Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 UVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 181-210 von 233

TE OGH 1992/8/26 1Ob560/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat I. durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Gerhard L*****, geboren am 15. September 1975, infolge Revisionsrekurses des Minderjährigen, vertreten durch dessen Unterhaltssachwalter Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Gesundheits- und Wohlfahr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.08.1992

RS OGH 1992/8/26 1Ob560/92, 7Ob605/92, 7Ob506/93, 7Ob543/93, 8Ob533/94, 9Ob511/95, 1Ob109/98f, 6Ob27

Norm: UVG §5 Abs1UVG §6 Abs1UVG §7 Abs1 Z1UVG §19 Abs1
Rechtssatz: Selbst wenn dem Minderjährigen Unterhaltsberechtigten aus anderen Quellen Mittel zur Deckung seines Unterhaltsbedarfs in Richtsatzhöhe zur Verfügung stehen, kann doch auch der restliche Unterhaltsanspruch gegen den Geldunterhaltsschuldner durch Bevorschussung bis zum Richtsatzbetrag gesichert werden. In solchen Fällen - insbesondere also bei eigenen Einkünften des Minderjährigen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.1992

TE OGH 1992/6/17 2Ob545/92

Begründung: Fehlt es an einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG, so kann sich das Revisionsrekursgericht auf die Ausführungen der für die Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses maßgeblichen Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO iVm § 16 Abs 3 AußStrG). Das Erstgericht stellte die der Minderjährigen gewährten Vorschüsse mit Ablauf des 31. August 1991 wegen Bezugs eines Eigeneinkommens in der Höhe von 5.030,24 S ohne Sonderzah... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.06.1992

TE OGH 1992/6/10 3Ob525/92

Begründung: Der Vater, der noch für die 1982 geborene Tochter Andrea zu sorgen hat, wurde mit Beschluß vom 17. März 1987 zur Leistung des monaltichen Unterhaltsbetrages von S 2.350,-- für seinen Sohn Rene verpflichtet. Auf diesen Unterhalt wurden Vorschüsse gewährt, die am 28. August 1987 auf S 1.230,-- monatlich herabgesetzt wurden, weil der Vater damals nur rund S 6.500,-- Notstandshilfe bezog. Als der Vater später ein Einkommen von rund S 8.500,-- ohne Sonderzahlungen hatte, ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.06.1992

TE OGH 1992/5/21 8Ob541/92

Begründung: Die Minderjährige erhielt zuletzt - bei einer nach dem Beschluß vom 1.8.1991 (ON 99) bestehenden Unterhaltsverpflichtung des Vaters von S 3.570 - aufgrund des Herabsetzungsbeschlusses vom 30.9.1991 (ON 102) einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von S 2.070. Aufgrund der Mitteilung, daß die Minderjährige seit 4.11.1991 als kaufmännischer Lehrling eine monatliche Entschädigung von S 3.643 inklusive anteiliger Sonderzahlungen erhält, hat das Erstgericht die Höhe der Vorsch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.05.1992

TE OGH 1992/4/29 2Ob535/92

Begründung: Mit dem Beschluß vom 5.5.1989 wurden dem Minderjährigen für die Zeit vom 1.6.1989 bis 31.5.1992 Titelunterhaltsvorschüsse von monatlich S 1.620 weitergewährt. Das Erstgericht stellte diese Vorschüsse mit Ablauf des September 1991 ein: Der Minderjährige habe am 2.9.1991 eine Elektromonteurlehre begonnen und beziehe eine durchschnittliche monatliche Lehrlingsentschädigung von S 4.535. Im ersten Lehrjahr seien an lehrbedingten Ausgaben rund S 2.500 aufgelaufen. Rechtlich se... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1992

RS OGH 1992/3/25 6Ob609/91

Norm: UVG §7 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der Prüfung der (teilweisen) Selbsterhaltungsfähigkeit des Vorschußempfängers ist eine ihn treffende Unterhaltspflicht nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 6 Ob 609/91 Entscheidungstext OGH 25.03.1992 6 Ob 609/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076411 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.1992

TE OGH 1992/3/25 6Ob609/91

Begründung: Die Obsorge für den am 23.April 1973 ehelich geborenen Minderjährigen wurde mit Beschluß vom 30.April 1984 ON 19 seiner zwischenzeitig geschiedenen Mutter übertragen. Zuletzt wurde mit Beschluß vom 26.April 1990 ON 66 dem Minderjährigen für die Zeit vom 1.April 1990 bis einschließlich 30.April 1992 ein sogenannter Haftvorschuß - als Richtsatzvorschuß nach § 6 Abs 2 Z 3 UVG - gewährt. Der Minderjährige ist Vater eines am 15.Februar 1990 außer der Ehe geborenen Kindes und ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.03.1992

