RS OGH 2008/9/24 2Ob32/08g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2008
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Norm

JN §28

Rechtssatz

Der inhaltlichen Erledigung eines Eventualantrags auf Ordination durch den Obersten Gerichtshof steht nicht entgegen, dass die Vorinstanzen nicht nur die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ausgesprochen, sondern auch die Klage zurückgewiesen haben und der dagegen erhobene Revisionsrekurs erfolglos blieb.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124244

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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