Norm: JN §28
Rechtssatz: Der inhaltlichen Erledigung eines Eventualantrags auf Ordination durch den Obersten Gerichtshof steht nicht entgegen, dass die Vorinstanzen nicht nur die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ausgesprochen, sondern auch die Klage zurückgewiesen haben und der dagegen erhobene Revisionsrekurs erfolglos blieb. Entscheidungstexte 2 Ob 32/08g Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: JN §28RHV Österreich - Tunesien in Zivil- und Handelssachen Art16
Rechtssatz: Vertragsbestimmungen eines Rechtshilfevertrags mit einem ausländischen Staat, wonach Staatsangehörigen jedes Vertragsstaats vor den Gerichten des anderen Vertragsstaats die Verfahrenshilfe unter denselben Bedingungen wie Inländern zu gewähren ist, sprechen gegen die Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung in diesem Staat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Entscheidet der Oberste Gerichtshof im Zusammenhang mit der Behandlung eines Rechtsmittels über einen Eventualantrag auf Ordination, so hat dies in der für die Behandlung des Rechtsmittels vorgesehenen Besetzung zu geschehen. Entscheidungstexte 2 Ob 32/08g Entscheidungstext OGH 24.09.2008 2 Ob 32/08g 7 Ob 11/13p ... mehr lesen...
Norm: JN §28ZPO §230aZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Weist der Oberste Gerichtshof einen Ordinationsantrag ab, ist eine Überweisung an ein nicht offenbar unzuständiges Gericht erster Instanz im Sinn des § 261 Abs 6 ZPO in Verbindung mit § 230a ZPO nicht möglich, auch wenn der Schriftsatz bereits die Klage enthielt. Entscheidungstexte 4 Nc 24/06a Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Nc ... mehr lesen...