RS Vwgh 2006/6/28 2002/13/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2006
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §115 Abs3;
BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
LiebhabereiV 1993 §1 Abs2;
LiebhabereiV 1993 §2 Abs4;

Rechtssatz

Einer Ertragsprognose, soll sie zur Widerlegung der Liebhabereivermutung taugen, sind nicht die jeweils für den Standpunkt des Abgabepflichtigen günstigsten, sondern die der wirtschaftlichen Realität am nächsten kommenden Sachverhaltsannahmen zu Grunde zu legen, wie dies der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 31. Mai 2006, Zl. 2001/13/0171, klargestellt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130036.X05

Im RIS seit

14.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten