1 Eine inländische Generalimporteurin erwarb - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - mit Eingangsrechnung vom 23. Juni 2015 im Zuge eines innergemeinschaftlichen Erwerbs von einer deutschen Herstellerin aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Fahrzeug um 37.556 €. Dieses Fahrzeug war im Zeitraum vom 20. August 2015 bis 19. November 2015 auf diese Generalimporteurin zugelassen. 2 Mit Rechnung vom 7. Dezember 2015 verkaufte die Generalimporteurin der Mit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §4 Z1a NoVAG 1991 §6 Abs7 idF 2014/I/013 UStG 1994 §3 Abs1VwRallg NoVAG 1991 § 4 heute NoVAG 1991 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 4 gültig von... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §4 Z1a NoVAG 1991 §6 Abs7 idF 2014/I/013 NoVAG 1991 §6 Abs9 idF 2025/I/026 UStG 1994 §3 Abs1 NoVAG 1991 § 4 heute NoVAG 1991 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 4 gültig von 16.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §4 Z1a NoVAG 1991 §6 Abs7 idF 2014/I/013 NoVAG 1991 §6 Abs9 idF 2025/I/026 UStG 1994 §3 Abs1VwRallg NoVAG 1991 § 4 heute NoVAG 1991 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 ... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine österreichische Kapitalgesellschaft, die als gewerbliche Fahrzeughändlerin von Neu- und Gebrauchtwagen tätig ist. 2 Für den Jänner 2019 machte die Mitbeteiligte im Rahmen ihrer Anmeldung der für diesen Zeitraum entstandenen Normverbrauchsabgabe (NoVA) u.a. Vergütungen gemäß § 6 Abs. 7 Normverbrauchsabgabegesetz 1991 (NoVAG) idF BGBl. I Nr. 13/2014 in Höhe von 16,67 % der NoVA für auf die Mitbeteiligte kurzzeitig zugelassene, jedoch nicht genutzte Neufa... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Architektin, seit ca. 20 Jahren in Pension, deutsche Staatsangehörige, kinderlos und unverheiratet. Sie ist grundbücherliche Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Vorarlberg (3-Zimmer-Wohnung mit ca. 75m2; Kaufvertrag vom 9. Juli 2009), an welcher Adresse sie seit 7. Oktober 2009 mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Darüber hinaus ist sie grundbücherliche Eigentümerin einer Eigentumswohnung in München ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin lebt - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - seit ca. 16 Jahren mit ihrem Ehemann und den beiden Kindern an einer bestimmten Adresse in Österreich, wo auch ihr Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die zugehörige Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Eheleute. Auch der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Revisionswerberin liegt in Österreich. Sie ist seit Oktober 2018 arbeitslos, ihr Ehemann ist seit 25. September 2019 als Kraftfahrer bei der T... mehr lesen...
Index: 20/07 Schadenersatz Haftpflicht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: EKHG 1959 §5EKHG 1959 §5 Abs1NoVAG 1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/16/0107 E 27. Jänner 2010 VwSlg 8510 F/2010 RS 4 Stammrechtssatz Das NoVAG enthält keine Regelung darüber, wem die Verwendung des Fahrzeuges zuzurechnen ist. Auf Grund der gleichartigen Zielsetzung - nämlich die Person zu bestimmen, die für die durch die Verwendung ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei - eine GmbH im Bereich der Fahrzeugvermietung - erwarb am 27. Juli 2017 von einem Fahrzeughändler ein Kraftfahrzeug, für das in der Rechnung eine Normverbrauchsabgabe in der Höhe von 9.130,66 € ausgewiesen ist. Das Fahrzeug wurde am 22. September 2017 zugelassen. Die mitbeteiligte Partei stellte das Fahrzeug der M GmbH langfristig entgeltlich zur Verfügung, welche es für kurzfristige Vermietungen einsetzte. Am 15. November 2017 beantragte die mitbetei... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §12 Abs1 Z3 NoVAG 1991 §3 Z3 NoVAG 1991 §4 NoVAG 1991 § 12 heute NoVAG 1991 § 12 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 12 gültig von 01.07.2021 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38 impl; KFG 1967 §82 Abs8 idF 2014/I/026;NoVAG 1991;VwGVG 2014 §17;VwGVG 2014 §27; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 gültig von 01.02.1991 bi... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 25. August 2015 wurde der Revisionswerber zweier Verstöße nach § 82 Abs. 8 zweiter Satz KFG schuldig erkannt. Ihm wurde gemäß dieser Bestimmung vorgeworfen, als Benutzer zweier Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen diese länger als einen Monat nach der Einbringung des Fahrzeuges nach Österreich verwendet zu haben, obwohl Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Juli 2009 setzte das Finanzamt Graz-Stadt gegenüber der mitbeteiligten Gesellschaft mbH (der Mitbeteiligten), einer in Deutschland ansässigen Leasinggesellschaft, Normverbrauchsabgabe für den Mai 2004 in näher angeführter Höhe fest. Laut Mitteilung des Finanzamtes Salzburg-Land sei ein näher bezeichneter Pkw mit Leasingvertrag vom 3. Mai 2004 an die L-HandelsgesmbH, S, Deutschland, vermietet worden. Da das Fahrzeug jedoch laut Feststellungen des Finanzamtes Salzbu... mehr lesen...