TE OGH 1992/3/25 3Ob520/92

Begründung: Der 17-jährige Lehrling erhält im zweiten Lehrjahr zum Einzelhandels-Kaufmann seit 1.Juni 1991 unter Berücksichtigung der Berufsschulkosten eine Lehrlingsentschädigung von rund S 4.800,- netto im Monat. Die Mutter führt in einer Mietwohnung in S***** den Haushalt, in dem sie den Sohn betreut. Der Vater hatte zuletzt auf Grund des Unterhaltsherabsetzungsbeschlusses vom 29.November 1990 für den Lehrling, der damals im Monatsdurchschnitt ein Einkommen an Lehrlingsentschäd... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.03.1992

RS OGH 1992/3/25 6Ob609/91

Norm: UVG §7 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der Prüfung der (teilweisen) Selbsterhaltungsfähigkeit des Vorschußempfängers ist eine ihn treffende Unterhaltspflicht nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 6 Ob 609/91 Entscheidungstext OGH 25.03.1992 6 Ob 609/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076411 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.1992

RS OGH 1992/3/24 5Ob508/92, 1Ob531/95, 10Ob53/03x, 10Ob42/09p, 10Ob37/16p

Norm: UVG §1UVG §6UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Da nach dem UVG der gesetzliche Unterhalt minderjähriger Kinder zu bevorschussen ist, bietet das Gesetz keine Handhabe, die zu bevorschussende Unterhaltsschuld bei Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten bloß für Zwecke der Anwendung des UVG anders zu berechnen, als es ihrer tatsächlichen Höhe entsprechend § 140 ABGB der Fall ist. Mag auch das UVG aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffen worden ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1992

RS OGH 1992/3/24 5Ob508/92

Norm: UVG §5UVG §7 Abs1
Rechtssatz: Die Fälle, daß der Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte hat und daß er einen Teil seines Unterhaltsanspruches hereinbringen kann, beruhen zwar auf ähnlichen Wertungen, sind aber rechtlich nicht gleich, weil im ersten Fall der Beurteilung nach § 7 Abs 1 Z 1 UVG ein verminderter Unterhaltsanspruch (im Sinne der obigen Ausführungen zu § 140 Abs 3 ABGB) zugrunde zu legen ist, während im zweiten Fall der Unterha... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1992

RS OGH 1992/3/24 5Ob508/92

Norm: UVG §6UVG §7 Abs1
Rechtssatz: Der Ansicht, eine "Überalimentierung" müsse vermieden werden; es könne nicht Zweck des Gesetzes sein, Ausfälle bei sehr hohen Unterhaltsbeiträgen zu sichern (Knoll, Kommentar zum UVG in ÖA, RdZ 8 zu § 5 UVG), ist - hier nur für den verwandten Fall der Eigeneinkünfte - entgegenzuhalten, daß sich eine Gesetzesauslegung nicht an Extremfällen orientieren darf, "Überalimentierungen" in aller Regel schon durch die ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1992

TE OGH 1992/3/24 5Ob510/92

Begründung: Der Vater der Minderjährigen, der derzeit unbekannten Aufenthaltes ist, wurde zuletzt auf Grund seines monatlichen Durchschnittsnettoeinkommens von S 11.295 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.970 ab 18.12.1985 an die im
Kopf: dieser Entscheidung genannte Minderjährige verpflichtet (ON 66). Die der Minderjährigen gewährten Unterhaltsvorschüsse von monatlich S 1.970 (ON 75 und 92) waren mit Beschluß vom 27.12.1990 (ON 103) für die Zeit vom 1.10.1990 bis 31.5.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.1992

TE OGH 1992/3/24 5Ob508/92

Begründung: Die Minderjährige lebt im Haushalt ihrer Mutter, deren Ehe mit dem Vater der Minderjährigen geschieden ist. Der Vater ist seit 1.8.1989 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.200 verpflichtet (ON 21). Das Erstgericht setzte mit Wirkung vom 1.9.1991 die seinerzeit bis 31.7.1992 gewährten Unterhaltsvorschüsse von monatlich S 2.200 (ON 23) auf nunmehr monatlich S 1.070 herab. Das Erstgericht begründete dies damit, der Minderjährigen verblieben von der monatlich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.1992

