Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1994 als unbegründet abgewiesen. Nach einer Darstellung des Verwaltungsgeschehens stellte die belangte Behörde den als erwiesen angenommenen Sachverhalt wie folgt dar: Der Beschwerdeführer habe mit Schreiben vom 4. Mai 1994 den Auftrag für Schalungsarbeiten erhalten. Der Auftrag habe Lieferungen und Leistungen laut Leistungsverzeichnis im Gesamtwert von netto S 3... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Für die Gewinnrealisierung bei Bauleistungen ist auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums in Form der Übertragung der faktischen Verfügungsmöglichkeit abzustellen. Der Zeitpunkt der Legung der Schlussrechnung ist nicht maßgeblich. Vielmehr ist aus dem Ges... mehr lesen...
Den Streitpunkt des Beschwerdefalles bildet die Frage, ob die den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers für die Streitjahre 1993 und 1994 zugrunde gelegten wirtschaftlichen Ergebnisse der Vermietung einer im Jahre 1992 fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung steuerlich relevant sind, wie der Beschwerdeführer meint, oder als Resultate steuerlich unbeachtlicher Liebhaberei der Abgabenbemessung nicht zugrunde zu legen sind, wie dies die belangte Behörde sieht. Die Einkomme... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs3;BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993 §1 Abs2;LiebhabereiV 1993 §2 Abs4;
Rechtssatz: Einer Ertragsprognose, soll sie zur Widerlegung der Liebhabereivermutung taugen, sind nicht die jeweils für den Standpunkt des Abgabepflich... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der beschwerdeführenden, im Bereich der Anlage- und Vermögensberatung tätigen GmbH wurden folgende von ihr als Darlehen deklarierte Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt: Jahr Geldempfänger Betrag in S 1986 A-GmbH 750.000,-- 1986 A-OHG Linz 500.000,-- 1987 A-GmbH 3,400.000,-- 1987 A-OHG Linz 1,200.000,-- 1987 A-OHG Salzburg 520.000,-- 1988 A-GmbH 2,000.000,-- 1988 A-OHG Salzburg 1,030.000,-- 1990 A- GmbH 1,020.00... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Kriterien zur Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen haben nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung (Hinweis E 29. Jänner 2002, 2001/14/0074). ... mehr lesen...
Die Anteile an der beschwerdeführenden GmbH werden zu 99,9% von ihrem Geschäftsführer HO gehalten. Sie führt in ihren Büchern ein Verrechnungskonto für HO, auf welchem bis zum Jahr 1993 ein Forderungsstand gegenüber HO von ca 4 Mio angewachsen ist. In den Bilanzen der Beschwerdeführerin (Bilanzstichtag jeweils 31. März) stellt sich die weitere Entwicklung des Verrechnungskontos wie folgt dar: Jahr ATS 1993 4,060.843,75 1994 4,002.643,75 1995 3,991.843,75 1996 3,948.543,75 1997 3,905.4... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen (Mutter und zwei Töchter) betreiben ein Bestattungsunternehmen in der Rechtsform einer atypisch stillen Gesellschaft. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde im darüber erstatteten Bericht festgehalten, dass laut dem Gesellschaftsvertrag aus dem Jahr 1981 die beiden Töchter Kathrin, geboren im Jahr 1969, und Nikola, geboren im Jahr 1972, mit jeweils 10 % am Gewinn und Betriebsvermögen beteiligt seien. Ab dem Jahr 1992 sei von diesem schriftlich fes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Bei nicht durch Nahebeziehung verbundenen Vertragspartnern kann üblicherweise davon ausgegangen werden , dass eine Vereinbarung über die Gewinnverteilung einer Mitunternehmerschaft dem Beitrag der Gesellschafter zur Erreichung des Gesellschaftszweckes entspricht.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0069 E 16. September 2003 RS 3 Stammrechtssatz Die Angemessenheit der Gewinnverteilung einer Mitunternehmerschaft richtet sich nach den Gesellschafterbeiträgen. Entscheidend ist, ob sich die Gewinnverteilung nach dem Gesamtbild der Ve... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;VwGG §41 Abs1; Beachte Besprechung in:SWK Nr. 22/2006, S 630 bis S 633;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass in abgabenrechtlichen Belangen an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen einem die GmbH beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellscha... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Streitjahr als Handelsvertreterin für eine grafische Handelsgesellschaft tätig. In ihrer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1998 gab sie an, Aufwendungen für "Auslandsvertretung" in Höhe von etwa 100.000 S bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus Gewerbebetrieb zum Abzug gebracht zu haben. In einem Vorhalt forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin auf, zu erklären, wie sich der Betrag "Auslandsvertretung" zusammensetze, und eine Aufstel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0209 E 11. Mai 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden ... mehr lesen...