Index: E1EE6J32/05 Verbrauchsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11997E039 EG Art39;11997E043 EG Art43;12010E045 AEUV Art45;12010E049 AEUV Art49;61999CJ0451 Cura Anlagen VORAB;62002CJ0464 Kommission / Dänemark;62004CJ0151 Nadin VORAB; NoVAG 1991 §1 Z2 idF 1995/021; NoVAG 1991 §1 Z3 idF 1999/I/122; NoVAG 1991 §4; NoVAG 1991 § 1 heute NoVAG 1991 § 1 gültig ab 01.07.... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §1 Z3 idF 2007/I/024; NoVAG 1991 §4; NoVAG 1991 § 1 heute NoVAG 1991 § 1 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 1 gültig von 01.01.2026 bis 30.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 ... mehr lesen...
Die L. GmbH mit dem Sitz in Deutschland kaufte im Jahr 2008 bei einem österreichischen Unternehmen einen Neuwagen der Marke Mercedes, welcher am 25. Juni 2008 für sie in Deutschland zum Verkehr zugelassen wurde. Der Sohn des Mitbeteiligten war damals Geschäftsführer und zu 50 % beteiligter Gesellschafter der L. GmbH. Mit Bescheid vom 2. März 2009 setzte das Finanzamt gegenüber dem Mitbeteiligten die Normverbrauchsabgabe für "07/2008" für das erwähnte Fahrzeug in näher angeführter Höhe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/05 Verbrauchsteuern68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BBG 1990 §36 Abs1 Z1;BBG 1990 §36 Abs1 Z4;BBG 1990 §36 Abs1;BBG 1990 §38; NoVAG 1991 §1 Z3; NoVAG 1991 §4 Z2; VwGG §42 Abs2 Z1; NoVAG 1991 § 1 heute NoVAG 1991 § 1 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 ... mehr lesen...
Mit Vertragsbeginn 1. September 2003 leaste der Beschwerdeführer von der H GesmbH & Co KG als Leasinggeberin ein näher genanntes Kraftfahrzeug, wobei als Kaufpreis im Leasingvertrag "EUR 22.700,-- inkl. USt. inkl. Nova (10 %)" festgehalten und daraus ein monatliches Leasingentgelt in näher bezeichneter Höhe ermittelt wurde. Im Zeitraum vom 26. August 2003 bis 12. Februar 2007 war das gegenständliche Kraftfahrzeug auf den Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer angemeldet. Mit 2. F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §4; NoVAG 1991 §1 Z3; NoVAG 1991 §4; BAO § 4 heute BAO § 4 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 BAO § 4 gültig von 01.01.2013 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BAO §4; KFG 1967 §82 Abs8; NoVAG 1991 §4; BAO § 4 heute BAO § 4 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 BAO § 4 gültig von 01.01.2013 bis 29.10.2019 zulet... mehr lesen...
