Norm: JN §28
Rechtssatz: Auch im Ordinationsverfahren sind Teilzuständigkeitsbestimmungen möglich und zulässig. Entscheidungstexte 7 Nc 3/04g Entscheidungstext OGH 26.02.2004 7 Nc 3/04g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118650 Dokumentnummer JJR_20040226_OGH0002_0070NC00003... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Die Unanfechtbarkeit einer Ordinationsentscheidung des Obersten Gerichtshofes kann nicht dadurch umgangen werden, dass immer wieder inhaltlich unveränderte Ordinationsanträge an den Obersten Gerichtshof gestellt werden. Lediglich eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse, etwa der Wegfall eines der Bejahung der inländischen Gerichtsbarkeit entgegen stehenden Hindernisses, das Entstehen eines Bedürfnisses nach Gewähru... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art2Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art23 Abs1JN §28
Rechtssatz: Ist die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) nach der EuGVVO zu bejahen, wird darin die örtliche Zuständigkeit jedoch nicht geregelt, findet das innerstaatliche Recht ergänzend Anwendung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Die Bestimmung der Zuständigkeit durch den Obersten Gerichtshof setzt unter anderem voraus, dass sowohl die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) gegeben, ein österreichisches Gericht jedoch nicht örtlich zuständig ist. Entscheidungstexte 4 Nc 32/03y Entscheidungstext OGH 01.12.2003 4 Nc 32/03y ... mehr lesen...