RS OGH 1992/3/24 5Ob508/92, 1Ob531/95, 10Ob53/03x, 10Ob42/09p, 10Ob37/16p

Norm: UVG §1UVG §6UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Da nach dem UVG der gesetzliche Unterhalt minderjähriger Kinder zu bevorschussen ist, bietet das Gesetz keine Handhabe, die zu bevorschussende Unterhaltsschuld bei Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten bloß für Zwecke der Anwendung des UVG anders zu berechnen, als es ihrer tatsächlichen Höhe entsprechend § 140 ABGB der Fall ist. Mag auch das UVG aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffen worden ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1992

TE OGH 1992/3/18 1Ob559/92

Begründung: Mit dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich vom 17.10.1989 verpflichtete sich der nach eigenen Angaben wegen Krankheit arbeitsunfähige und einkommenslose Vater zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von je S 1.500 für seine beiden mj. Söhne Werner, geboren am 1.3.1975, und Alexander, geboren am 2.1.1977. Mit der Behauptung, der Vater leiste seit April 1990 keinen Unterhalt, sein Arbeitgeber sei ihr nicht bekannt, der mj. Werner erziele ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.03.1992

TE OGH 1992/3/5 7Ob1526/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Simone R*****, wegen Weitergewährung von Unterhaltsvorschüssen, infolge außerordentlichen Rekurses des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wels als Rekursgerichte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.03.1992

RS OGH 1992/2/20 7Ob512/92, 6Ob609/91, 7Ob592/92, 2Ob579/93, 4Ob69/07m, 10Ob72/09z, 10Ob50/10s, 10Ob

Norm: UVG §7 Abs1 Z2
Rechtssatz: Anders als bei sonstigen Vorschüssen sind bei "Richtsatzvorschüssen" gemäß § 7 Abs 1 Z 2 UVG die Vorschüsse um die dem Kind anzurechnenden Einkünfte zu verringern (die Entscheidung 4 Ob 549/91 und die ihr folgenden hatten keine Richtsatzvorschüsse zum Gegenstand). Entscheidungstexte 7 Ob 512/92 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 7 Ob 512/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1992

RS OGH 1992/2/20 7Ob512/92, 6Ob609/91, 3Ob520/92, 7Ob592/92, 3Ob569/91, 8Ob533/94, 7Ob569/95, 1Ob591

Norm: ABGB §140 CcUVG §7 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eigene Einkünfte eines Kindes sind bei der Bemessung des Richtsatzunterhaltes im Zweifelsfall auf die von beiden Elternteilen gemeinsam geschuldeten Unterhaltsleistungen und daher auch auf die vom obsorgenden Elternteil in natura erbrachten Betreuungsleistungen anzurechnen. Entscheidungstexte 7 Ob 512/92 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 7 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1992

TE OGH 1992/2/20 7Ob637/91

Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9,10.1989 (ON 55) wurde der Vater der mj. Alexandra P***** ab 1.1.1989 zu einer erhöhten monatlichen Unterhaltsleistung von mtl. S 3.360,- verpflichtet und mit Folgebeschluß vom gleichen Tag der schon früher gewährte Unterhaltsvorschuß auf diesen Betrag erhöht (ON 56). Auf die Bekanntgabe, daß die Minderjährige eine Lehrlingsentschädigung von monatlich S 3.600,- bezieht, setzte das Erstgericht den Unterhaltsvorschuß mit rechtskräftigem ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.02.1992

TE OGH 1992/2/20 7Ob512/92

Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Kinder Gerald, geboren am 1. Juni 1975, und Regina B*****, geboren am 22. Juni 1977, wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hietzing vom 9. Mai 1983 geschieden. Die Obsorge für beide Kinder wurde mit dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich vom gleichen Tag der Mutter übertragen; der Vater verpflichtete sich zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je S 2.000. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17. Oktober 1983 wurde das Bezirksjugen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.02.1992

RS OGH 1992/2/20 7Ob512/92, 6Ob609/91, 7Ob592/92, 2Ob579/93, 4Ob69/07m, 10Ob72/09z, 10Ob50/10s, 10Ob

Norm: UVG §7 Abs1 Z2
Rechtssatz: Anders als bei sonstigen Vorschüssen sind bei "Richtsatzvorschüssen" gemäß § 7 Abs 1 Z 2 UVG die Vorschüsse um die dem Kind anzurechnenden Einkünfte zu verringern (die Entscheidung 4 Ob 549/91 und die ihr folgenden hatten keine Richtsatzvorschüsse zum Gegenstand). Entscheidungstexte 7 Ob 512/92 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 7 Ob 512/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1992

RS OGH 1992/2/20 7Ob512/92, 6Ob609/91, 3Ob520/92, 7Ob592/92, 3Ob569/91, 8Ob533/94, 7Ob569/95, 1Ob591

