Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aufgrund mehrerer Grundverfahren wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) seit 2013 Gerichtsgebühren vorgeschrieben, die in einer Höhe von € 38.849,-- durch diese noch nicht beglichen wurden. 2. Mit Schreiben vom 12.05.2017 brachte die bP über ihren Rechtsvertreter einen Stundungsantrag gemäß § 9 Abs 1 GEG ein. Näher begründet wurde der Antrag nicht. Es wurde lediglich ausgefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren GZ 00 TZ 8428/14 wurden der erstbeschwerdeführenden Partei (bP1) sowie der zweitbeschwerdeführenden Partei (bP2), beide damals vertreten durch die drittbeschwerdeführende Partei (bP3), Gerichtsgebühren gemäß TP 9 lit b Z 4 GGG iHv zweimal € 150.000,-- für die nicht in einem einheitlichen Antrag und durch verschiedene Rechtsanwälte beantragte Eintragung eines Simultanpfandrechtes iHv € 12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit für die Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (Dienststelle des Grundverfahrens: Bezirksgericht XXXX) erlassener Lastschriftanzeige vom 29.08.2016 wurden der nunmehrigen Beschwerdeführerin im Pflegschaftsverfahren vor dem genannten Bezirksgericht zur Zahl XXXX fällig gewordene Gerichtsgebühren in der Höhe von insgesamt EUR 727,00 zur Zahlung vorgeschr... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.06.2017 Norm: GEG §9 Abs1 GEG §9 Abs2 GEG § 9 heute GEG § 9 gültig ab 01.10.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2026 GEG § 9 gültig von 01.05.2022 bis 30.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Lastschriftanzeige vom 15.01.2015, Zl. 5 Pu 69/11k – VNR 1, wurden dem Beschwerdeführer (BF) Gebühren/Kosten i.d.H. von EUR 2.324,10 vorgeschrieben. 2. Mit Schreiben vom 30.0.6.2015, eingelangt am 06.07.2015, beantragte der BF die Anrechnung einer Akonto-Zahlung von EUR 500,00, den Nachlass des seiner Meinung nach nach Abzug der Akonto-Zahlung noch offenen Betrages von EUR 1.824,10 sowie in eventu die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 04.04.2011 wurde dem Beschwerdeführer vom Landesgericht für Zivilrechtssachen XXXX in einem Gerichtsverfahren Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs. 1 Z 1 lit. a Zivilprozessordnung (ZPO) bewilligt. 1. Mit Beschluss vom 04.04.2011 wurde dem Beschwerdeführer vom Landesgericht für Zivilrechtssachen römisch 40 in einem Gerichtsverfahren Verfahrenshilfe im Umfang des Paragraph 64, Absatz ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 09.09.2015 stellte der nunmehrige Beschwerdeführer den gegenständlichen Stundungsantrag gemäß § 9 Abs. 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz (GEG). Der Beschwerdeführer führte unter Vorlage seiner Haftbestätigung, woraus sich eine Haft von November 2012 bis voraussichtlich Juni 2017 ergibt, aus, er habe eine Mahnung erhalten, es sei aber aufgrund seiner derzeitigen I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren GZ XXXX wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer am 30.01.2013 Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 5.437,40 (davon ua. € 5.299,00 Sachverständigengebühren in einer Pflegschaftssache) mittels rechtskräftigem Bescheid (Zahlungsauftrag) vorgeschrieben. 1. Im Grundverfahren GZ römisch 40 wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer am 30.01.2013 Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 5.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren GZ XXXX des Bezirksgerichtes XXXX (BG) wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer mit Lastschriftanzeige vom 10.08.2016 Gerichtsgebühren (Sachverständigengebühren) in einer Gesamthöhe von € 495,-- vorgeschrieben. 1. Im Grundverfahren GZ römisch 40 des Bezirksgerichtes römisch 40 (BG) wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer mit Lastschriftanzeige vom 10.08.2016 Gerichtsgebühren (Sachverstän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Aufgrund von Verstößen gegen Unterlassungsverpflichtungen aus dem vollstreckbaren Vergleich des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz (im Folgenden: LG) vom 11.01.2010 zu 39 Cg 194/09t verhängte das Bezirksgericht Leibnitz (im Folgenden: BG) gegen die Beschwerdeführerin mit Beschluss vom 23.07.2013 und Beschluss vom 20.08.2013 zu 16 E 5351/10t Geldstrafen gemäß § 355 Exekutionsordnung (EO) iHv € 30.000,00... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 01.03.2016 wurde der Beschwerdeführer (BF) aufgefordert, den mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien für verfallen erklärten Geldbetrag von EUR 1.635,00 und die Einhebungsgebühr von EUR 8,00, insgesamt also EUR 1.643,00, einzuzahlen. 2. Mit Schreiben vom 03.10.2016 beantragte der BF die Stundung des geforderten Betrages bis zu seiner Entlassung. Dies begründete ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 13.09.2016 wurde dem Beschwerdeführer (BF) aufgetragen, eine Pauschalgebühr gemäß § 24 UVG in Höhe von EUR 376,00 und eine Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG in Höhe von EUR 8,00, insgesamt also einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 384,00, zu bezahlen. 