Begründung: Karl Heinz P***** wurde als Vater der minderjährigen Zwillinge Stefanie und Daniela, die im Haushalt der Mutter Jacqueline R***** betreut werden, mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes vom 2. 1. 2002 verpflichtet, ab 1. 12. 2000 für jedes der beiden Kinder monatlich EUR 304,-- an Unterhalt zu zahlen. Am 24. 4. 2002 wurde über das Vermögen des Vaters (der ein Gastlokal betrieb) der Konkurs eröffnet. Am 8. 5. 2003 bot der Vater seinen Gläubigern einen Zwangsausgleich mi... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichts vom 31. 7. 2000 wurde die Unterhaltspflicht des Vaters u.a. ab 1. 1. 1998 mit ATS 2.450 (EUR 178,05) festgesetzt. Es stand außer Streit, dass der Vater nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit in den Jahren 1996 und 1997 schließlich ab dem Jahr 1998 als Koch über ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von ATS 15.390 (EUR 1.118,43) verfügte und keine weiteren Sorgepflichten hatte. Mit Beschluss vom 18. 7. 2002 bewilligte das Erstgericht dem M... mehr lesen...
Begründung: Am 4. 12. 2001 beantragte der Vater, die zuletzt mit S 3.600,- monatlich festgesetzten Unterhaltsbeiträge für die Zeit vom 1. 1. 2001 bis zum 30. 4. 2001 auf monatlich S 3.100,-, für die Zeit vom 1. 5. 2001 bis zum 31. 10. 2001 auf monatlich S 1.700,- und ab 1. 11. 2001 auf monatlich S 3.100,- herabzusetzen. Das Amt für Jugend und Familie sprach sich gegen diesen Antrag aus. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 22. 3. 2002, 15 S 40/02b-9, wurde über das Ve... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dass im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde, begründet keine Bedenken gegen den Fortbestand des Unterhaltstitels, weil zu diesem Zeitpunkt die Erteilung der Restschuldbefreiung noch ungewiss ist. Entscheidungstexte 2 Ob 90/03d Entscheidungstext OGH 12.06.2003 2 Ob 90/03d ... mehr lesen...
Begründung: Der mj Christopher C***** befindet sich in Pflege und Erziehung bei der Kindesmutter Tanja C*****. Der Vater ist weiters für den mj Stefan, geboren am 8. 6. 1993 und Arnold E*****, geboren am 10. 12. 1990 unterhaltspflichtig. Der Vater war zuletzt mit Beschluss vom 27. 1. 1999 (ON 45) zu einer Unterhaltsleistung von S 1.700,-- ab dem 1. 4. 1997 verpflichtet. Dem Kind wurden monatliche Unterhaltsvorschüsse für die Zeit vom 1. 5. 1997 bis 30. 4. 2000 in Höhe von S 1.700,... mehr lesen...
Begründung: Die mj Denise G***** entstammt der im Einvernehmen am 5. April 1990 geschiedenen Ehe von Barbara und Willibald G*****. Die Mutter ist mit der Obsorge alleine betraut. Der Vater war zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 5. 10. 1998 verpflichtet gewesen, seit 1. 1. 1998 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 3.800 für seine Tochter zu bezahlen. Am 8. 1. 2002 beantragte die Mutter namens des Kindes die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dass im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde, begründet keine Bedenken gegen den Fortbestand des Unterhaltstitels, weil zu diesem Zeitpunkt die Erteilung der Restschuldbefreiung noch ungewiss ist. Entscheidungstexte 2 Ob 90/03d Entscheidungstext OGH 12.06.2003 2 Ob 90/03d ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die vom Vater für das minderjährige, bei seiner Mutter aufwachsende Kind zu leistenden monatlichen Unterhaltsbeiträge ab 1. 3. 2002 von bisher 167,15 EUR (2.300 S) auf 212 EUR und wies das darüber hinausgehende Erhöhungsbegehren des Unterhaltssachwalters (insgesamt 220 EUR monatlich) und das Herabsetzungsbegehren des Vaters (auf 109 EUR monatlich) ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters teilweise dahin Folge, dass es die Unterhaltsbeiträge... mehr lesen...
