Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zur einstweiligen Verfügung: römisch eins. Zur einstweiligen Verfügung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Beklagter) setzt sich gegen die in zweiter Instanz bestätigte einstweilige Verfügung mit umfangreichen Rechtsausführungen zur Wehr. Sie haben den seiner Ansicht nach im Verwaltungsrechtsweg durchsetzbaren Anspruch der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden nur: klagende P... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte hatte vom Zweitbeklagten, ihrem Ehegatten, Liegenschaften geschenkt erhalten. Zu Gunsten des Zweitbeklagten wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot verbüchert. Die Klägerin ficht die Schenkungen an. Der Zweitbeklagte habe die Klägerin betrogen. Er sei deshalb in einem Strafverfahren zu einer Freiheitsstrafe und zu einer Zahlung von mehr als 41 Mio S an die Klägerin verurteilt worden. Die Erstbeklagte habe mitgewirkt, das Vermögen des Zweitbekl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner an das "Arbeits- und Sozialgericht Salzburg" (gemeint: an das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht) gerichteten Klage den Zuspruch von S 1,751.934,62 sA an ausständigen Provisionen und Ausgleichsanspruch iSd § 24 HVertrG. Zur Frage der Besetzung des angerufenen Gerichtes als Arbeits- und Sozialgericht berief sich der Kläger auf § 50 Abs 1 Z 1 iVm § 51 Abs 3 Z 2 ASGG: Wenngleich er selbständiger Handelsvertreter sei, s... mehr lesen...
Begründung: Kläger und Beklagte sind in aufrechter Ehe verheiratet, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Sie sind Mit- und Wohnungseigentümer der im verbundenen Ehegattenwohnungseigentum stehenden Wohnung Nr 23 auf Stiege II im Haus ***** in *****, zu je 950/44.904 Anteilen an der EZ ***** KG *****. Kläger und Beklagte sind in aufrechter Ehe verheiratet, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Sie sind Mit- und Wohnungseigentümer der im verbundenen Ehegattenwohnungseigentum st... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten erteilte der Klägerin mit Schlussbrief vom 4. 9. 1995 den Auftrag zur Ausführung einer Musikanlage für das Projekt "H*****". Die Klägerin führte diesen Auftrag unter Beiziehung einer Subunternehmerin durch. In Punkt 2.3.3 des Schlussbriefs wurde folgende Vereinbarung getroffen: "Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist das Schiedsgericht der Kammer der gewerblichen Wirtschaft." Mit der beim Landesgericht Innsbruck eing... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte sich über Einrede der beklagten Partei für sachlich unzuständig und wies die Klage zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Klägers Folge, behob den angefochtenen Beschluss und trug dem Erstgericht die Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage auf; es sprach vorerst aus, der ordentliche Revisionsrekurs sei mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Klä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage von der Erstbeklagten zuletzt S 1 Mio sA. Er habe vom Zweitbeklagten einen Mietvertrag auf Grund des diesem eingeräumten Weitergaberechtes mit 1. 1. 1996 übernommen, dieser habe jedoch auf Grund einer Vereinbarung der Drittbeklagten als Rechtsvertreterin des Zweitbeklagten eine Befristung mit 31. 3. 1996 enthalten, sodass der Kläger schließlich am 10. 11. 1998 das Mietobje... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten 291.069 S mit der Behauptung, der Beklagte habe als selbständiger Montageunternehmer für sie Parkettböden verlegt; beim Bauvorhaben "M*****" sei die erbrachte Leistung derart mangelhaft gewesen, daß ein neuer Boden habe verlegt werden müssen, wofür der Klägerin Kosten von 267.530,49 S erwachsen seien; darüber hinaus schulde der Beklagte für Warenlieferungen 23.538,51 S. Der Beklagte wendet in der Klagebeantwortung ein, er sei a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab Oktober 1994 in der Volksoper als Bühnenarbeiter und zwar (zunächst) als sogenannter "Tagesaushelfer" später in einem provisorischen Dienstverhältnis beschäftigt und bezog ein monatliches Bruttoentgelt von rund S 17.000,--. Dem Kläger wurde wie allen Tagesaushelfern - bis zum Inkrafttreten einer inzwischen geschaffenen Neuregelung - anläßlich der Aufnahme mitgeteilt, daß sie zur Arbeit in Arbeitskleidung, dh enganliegenden und unempfindlichen... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 A1 JN §45 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verstarb während des anhängigen Rechtsstreits. Die klagende Partei ist nunmehr der ruhende Nachlaß (aus Gründen der besseren Verständlichkeit wird die klagende Partei weiterhin als Kläger bezeichnet). Der Kläger betrieb in angemieteten Geschäftsräumlichkeiten in Villach ein Gastwirtschaftsunternehmen. Dieses Unternehmen verpachtete er ab 1.12.1993 dem Beklagten. In dem neben dem Pachtvertrag abgeschlossenen Optionsvertrag vom 21.10.1993 räumte der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Eintritt der Streitanhängigkeit getroffene Entscheidungen, mit denen das Gericht seine sachliche Zuständigkeit bejaht, sind nach § 45 JN nicht anfechtbar. § 45 JN ist auch im Verhältnis zwischen ordentlichen Gerichten und dem Arbeits- und Sozialgericht (RZ 1993/26) sowie dann anzuwenden, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Zuständigkeit bloß schlüssig durch Sachentscheidung anerkannt wurde (RIS-Justiz RS0046... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner der beklagten Partei am 30.11.1995 zugestellten Mahnklage begehrte der Kläger "zunächst nur" S 24.000,-- und behauptete, die beklagte Partei habe wiederholt Standberechnungen des Klägers für mindestens 500 Projekte vereinbarungswidrig verwendet, wobei "pro Geschäftsfall" S 500,-- begehrt würden. Die beklagte Partei erhob Einspruch und bestritt in einem weiteren Schriftsatz die Berechtigung des Klagsanspruches. In der - nach Ruhen des Verfahrens - erste... mehr lesen...
Begründung: Nach Eintritt der Streitanhängigkeit wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien - ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung - die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, weil zufolge Gerichtsstandsvereinbarung die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Klosterneuburg gegeben sei. Das Rekursgericht trug dem Erstgericht die Verfahrensfortsetzung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf, weil in Ansehung des Erstbeklagten nur ein Wahlgeric... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten S 307.860 sA. Sie betreibe in einem der Beklagten gehörenden Haus ein Kaffeehaus und einen vor diesem Geschäftslokal auf öffentlichem Grund gelegenen Gastgarten. Ende September 1992 habe die Beklagte mit der Eingerüstung der Straßenfassade dieses Hauses begonnen und unmittelbar vor dem Eingang zum Geschäftslokal der Klägerin einen Kran und eine Schuttmulde aufgestellt und sodann mit Dachausbauarbeiten begonnen. Dadurch sei erh... mehr lesen...
Begründung: Nach Eintritt der Streitanhängigkeit wies das Bezirksgericht Salzburg die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, weil die Zuständigkeit des Landesgerichts Salzburg als Arbeits- und Sozialgerichts gegeben sei. Das Rekursgericht trug dem Erstgericht die Verfahrensfortsetzung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf, weil die Unzuständigkeit zufolge Einlassung des anwaltlich vertretenen Beklagten in das Verfahren gemäß § 104 Abs 3 JN geheil... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer beim Gerichtshof eingebrachten Klage von ihrem Ehegatten - zwischen den beiden ist auch ein Scheidungs- und Unterhaltsstreit anhängig - 200.000 S sA aus dem Rechtsgrund der Zuzählung eines Darlehens und der Bereicherung. Das Erstgericht wies nach Eintritt der Streitanhängigkeit die Klage in Stattgebung der vom Beklagten erhobenen Einrede der sachlichen Unzuständigkeit wegen Eigenzuständigkeit der familienrechtlichen Abteilung des Bezirk... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Abgabe einer Erklärung, in der diese der Ausfolgung des bei der Verwahrungsabteilung des Bezirksgerichtes Linz zu 4 Nc 84/94b hinterlegten Betrages in der Höhe von S 115.500 an den Kläger zustimmt. Er führt dazu aus, eine private Kollektivunfallversicherung für den Fall eines unfallbedingten Ausfalles einer seiner Mitarbeiter der Friseurschule, unter anderem auch für die Beklagte, abgeschlossen zu haben. Er habe sich für d... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist nach ihrem Statut die Spitzenorganisation und Interessenvertretung des land- und forstwirtschaftlichen Genossenschaftswesens, der ländlichen Kreditgenossenschaften sowie aller sonstigen Mitgliedsgenossenschaften und Mitgliedsorganisationen im Land S*****. Sie hat im wesentlichen den Zweck, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern, deren Interessen wahrzunehmen und zu vertreten und überhaupt das Genossenschaftswesen im Land zu f... mehr lesen...
