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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 01.10.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 01.10.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 14.10.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 14.10.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 14.11.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 14.11.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. In einem Verfahren betreffend Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gemäß § 4 Z 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurde dem Beschwerdeführer, für den ein Rechtsanwalt als Erwachsenenvertreter gerichtlich bestellt ist, als Vater und Unterhaltsschuldner mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 28.01.2019, 13 Pu 123/10s-29, die Zahlung der Pauschalgebühr gemäß §... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 25.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen die XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 25.06.2019 eine Besitzstörungskl... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektr... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 10.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 10.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elek... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 23.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen die XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 23.05.2019 eine Besitzstörungsklage im el... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 28.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 28.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektr... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 10.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen die XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 10.05.2019 eine Besitzstörungsklage im ele... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 05.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 05.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 05.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen die XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 05.08.2019 eine Besitzstörungsklage im ele... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 14.05.2019 eine Besitzstörungsklage im... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 23.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 23.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 22.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 22.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage i... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) Liezen zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 28.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 28.06.2019 eine Besitzstörungsklage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (AZ XXXX ) wurde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) am 01.03.2018 vom Landesgericht für Strafsachen WIEN eine Geldstrafe iHv insgesamt € 1.200,-- auferlegt. 1. Im Grundverfahren (AZ römisch 40 ) wurde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) am 01.03.2018 vom Landesgericht für Strafsachen WIEN eine Geldstrafe iHv insgesamt € 1.200,-- auferlegt. Das Urteil wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Im Grundverfahren XXXX (Rekurs gegen die Abweisung Verfahrenshilfe und Zurückweisung Wiederaufnahmsklage im Verfahren 1. Im Grundverfahren römisch 40 (Rekurs gegen die Abweisung Verfahrenshilfe und Zurückweisung Wiederaufnahmsklage im Verfahren XXXX) wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) Gerichtsgebühren in einer Höhe von € 184,-(gem. TP 1 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In Hinblick auf eine von den nunmehrigen Beschwerdeführern beim Landesgericht XXXX gegen die XXXX erhobene und zu Zl. XXXX protokollierte Klage schrieb ihnen die Kostenbeamtin dieses Gerichtes für dessen Präsidenten mit Lastschriftanzeige vom 25.09.2017, Zl. XXXX , Gerichtsgebühren ("restl. PG TP 1 - StrW.: EUR 312.000,-- ") idHv 7.251,20 EUR vor. 1. In Hinblick auf eine von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts (BG) St. Pölten vom 17.11.2016, Zl. XXXX, wurde der beschwerdeführenden Partei (bP) Verfahrenshilfe hinsichtlich EUR 500,00 übersteigender Beträge bewilligt. 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts (BG) St. Pölten vom 17.11.2016, Zl. römisch 40 , wurde der beschwerdeführenden Partei (bP) Verfahrenshilfe hinsichtlich EUR 500,00 übersteigender Beträge bewilligt. 2. Mit Zahl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben genannten Bescheid der Präsidentin des Landesgerichtes FÜR ZIVILRECHTSSACHEN WIEN vom 01.02.2018, Zl 100 Jv 6035/17t-33a (003 Rev 17284/17m), wurde (nachdem ein zuvor erlassener Mandatsbescheid aufgrund einer von der nunmehrigen beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) erhobenen Vorstellung von Gesetzes wegen außer Kraft getreten war) ein neuer Zahlungsauftrag erlassen. Mit diesem wurde der bP betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts (BG) St. Pölten vom 17.11.2016, Zl. XXXX, wurde der Beschwerdeführerin (BF) Verfahrenshilfe hinsichtlich der EUR 500,00 übersteigenden Beträge bewilligt. 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts (BG) St. Pölten vom 17.11.2016, Zl. römisch 40 , wurde der Beschwerdeführerin (BF) Verfahrenshilfe hinsichtlich der EUR 500,00 übersteigenden Beträge bewilligt. 2. Mit Lastschrifta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit sieben Zahlungsaufträgen (Mandatsbescheiden) vom 16.11.2016 der Präsidentin des Landesgerichts Innsbruck zu den Zahlen XXXX wurden dem Beschwerdeführer (BF) jeweils Gebühren/Kosten gem. TP 10 1. Mit sieben Zahlungsaufträgen (Mandatsbescheiden) vom 16.11.2016 der Präsidentin des Landesgerichts Innsbruck zu den Zahlen römisch 40 wurden dem Beschwerdeführer (BF) jeweils Gebühren/Kosten gem. TP 10 I Ger... mehr lesen...