Norm: ABGB §140 CcUVG §7 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eigene Einkünfte eines Kindes sind bei der Bemessung des Richtsatzunterhaltes im Zweifelsfall auf die von beiden Elternteilen gemeinsam geschuldeten Unterhaltsleistungen und daher auch auf die vom obsorgenden Elternteil in natura erbrachten Betreuungsleistungen anzurechnen. Entscheidungstexte 7 Ob 512/92 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 7 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1992

TE OGH 1992/1/16 8Ob649/91

Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4.4.1990 wurde dem Vater des mj. Roman S***** eine monatliche Unterhaltsverpflichtung von S 2.850 auferlegt. Am 21.6.1991 teilte der Unterhaltssachwalter dem Pflegschaftsgericht mit, daß der Minderjährige seit 2.5.1991 als Maurerlehrling eine monatliche Lehrlingsentschädigung von S 4.500 beziehe. Der dem Minderjährigen mit Beschluß vom 19.6.1990 für die Zeit vom 1.8.1989 bis 31.12.1989 gewährte Unterhaltsvorschuß nach den §§ 3, 4 Z ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1992

TE OGH 1992/1/15 1Ob626/91

Begründung: Die Eltern der Minderjährigen leben getrennt. Silvia P***** befindet sich bei der Mutter. Der Vater wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4.11.1980, ON 10, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.000 verpflichtet. Zuletzt wurde dem Kind für die Zeit vom 1.12.1989 bis 30.11.1992 mit Beschluß des Erstgerichtes vom 16.11.1989, ON 64, gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG ein monatlicher Unterhaltsvorschuß von S 1.000 gewährt. Seit 8.7.1991 ist Silvia P***** als Hilfsnäherin besc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.1992

RS OGH 1991/12/10 5Ob1572/91, 4Ob552/95, 4Ob2068/96p, 10Ob22/20p

Norm: UVG §7 Abs1 Z1UVG §19 Abs1ZPO §502 Abs1
Rechtssatz: Die Prüfung ob die im Titel festgesetzte Unterhaltspflicht noch besteht oder, der gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht entsprechend, zu hoch festgesetzt ist, hat nach den Umständen des Einzelfalles vom materiellen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Unterhaltspflichtigen auszugehen. Entscheidungstexte 5 Ob 1572/91 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1991

RS OGH 1991/10/8 4Ob549/91, 1Ob626/91, 8Ob649/91, 7Ob637/91, 1Ob559/92, 5Ob508/92, 2Ob535/92, 1Ob560

Norm: UVG §6 Abs1UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Es sind nicht die (Nettoeinkünfte) Einkünfte des Minderjährigen von dem bisher als Vorschuss gewährten Betrag einfach abzuziehen, sondern es ist zu ermitteln, mit welchem Betrag die im Exekutionstitel festgesetzte Unterhaltspflicht unter Bedachtnahme auf die eigenen Einkünfte des Kindes noch besteht. Die Berechnung der Vorschüsse auf die Weise, dass vom Richtsatz nach § 6 Abs 1 UVG die eigenen Einkünf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1991

RS OGH 1991/10/8 4Ob549/91, 5Ob510/92, 5Ob508/92, 8Ob541/92, 2Ob545/92, 1Ob560/92

Norm: UVG §6 Abs1UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Daß durch § 6 Abs 1 UVG nicht nur der monatliche Auszahlungsbetrag begrenzt, sondern auch der Anspruch auf Vorschüsse dadurch beschränkt werden sollte, daß eigene Einkünfte auf den Richtsatzbetrag anzurechnen sind und mit dem Erreichen dieser Einkommensgrenze jeder Anspruch auf "Titelvorschüsse" (ohne Rücksicht auf ungedeckt bleibende Teile eines höheren Unterhaltsanspruches) erlischt, ist weder dem G... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1991

RS OGH 1991/10/8 4Ob549/91, 4Ob69/07m

Norm: UVG §7 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 7 Abs 1 Z 2 UVG auf Titelvorschüsse kommt nicht in Betracht; der Gesetzgeber konnte im Fall der Gewährung von "Richtsatzvorschüssen" eine Prüfung, wie weit durch eigene Einkünfte ein Abweichen des Exekutionstitels von der gesetzlichen Unterhaltspflicht eingetreten ist, nicht anordnen, weil die "Richtsatzvorschüsse" nicht an eine konkret feststellbare Unterhaltspflicht anknüpfen, sond... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1991

Entscheidungen 181-210 von 233

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