Index: 20/07 Schadenersatz Haftpflicht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: EKHG 1959 §5 Abs1;NoVAG 1991;
Rechtssatz: Das NoVAG enthält keine Regelung darüber, wem die Verwendung des Fahrzeuges zuzurechnen ist. Auf Grund der gleichartigen Zielsetzung - nämlich die Person zu bestimmen, die für die durch die Verwendung des Fahrzeuges entstandenen Folgen einzustehen hat, - bietet es sich in diesem Zusammenhang an, auf d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat im Jahr 1998 einen Pkw aus Deutschland importiert. Die erstmalige Zulassung des Pkw im Inland ist am 30. April 1998 erfolgt. Aus diesem Grund hat der Beschwerdeführer am 30. April 1998 beim Finanzamt eine Erklärung über die Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt eingereicht. Die Normverbrauchsabgabe von 24.101 S (einschließlich des Zuschlages in Form einer Abgabenerhöhung nach § 6 Abs 6 NoVAG) hat er in der Folge entrichtet. Der Beschwerdeführer hat im Jahr 1998... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §201;NoVAG 1991;
Rechtssatz: Die Normverbrauchsabgabe zählt zu den Selbstberechnungsabgaben (vgl Ritz, BAO3, § 201 Tz 4). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005150122.X01 Im RIS seit 16.11.2006 Zuletzt aktualisiert am 17.05... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §207 Abs2;NoVAG 1991;
Rechtssatz: Für die Normverbrauchsabgabe beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs 2 BAO fünf Jahre (vgl Ritz, BAO³, § 207 Tz 11). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005150122.X02 Im RIS seit 16.11.2006 Zul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist auf Grund einer Umwandlung mit dem Stichtag 31. Dezember 1998 Gesamtrechtsnachfolger der R. GmbH. Den Unternehmensgegenstand der R. GmbH bildeten nach den Abgabenerklärungen "Transporte, Vermietungen", darunter das Mietwagengewerbe für 8 PKW mit (jeweils) bis zu 9 Sitzplätzen. Die R. GmbH erklärte in den Streitjahren Umsätze in Höhe von rund 25,000.000 S (1993), 28,000.000 S (1994) und 31,000.000 S (1995). In seinem Bericht über eine bei der R. GmbH über den Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §198;BAO §93 Abs2;NoVAG 1991; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0145
Rechtssatz: Der in den Bescheiden (es wurden Vordrucke "NOVA 3" verwendet) vorgenommene Hinweis auf "gebuchte" Beträge und auf Beträge, die "zur Nachzahlung verbleiben", ist nicht Teil des Sp... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe (Einantwortungsurkunde vom 4. Dezember 1995) seines am 18. August 1995 verstorbenen Vaters. Der Vater betrieb bis zu seinem Tod ein Taxiunternehmen. Im Jahr 1996 fand dieses Taxiunternehmen betreffend eine abgabenbehördliche Prüfung statt (Prüfungsbericht vom 20. Dezember 1996). 1. Zur Zl. 2001/13/0042 angefochtener Bescheid (erstangefochtener Bescheid): Unter Tz 15 des Prüfungsberichtes vom 20. Dezember 1996 wird zur "Kalkulation" u.a. aus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe (Einantwortungsurkunde vom 4. Dezember 1995) seines am 18. August 1995 verstorbenen Vaters. Der Vater betrieb bis zu seinem Tod ein Taxiunternehmen. Im Jahr 1996 fand dieses Taxiunternehmen betreffend eine abgabenbehördliche Prüfung statt (Prüfungsbericht vom 20. Dezember 1996). 1. Zur Zl. 2001/13/0042 angefochtener Bescheid (erstangefochtener Bescheid): Unter Tz 15 des Prüfungsberichtes vom 20. Dezember 1996 wird zur "Kalkulation" u.a. aus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §19;NoVAG 1991 §1 Z4;NoVAG 1991 §3 Z3;NoVAG 1991 §4 Z1;NoVAG 1991 §7 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0043
Rechtssatz: Nach dem NoVAG kann einen steuerbaren Vorgang in Bezug auf eine Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 NoVAG befreiten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §19;NoVAG 1991 §1 Z4;NoVAG 1991 §3 Z3;NoVAG 1991 §4 Z1;NoVAG 1991 §7 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0043
Rechtssatz: Nach dem NoVAG kann einen steuerbaren Vorgang in Bezug auf eine Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 NoVAG befreiten... mehr lesen...