RS OGH 1992/3/24 5Ob508/92

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Veröffentlicht am 24.03.1992
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Norm

UVG §6
UVG §7 Abs1

Rechtssatz

Der Ansicht, eine "Überalimentierung" müsse vermieden werden; es könne nicht Zweck des Gesetzes sein, Ausfälle bei sehr hohen Unterhaltsbeiträgen zu sichern (Knoll, Kommentar zum UVG in ÖA, RdZ 8 zu § 5 UVG), ist - hier nur für den verwandten Fall der Eigeneinkünfte - entgegenzuhalten, daß sich eine Gesetzesauslegung nicht an Extremfällen orientieren darf, "Überalimentierungen" in aller Regel schon durch die Anwendung des § 7 Abs 1 Z 1 UVG begegnet werden kann und der Unterhaltsbedarf von Minderjährigen knapp vor der Volljährigkeit in der Regel auch bei nicht gehobenen Lebensverhältnissen über der derzeitigen Grenze des § 6 Abs 1 UVG liegen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076372

Dokumentnummer

JJR_19920324_OGH0002_0050OB00508_9200000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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