Die persönlich haftenden Gesellschafter der beschwerdeführenden Partei, einer OHG, schlossen mit dieser am 11. Februar 2003 folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Baurechtsvertrag: "II. BAURECHTSBESTELLUNG Die Baurechtsbesteller bestellen zu Gunsten der Bauberechtigten an der Liegenschaft in ... mit dem Grundstück Nr. ... im Ausmaß von 506 m2 ein Baurecht im Sinne des Baurechtsgesetzes für die Zeit vom Einlangen des Ansuchens um die Eintragung des Baurechts beim Bezirksg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/16/0211 E 26. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs 1 BAO) zu verstehen (Hinweis E 23.1.1992, 90/16/0154). European Case... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb ein Uhren- und Schmuckgeschäft und vermietete ein Wohngebäude. In der Niederschrift vom 7. Dezember 1999 über die für den Zeitraum 1993 bis 1997 durchgeführte Prüfung der Aufzeichnungen ist u.a. festgehalten, der Beschwerdeführer habe im Jahr 1979 ein Miethaus in Salzburg angeschafft. Seit Beginn der Vermietung seien dem Finanzamt nur Fragmente von Unterlagen vorgelegt worden. Der Aufforderung zur Vorlage von Kaufverträgen, Mietverträgen etc. habe der Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Die einkommensteuerliche Relevanz, also die Einkunftsquelleneigenschaft einer Gebäudevermietung, ist danach zu beurteilen, ob die geprüfte Tätigkeit in der tatsächlich betriebenen Art und Weise objektiv Aussicht hat, sich lohnend zu gestalt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/13/0171 E VS 3. Juli 1996 VwSlg 7107 F/1996 RS 9(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Die Anforderung eines in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich erwirtschafteten Gesamterfolges ist kein Tatbestandsmerkmal s... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH erwarb am 2. Juni 1994 sämtliche Anteile an der - einen Verlustvortrag von rund 250,000.000 S verkörpernden - A-GmbH um den Kaufpreis von 63,610.020 S. Die Beschwerdeführerin ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. September. Mit Verschmelzungsvertrag vom 20. Juni 1994 wurde die A-GmbH (buchmäßiges Kapital von 33,876.873,50 S) zum 30. September 1993 gemäß Art I UmgrStG auf die Beschwerdeführerin verschmolzen. Dadu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §8 Abs3;KStG 1988 §8 Abs4;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z1;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0081 E 23. September 2010
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Verlustvortrages ist vergangenheitsbezogen und stel... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kapitalgesellschaft nahm die Bank A (in der Folge: B-Treuhand) mit Gesellschaftsvertrag vom 16/17. Dezember 1998 als atypisch stille Gesellschafterin auf. Dieser Vertrag hat folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "II. Gesellschaftsverhältnis (1) Die (Beschwerdeführerin) nimmt die (B-Treuhand) ( folgend kurz...stille Gesellschafterin) mit Sitz in Wien als atypisch stille Gesellschafterin auf und widmet ihren Betrieb dieser neuen Mitunternehme... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;KVG 1934 §2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/16/0042 E 23. November 2005 2005/16/0041 E 23. November 2005 2005/16/0043 E 15. Dezember 2008 Besprechung in:SWK Nr. 8/2007, S 339 bis S 346;
Rechtssatz: Bei Treuhandverhältnis... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kapitalgesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der rückwirkend per 1. Jänner 1997 durch Übertragung des Unternehmens auf den Hauptgesellschafter gemäß § 2 Umwandlungsgesetz umgewandelten P. AG. Den Gegenstand des Unternehmens bildet (lt. den Angaben in den Abgabenerklärungen) die Erzeugung und der Vertrieb hydraulischer Bindemittel, insbesondere von Portlandzement. Im Bericht vom 15. Dezember 1998 über eine abgabenbehördliche Prüfung (Prüfungszeitraum 1993 bis 1996,... mehr lesen...
Index: E3L E09202000E3L E1710000032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31990L0435 Mutter/Tochter-RL;BAO §21 Abs1;BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Im konkreten Fall lag eine ausschließlich zur Umgehung nationaler (österreichischer) Abgaben dienende ungewöhnliche und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;KStG 1988 §10 Abs3 idF 1994/681; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: § 22 BAO sanktioniert im Einzelfall einen der wirtschaftlichen Realität nicht angemessenen Einsatz zivil... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt das Baumeistergewerbe bzw. den Handel mit Baustoffen aller Art. Gesellschafter der Beschwerdeführerin sind Margareta S (75 %) und deren Sohn Leopold S (25 %), der die Beschwerdeführerin seit 8. Jänner 1993 als Geschäftsführer selbstständig vertritt. Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Betriebsprüfung über die Jahre 1994 bis 1996 stellte der Prüfer u. a. fest, dass die Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/15/0060
Rechtssatz: Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/15/0060
Rechtssatz: Die Fremdüblichkeit des Verkaufspreises einer Beteiligung ist auf der Grundlage einer anerkannten Methode der Unternehmensbew... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/15/0060 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/15/0060 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 1 Stammrechtssatz Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung versteht man alle nicht ohne... mehr lesen...