RS Vwgh 2006/7/6 2003/15/0123

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Veröffentlicht am 06.07.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §24 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Für die Gewinnrealisierung bei Bauleistungen ist auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums in Form der Übertragung der faktischen Verfügungsmöglichkeit abzustellen. Der Zeitpunkt der Legung der Schlussrechnung ist nicht maßgeblich. Vielmehr ist aus dem Gesamtbild der Verhältnisse der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht zu ermitteln (Hinweis E 27. März 2003, 99/15/0148; E 24. März 1998, 97/14/0117; E 24. Oktober 1995, 91/14/0190).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003150123.X03

Im RIS seit

17.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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