Begründung: Die ehelichen Kinder Manuela und Andreas verblieben nach der Scheidung der Ehe ihrer Eltern im Jahr 1988 in Obsorge der Mutter. Ihr Vater war zu Unterhaltsleistungen von monatlich 1.500 S für Andreas auf Grund des Scheidungsvergleiches und von monatlich 2.250 S für Manuela auf Grund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 20. 9. 1990 verpflichtet. Infolge einer mit der Mutter getroffenen Vereinbarung zahlte er jedoch zuletzt 4.500 S monatlich für Manuela und 4.000 S für An... mehr lesen...
Begründung: Mit den Beschlüssen vom 28. 11. 2001 gewährte das Erstgericht beiden (im Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährigen) Kindern Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1, § 18 UVG in Titelhöhe, und zwar von (richtig) monatlich S 3.000,-- bzw S 2.700,-- weiter (im rekursgerichtlichen Beschluss wurde statt dessen irrtümlich die Pauschalgebühr von S 1.500,-- und S 1.350,-- angeführt). Der durch den Abwesenheitskurator vertretene Vater erhob gegen die Weitergewährung der Unt... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung der Ehe der Eltern der mj. Madeleine verblieb diese in Obsorge der Mutter, in deren Haushalt sie betreut wird. Der Vater war zunächst selbstständig erwerbstätig. Mit Beschluss des Landesgerichts Steyr vom 25. 11. 1996 wurde über sein Vermögen der Konkurs eröffnet, der nach Abschluss eines Zwangsausgleiches mit Beschluss vom 21. 12. 1998 wieder aufgehoben wurde. Als Angestellter bezog der Vater sodann monatlich durchschnittlich folgende Nettoeinkünfte: ... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1UVG §19 Abs2
Rechtssatz: § 7 Abs 1 Z 1 UVG ist im Verfahren nach § 19 Abs 2 UVG entsprechend anzuwenden. Nimmt ein Unterhalts(erhöhungs)beschluss zu Unrecht nicht auf einen rechtskräftig bestätigten Ausgleich (oder Zahlungsplan) Bedacht, ist dies bei der Entscheidung über den Unterhaltsvorschuss zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 277/02t Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1UVG §19 Abs2
Rechtssatz: § 7 Abs 1 Z 1 UVG ist im Verfahren nach § 19 Abs 2 UVG entsprechend anzuwenden. Nimmt ein Unterhalts(erhöhungs)beschluss zu Unrecht nicht auf einen rechtskräftig bestätigten Ausgleich (oder Zahlungsplan) Bedacht, ist dies bei der Entscheidung über den Unterhaltsvorschuss zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 277/02t Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen ist geschieden. Die Kinder befinden sich in Obsorge ihrer Mutter. Mit Vergleich vom 24. 2. 1998 verpflichtete sich der Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 4.250 für Sonja und von S 3.750 für Julia. Dieser Unterhaltsvereinbarung lag ein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen des Vaters von etwa S 25.000 zugrunde. Am 6. 12. 2001 wurde über das Vermögen des Vaters der Konkurs eröffnet. Der Betrieb des Unterhal... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist - ebenso wie seine Eltern - deutscher Staatsbürger. Er lebt mit seiner (obsorgeberechtigten) Mutter in Österreich. Der Vater, der in Deutschland lebt, ist aufgrund der vor dem Jugendamt Rhein - Neckar - Kreis, 6900 Heidelberg, abgegebenen Unterhaltsverpflichtungserklärung vom 9. 1. 1991 zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen in der Höhe von EUR 242,65 bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Minderjährigen und zu solchen in Höhe von EUR 289,45 vom 13. bi... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der eheliche Vater der beiden antragstellenden Minderjährigen. Die häusliche Gemeinschaft deren Eltern ist seit Mitte Februar 2001 aufgelöst. Die Kinder werden im Haushalt der Mutter betreut. Der Vater ist mit einer weiteren Sorgepflicht für eine am 29. Mai 1984 außerehelich geborene Tochter belastet. Er war als Kellner beschäftigt, hatte zuletzt wiederholt den Arbeitsplatz kraft eigener Willensentschlüsse gewechselt und ist derzeit arbeit... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 12. 7. 2000 - kundgemacht am 19. 7. 2000 - wurde über das Vermögen des Vaters der Konkurs eröffnet. Bereits mit Beschluss vom 22. 10. 1997 hatte das Landesgericht St. Pölten als Rekursgericht u. a. den einstweiligen Unterhalt des Minderjährigen Max, geboren am 26. 4. 1991, mit 6.075 S monatlich ab 3. 7. 1997 festgesetzt (ON 33). Auf dessen Grundlage beantragte der Minderjährige am 12. 7. 2001 Unterhaltsvorschüsse von 6.07... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters Harald K***** sen. für seinen mj. Sohn, der sich in Pflege und Erziehung der Mutter befindet, war zuletzt mit Beschluss des Bezirksgerichtes Favoriten vom 27. 1. 1999 - davon ausgehend, dass der Vater als Verkaufsberater durchschnittlich monatlich netto rund S 16.000,-- verdienen könnte - ab 1. 4. 1997 mit monatlich S 3.200,-- festgesetzt worden. Am 28. 2. 2001 wurde über das Vermögen des Vaters, der keine weiteren Unterhaltspflicht... mehr lesen...
Begründung: Der inzwischen volljährige Dominik (geboren am 23. 5. 1983) und seine noch minderjährige Schwester Pia (geboren am 6. 4. 1984) enstammen der geschiedenen Ehe ihrer Eltern; das Mädchen lebt im Haushalt der Mutter, der auch die Obsorge zugesprochen ist. Am 3. 8. 2000 beantragte die Mutter (als gesetzliche Vertreterin auch ihres damals noch minderjährigen Sohnes) die Erhöhung der bis dahin mit S 3.700 je Kind festgesetzten Unterhaltsverpflichtung des Vaters um je S 1.000 a... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Bd §5 KO UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Begründete Bedenken gegen das Weiterbestehen einer bereits titulierten Unterhaltsschuld nach materiellrechtlichen Kriterien sind nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Unterhaltsschuldners in geradezu typischer Weise dann gerechtfertigt, wenn sich der Unterhaltstitel auf monatliche Leistungen bezieht, die das zur Finanzierung einer bescheidenen Lebensführung erforderliche Maß übers... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Maßstab für die Kosten einer bescheidenen Lebensführung, die trotz Eröffnung des Konkurses über den Unterhaltsschuldner dennoch zu tragen sind, ist das Existenzminimum nach der jeweils geltenden ExminV. Entscheidungstexte 1 Ob 191/01x Entscheidungstext OGH 17.08.2001 1 Ob 191/01x Veröff:SZ 74/138 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Einem Unternehmer, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, steht wie jedem anderen der allgemeine Arbeitsmarkt offen, soweit dessen Arbeitskraft nicht mehr notwendigerweise im Unternehmen gebunden ist. Ein solcher Arbeitssuchender findet im Regelfall zumindest als Arbeiter eine Beschäftigung und kann damit ein solches Nettoeinkommen erzielen, das dem mittleren Einkommen von Arbeitern in Österreich (derz... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund des Beschlusses vom 4. 12. 1998 verpflichtet, seinem am 25. Jänner 1983 geborenen Sohn ab dem 1. 2. 1998 einen Unterhalt von 3.600 S monatlich zu zahlen. Er zahlte jedoch nur 3.020 S monatlich. Daraufhin wurden dem Sohn mit Beschluss vom 20. 5. 1999 antragsgemäß Unterhaltsvorschüsse von 580 S monatlich für den Zeitraum vom 1. 4. 1999 bis zum 31. 1. 2002 gewährt. Mit Beschluss vom 20. 6. 2000 wurden diese Vorschüsse ab dem 1. 5. 2000 antragsgemäß... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Bd §5 KO UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Begründete Bedenken gegen das Weiterbestehen einer bereits titulierten Unterhaltsschuld nach materiellrechtlichen Kriterien sind nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Unterhaltsschuldners in geradezu typischer Weise dann gerechtfertigt, wenn sich der Unterhaltstitel auf monatliche Leistungen bezieht, die das zur Finanzierung einer bescheidenen Lebensführung erforderliche Maß übers... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Maßstab für die Kosten einer bescheidenen Lebensführung, die trotz Eröffnung des Konkurses über den Unterhaltsschuldner dennoch zu tragen sind, ist das Existenzminimum nach der jeweils geltenden ExminV. Entscheidungstexte 1 Ob 191/01x Entscheidungstext OGH 17.08.2001 1 Ob 191/01x Veröff:SZ 74/138 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Einem Unternehmer, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, steht wie jedem anderen der allgemeine Arbeitsmarkt offen, soweit dessen Arbeitskraft nicht mehr notwendigerweise im Unternehmen gebunden ist. Ein solcher Arbeitssuchender findet im Regelfall zumindest als Arbeiter eine Beschäftigung und kann damit ein solches Nettoeinkommen erzielen, das dem mittleren Einkommen von Arbeitern in Österreich (derz... mehr lesen...
Begründung: Der bei einem Bestattungsunternehmen beschäftigte Vater erzielte im Jahre 2000 ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von S 23.024. Er ist nur für die Minderjährige, für die er zuletzt an Unterhalt monatlich S 2.600 zahlte, sorgepflichtig. Das durch einen besonderen Sachwalter vertretene Kind beantragte am 10. 10. 2000 die Erhöhung des vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalts auf S 3.800, weil dies seinen gestiegenen Bedürfnissen und dem Leistungsvermögen de... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seinen Sohn war zuletzt vom Bezirksgericht Hernals mit Beschluss vom 13. 7. 1995 (ON 74) ab 1. 12. 1992 mit S 5.000,-- monatlich festgesetzt worden. Hiebei wurde davon ausgegangen, dass der Vater, der versuche, sein wahres Einkommen zu verschleiern, ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von S 28.000,-- erzielen könne. Mit Schriftsatz vom 26. 8. 1996, ON 103, beantragte der Vater die Herabsetzung des Unterhalts auf S... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aktenlage ist Werner K***** als Vater der beiden minderjährigen Carina und Reinhard S***** auf Grund des Beschlusses des Landesgerichts Korneuburg vom 13.11.1997 verpflichtet, ihnen jeweils einen monatlichen Unterhalt von 3.800 S zu bezahlen. Er lebt und arbeitet in der Schweiz und bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von 4.436,25 SFr, welches der Berechnung der Unterhaltsbeträge zugrunde gelegt wurde. Am 4. Mai 1997 erlitt der Unterhaltspflichtige einen A... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der beiden Minderjährigen wurde letztmalig mit Beschluss vom 17. 8. 1994 (ON 99) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.150,-- pro Kind ab 1. 3. 1994 verpflichtet. Mit Schreiben vom 7. 3. 1997 (ON 120) beantragte die Mutter eine Unterhaltsherabsetzung mit der
Begründung: , derzeit monatlich nur S5.635,-- netto zu verdienen. Dieses Einkommen werde sich aber bis Sommer erhöhen. Tatsächlich hat aber die Mutter das Arbeitsverhältnis per 30. 6. 1997 durc... mehr lesen...