Norm
UVG §7 Abs1 Z1Rechtssatz
Dass im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde, begründet keine Bedenken gegen den Fortbestand des Unterhaltstitels, weil zu diesem Zeitpunkt die Erteilung der Restschuldbefreiung noch ungewiss ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117790Dokumentnummer
JJR_20030612_OGH0002_0020OB00090_03D0000_001