Norm: EuGVÜ Art17EuGVÜ Art18Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art23 Abs1JN §28JN §104 BJN §104 H
Rechtssatz: Art 17 EuGVÜ sieht grundsätzlich die Möglichkeit von Parteienvereinbarungen sowohl über die örtliche Zuständigkeit eines (konkreten) Gerichts als auch (nur) über die internationale Zuständigkeit eines Vertragsstaates vor. Im letzteren Fall ist das örtlich zuständige Gericht nach den innerstaatl... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art16 Abs1EuGVVO 2012 Art18 Abs1JN §28JN §101a
Rechtssatz: Durch diese Bestimmung wird nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit geregelt, weshalb es nicht mehr erforderlich ist, gemäß § 28 JN ein zuständiges Gericht zu bestimmen. Entscheidungstexte 2 Nd 505/02 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art18EuGVÜ Art19EuGVÜ Art20LGVÜ Art18LGVÜ Art19LGVÜ Art 20JN §28
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des EuGVÜ in Verbrauchersachen ist es im späteren Verfahren vor dem vom Obersten Gerichtshof ordinierten Gericht nach der amtswegigen international-europäischen Zuständigkeitsprüfung der Art 19 f EuGVÜ (LGVÜ) möglich, das Nichtvorliegen einer "Verbrauchersache" zu behaupten und damit den Mangel der internationalen Zuständigkeit des ordi... mehr lesen...