RS Vwgh 2005/5/31 2000/15/0059

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/15/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000150059.X05

Im RIS seit

24.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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