Norm: JN §28
Rechtssatz: Negative Voraussetzung jeder Ordination ist das Fehlen eines inländischen Gerichtsstands, was vom Antragsteller zu behaupten ist. Entscheidungstexte 3 Nd 516/00 Entscheidungstext OGH 29.11.2000 3 Nd 516/00 7 Nd 514/01 Entscheidungstext OGH 18.10.2001 7 Nd 514/01 3... mehr lesen...
Norm: JN §28ASGG §38
Rechtssatz: Ist im Falle der Unzuständigkeit des in Arbeits- und Sozialrechtssachen angerufenen Gerichtes kein anderes örtlich zuständiges Gericht feststellbar, so ist entweder dem zur Überweisung verpflichteten Gericht ein Antragsrecht an den Obersten Gerichtshof zur Ordination einzuräumen oder der Oberste Gerichtshof nach Vorlage des Aktes durch dieses Gericht als zur amtswegigen Ordination verpflichtet anzusehen. ... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §28JN §30
Rechtssatz: Lediglich im Falle erfolgreicher Ablehnung sämtlicher Richter des Berufungsgerichts wäre dieses an der Ausübung der Gerichtsbarkeit gehindert, was aber Delegation nach § 30 JN und nicht Ordination gemäß § 28 JN nach sich ziehen würde. Entscheidungstexte 1 N 4/00 Entscheidungstext OGH 21.06.2000 1 N 4/00 1... mehr lesen...