Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bezirksgericht XXXX (BG) geführten Grundverfahren (Grundbuchssache zu TZ XXXX ) sind Gerichtsgebühren (Eintragungsgebühr nach Tarifpost 9 lit b Z 4 Gerichtsgebührengesetz) iHv € 420.000,00 entstanden, welche der Beschwerdeführerin (BF) mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 04.02.2022 vom Kostenbeamten des BG im Namen der Präsidentin des Landesgerichtes XXXX zusamm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem beim Bezirksgericht XXXX geführten Grundverfahren (einer Pflegschaftssache) zu XXXX wurden dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit Zahlungsauftrag vom 07.06.2022 die Zahlung von Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 678,00 (2 x Pauschalgebühr nach § 24 UVG, Einhebungsgebühr) vorgeschrieben (ON 1). 1. In dem beim Bezirksgericht römisch 40 geführten Grundverfahren (e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bezirksgericht XXXX (in der Folge: BG) geführten Grundverfahren (ein Verlassenschaftsverfahren) zu XXXX wurde die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mit Lastschriftanzeige vom 27.08.2021 zur Zahlung von Gebühren iHv € 18.580,00 (Pauschalgebühren für Verfahren vor dem Verlassenschaftsgericht nach Tarifpost 8 GGG) aufgefordert (ON 2). 1. In dem vor dem Bezirksgericht rö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem beim Bezirksgericht XXXX geführten Grundverfahren zu XXXX wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit Lastschriftanzeige vom 04.11.2022 zur Zahlung von Gerichtsgebühren iHv € 358,00 (Pauschalgebühr nach TP 12 lit a Z 1 GGG) aufgefordert (ON 2). 1. In dem beim Bezirksgericht römisch 40 geführten Grundverfahren zu römisch 40 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem beim Bezirksgericht XXXX (BG) geführten Grundverfahren (einer Pflegschaftssache) zu XXXX wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit Beschluss vom 24.06.2021 zur Zahlung von Sachverständigengebühren iHv € 2.450,00 verpflichtet (ON 3) und ihm die Entrichtung dieser Gebühren mit Zahlungsauftrag vom 20.07.2021 zuzüglich einer Einhebungsgebühr von € 8,00, sohin Gerichtskos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen XXXX wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit Zahlungsauftrag vom 11.02.2019, XXXX , zur Zahlung eines Verfallsbetrages iHv € 900,00 sowie einer Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs 1 GEG iHv € 8,00, insgesamt daher zur Zahlung eines Betrages iHv € 908,00 verpflichtet (ON 2). 1. Im Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer XXXX (im Folgenden kurz: BF2), ein XXXX , brachte am XXXX als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin XXXX (im Folgenden kurz: BF1) zu XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer römisch 40 (im Folgenden kurz: BF2), ein römisch 40 , brachte am römisch 40 als Vertreter der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (einem Pflegschaftsverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX ) zu XXXX wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer (BF) Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 2.000,00 (Sachverständigengebühr lt. Beschluss vom 12.01.2021) vorgeschrieben (ON 2). 1. Im Grundverfahren (einem Pflegschaftsverfahren vor dem Bezirksgericht römisch 40 ) zu römisch 40 wurden dem nunmehrigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am XXXX .2021 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am römisch 40 .2021 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Am XXXX brachte der (mittlerweile verstorbene) XXXX als Vertreter des Erstbeschwerdeführers XXXX (im Folgenden kurz: BF1) und der Zweitbeschwerdeführerin XXXX (im Folgenden kurz: BF2) im elektronischen Rechtsverkehr eine Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts für XXXX vom XXXX , XXXX (Berufungsstreitwert EUR 120.800) ein. Der damit verbundene Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Am XXXX brachte der (mittlerweile verstorbene) XXXX als Vertreter des Erstbeschwerdeführers XXXX (im Folgenden kurz: BF1) und der Zweitbeschwerdeführerin XXXX (im Folgenden kurz: BF2) im elektronischen Rechtsverkehr eine Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts für XXXX vom XXXX , XXXX (Berufungsstreitwert EUR 120.800) ein. Der damit verbundene Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 30.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 30.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 25.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 25.06.2019 eine Besitzstörungsklage im el... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 16.08.2019 eine Besitzstörungsklage im e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 07.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 07.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ER... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ER... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 14.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (einem Antrag auf einvernehmlichen Scheidung) GZ XXXX wurden den nunmehrigen beschwerdeführenden Parteien, einem Ehepaar (im Folgenden: bP) Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 301,00 (Pauschalgebühr TP 12 lit a Z 2 GGG plus Einhebungsgebühr § 6a Abs 1 GEG) zur ungeteilten Hand (das bedeutet in Summe von den Parteien zu zahlen) vorgeschrieben. 1. Im Grundverfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (einem Antrag auf einvernehmlichen Scheidung) GZ XXXX wurden den nunmehrigen beschwerdeführenden Parteien, einem Ehepaar (im Folgenden: bP) Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 301,00 (Pauschalgebühr TP 12 lit a Z 2 GGG plus Einhebungsgebühr § 6a Abs 1 GEG) zur ungeteilten Hand (das bedeutet in Summe von den Parteien zu zahlen) vorgeschrieben. 1. Im Grundverfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Gregor KOHLBACHER am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Gregor KOHLBACHER am 08.05.2019 eine Besi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am XXXX eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX R als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am römisch 40 eine Besitzstörungsklage im elektroni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 19.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 19.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 09.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 09.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...