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 13.09.2016 wurde dem Beschwerdeführer (BF) aufgetragen, eine Pausch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren GZ XXXX wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 2.463,-- (der Hälfteanteil an Sachverständigengebühren in einer Pflegschaftssache iHv € 2.455,- zuzüglich € 8,-- Einhebungsgebühr) mittels rechtskräftigem Bescheid vorgeschrieben. 1. Im Grundverfahren GZ römisch 40 wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren GZ XXXX des BG XXXX wurde über Antrag eines Prozessgegners des Beschwerdeführers eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, wonach es diesem untersagt wurde über seine Ansprüche gegen die XXXX BANK AG bis zu einem Betrag von € 1.870.298,35 zu verfügen. 1. Im Grundverfahren GZ römisch 40 des BG römisch 40 wurde über Antrag eines Prozessgegners des Beschwerdeführers eine einstweilige Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Mandatsbescheiden der Präsidentin des Handelsgerichtes Wien jeweils vom 30.08.2016, Zlen. XXXX , und XXXX , wurden der nunmehrigen Beschwerdeführerin die mit - in Firmenbuchsachen ergangenen - Beschlüssen des Handelsgerichtes Wien vom 21.01.2016, Zl. XXXX , bzw. vom 09.03.2016, Zl. XXXX , gegen sie verhängten Zwangsstrafen von jeweils EUR 700,-- sowie jeweils die Einhebung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag vom 14.01.2016, Zl. XXXX, wurden dem Antragsteller eine Eingabengebühr gemäß TP 13 lit a GGG in Höhe von EUR 256,00 und eine Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG in Höhe von EUR 8,00, somit die Zahlung eines Gesamtbetrags von EUR 264,00 aufgetragen. 1. Mit Zahlungsauftrag vom 14.01.2016, Zl. römisch 40 , wurden dem Antragsteller eine Eingabengebühr gemäß TP 13 Litera a, GGG in Höhe von EUR 256... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Lastschriftanzeige vom 13.07.2015 schrieb die Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes XXXX für die Präsidentin des Landesgerichtes 1. Mit Lastschriftanzeige vom 13.07.2015 schrieb die Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes römisch 40 für die Präsidentin des Landesgerichtes XXXX (LG) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), einem Vater von zwei minderjährigen Kindern, die Zahlung von Sachverständigengebühren im Zusamm... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die 99 Jahre alte Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) lebt in Spanien und steht unter Sachwalterschaft. Sie ist vermögend, besitzt mehrere Konten, Wertpapierdepots und eine Liegenschaft (geschätzter Verkehrswert mind. € 2.000.000,-). Ihr Vermögen betrug lt. Rechnungslegung ihres Sachwalters, der auch gleichzeitig als Rechtsvertreter im vorliegenden Beschwerdefall agiert, zum Stichtag 31.12.2014: € 2.828.915,55. Si... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Lastschriftanzeige vom 16.04.2014 schrieb die Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes JOSEFSTADT (BG) der BF (einer Mutter von zwei Töchtern im nunmehrigen Alter von 10 und 17 Jahren) die Zahlung von Gerichtsgebühren gem. TP 12g GGG im Zusammenhang mit der Pflegschaftssache 2 Ps 138/09 (Antrag der Mutter auf alleiniges Obsorgerecht sowie Besuchsrechteinschränkung des Kindsvaters im Jahr 2010) in Höhe von insgesamt € ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.05.2014 hat die Revisorin des Landesgerichtes XXXX die nicht erfolgte Zahlung von Gerichtsgebühren gem. TP 12 GGG in Höhe von insgesamt € 198,-, die aufgrund einer einvernehmlichen Scheidung der Beschwerdeführerin (BF) von Herrn 1. Mit Schreiben vom 26.05.2014 hat die Revisorin des Landesgerichtes römisch 40 die nicht erfolgte Zahlung von Gerichtsgebühren gem. TP 12 GGG in Höhe von insgesamt €... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 02.10.2013, 30 Cg 11/09x-182, wurden die nunmehrigen drei Beschwerdeführer gemäß § 71 Abs. 1 ZPO zur ungeteilten Hand dazu verpflichtet, Sachverständigengebühren in der Höhe von € 11.205,57, von deren Berichtigung sie auf Grund von gewährter Verfahrenshilfe einstweilen befreit gewesen waren, binnen 14 Tagen na... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 19.11.2014 wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) eine Fahrnisexekution aufgrund einer aushaftenden Kapitalforderung von € 302,- (240 E 5847/14 a bzw. Str 005463/13-X) zuzüglich der Gerichtgebühren von € 116,50 (€ 51,- [Kosten-Titel] und € 65,50 [Kosten-Antrag]) in Höhe von insgesamt € 418,50 bewilligt. Der dagegen eingebrachte Einspruch wurde am 01.12.2014 abgewiesen. 2. Mit einem undatierten Schreiben (eingela... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Graz-Ost vom 16.01.2014, Zl. TZ 553/2014, wurde eine vom Beschwerdeführer beantragte Eintragung einer Liegenschaft antragsgemäß bewilligt und diesem in der Folge eine Eintragungsgebühr in der Höhe von € 33.240,-- rechtskräftig vorgeschrieben. 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Graz-Ost vom 16.01.2014, Zl. TZ 553 aus 2014,, wurde eine vom Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin ist aufgrund des Grundverfahrens 161 19 P 41/08 b (VNR 2) verpflichtet, Gerichtsgebühren (Gerichtskosten) im Betrag von 505,00 EUR zu zahlen. 2. Am 30.01.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin vor dem Bezirksgericht XXXX um Stundung bzw. Nachlass, weil sie eine kleine Pension und kaum Ersparnisse habe. Die Sparbücher existieren teilweise nicht mehr bzw. nicht mehr in der Höhe. Sie habe... mehr lesen...