RS OGH 2001/11/8 6Ob56/01f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.2001
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Norm

EuGVÜ Art18
EuGVÜ Art19
EuGVÜ Art20
LGVÜ Art18
LGVÜ Art19
LGVÜ Art 20
JN §28

Rechtssatz

Im Anwendungsbereich des EuGVÜ in Verbrauchersachen ist es im späteren Verfahren vor dem vom Obersten Gerichtshof ordinierten Gericht nach der amtswegigen international-europäischen Zuständigkeitsprüfung der Art 19 f EuGVÜ (LGVÜ) möglich, das Nichtvorliegen einer "Verbrauchersache" zu behaupten und damit den Mangel der internationalen Zuständigkeit des ordinierten Gerichtes im Sinn des Art 18 Satz 2 EuGVÜ zu rügen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115824

Dokumentnummer

JJR_20011108_OGH0002_0060OB00056_01F0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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