Norm: JN §45 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 45 JN macht es keinen Unterschied, mit welcher
Begründung: sie erfolgt. Für die Anwendung des Paragraph 45, JN macht es keinen Unterschied, mit welcher Beg... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Bezirksgericht eingebrachten Klage begehrte die klagende Gemeinde vom beklagten Sprengelarzt die Räumung des näher bezeichneten Arzthauses zufolge fristgerechter Aufkündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das Erstgericht erklärte sich nach Eintritt der Streitanhängigkeit in Stattgebung der vom Beklagten erhobenen Einrede der sachlichen Unzuständigkeit - wegen Zuständigkeit des Landesgerichts Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht - f... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Landesgericht für ZRS Wien eingebrachten Klage begehrte die Klägerin von Stephanie M***** die Zahlung von S 487.260,-- mit der Behauptung, Stephanie M***** habe als Unterpächterin eines Kleingartens die Nutzungsrechte am Kleingarten zugunsten der Klägerin zurückgelegt und für die getätigten Aufwendungen auf den Kleingarten S 670.000,-- gefordert, die die Klägerin bezahlt habe. Nach dem eingeholten Schätzungsgutachten sei jedoch nur eine Ablöse von S ... mehr lesen...
Begründung: Eine Gesellschaft mbH (im folgenden Voreigentümerin) schloß mit dem beklagten Architekten am 26.Februar 1991 einen Architektenwerkvertrag, dessen Punkt 14. wie folgt lautet: „... 14. Schiedsgerichte Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten gilt die Schiedsgerichtsordnung der Bundes-Ingenieurkammer für die Schiedsgerichte der Ingenieurkammern, gemäß § 16 Abs 5 und § 24 Abs 4 Ziff 10 Ingenieurkammergesetz, BGBl Nr 71... mehr lesen...
Norm: JN §45 JN §104 Abs3 H JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 104 heute JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Begründung: Nach Einlangen der Klagebeantwortung stellte das Erstgericht, ohne daß der Beklagte die Einrede der Unzuständigkeit erhoben hätte, seine sachliche Unzuständigkeit fest und wies die Klage zurück. Es liege die Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes gemäß § 49 Abs.2 Z 5 JN vor. Im konkreten Fall sei daher das Bezirksgericht Klagenfurt zur Entscheidung zuständig. Nach Einlangen der Klagebeantwortung stellte das Erstgericht, ohne daß der Beklagte die Einrede der Unzus... mehr lesen...
Norm: JN §45 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Auf Zuständigkeitsentscheidungen, die das Verhältnis zwischen den Arbeitsgerichten und Sozialgerichten und Schiedsgerichten betreffen, ist § 45 JN nicht anwendbar. Auf Zuständi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von restlichem Entgelt, Urlaubsentschädigung und Abfertigung mit dem Vorbringen, er sei angestellter Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer von der beklagten Partei mit Abtretungsvertrag vom 28.10.1993 erworbenen GmbH gewesen; sein über die Abtretung hinaus fortbestehendes Arbeitsverhältnis sei einvernehmlich zum 31.12.1993 aufgelöst worden. Die beklagte Partei erhob die Prozeßeinrede der sachlichen Unzuständigkeit bzw der U... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Raiffeisenverband ist nach seinem Statut die Spitzenorganisation und Interessenvertretung des land- und forstwirtschaftlichen Genossenschaftswesens, der ländlichen Kreditgenossenschaften sowie aller sonstigen Mitgliedsgenossenschaften und Mitgliedsorganisationen im Land S*****. Er hat im wesentlichen den Zweck, den Erwerb und die Wirtschaft seiner Mitglieder zu fördern, deren Interessen wahrzunehmen und zu vertreten, überhaupt das Genossenschaftswesen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vom Beklagten im Mahnverfahren die Zahlung von 100.000 S sA, hievon den Teilbetrag von 66.700 S aus dem Titel der Darlehensrückforderung und den Teilbetrag von 33.300 S wegen "Rückzahlung der Einlage des Klägers betreffend die Firma 'P***** Gesellschaft mbH, Ersatz der Kaution für den Pachtvertrag, Ersatz der Investitionen im Oktober 1992 und Entschädigung für die selbständige Tätigkeit des Klägers vom Februar bis Dezember 1992". Infolge des v... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Bezahlung von S 60.000,-- samt 4 % Zinsen seit 8.4.1992. Der Beklagte erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit, weil für die Streitwertbemessung und damit für die Beurteilung der bezirksgerichtlichen Zuständigkeit gemäß § 55 Abs.3 JN von einer Kapitalsforderung im Gesamtbetrag von S 100.000,-- auszugehen sei (AS 6). Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Bezahlung von S 60.000,-- samt 4 % Zinsen seit 8.4.1992. Der B... mehr lesen...