 1.) die Feststellung, dass der Beschluss der Generalversammlung der beklagten Partei vom 26. 8. 2001, womit der Kläger aus dem Verein ausgeschlossen wurde, rechtswidrig bzw nichtig und der Ausschluss insgesamt unwirksam ist; 2.) die beklagte Partei schuldig zu erkennen, sämtliche aus den Mitgliedschaftsrechten erfließenden Handlungen der klagenden Partei, insbesondere die Benutzung des vereinseigene... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Klage erhob der Kläger ein mit S 500.000 bewertetes Feststellungsbegehren. Das Erstgericht setzte, noch bevor es die Klage zugestellt hatte, den Streitwert auf S 4.500 herab und trat die Rechtssache einem Bezirksgericht an seinem Sitz ab. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht den dagegen erhobenen Rekurs des Klägers zurück und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000, nicht jedoch S 260.000 übersteige. Der Beschluss,... mehr lesen...