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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
NoVAG 1991 §4 Z1aRechtssatz
Wenn der Gesetzgeber den Vergütungsanspruch dem "Erwerber" des Fahrzeuges zuerkennt, ist zu klären, auf welche Rechtsbeziehung dieser Begriff in der von § 6 Abs. 7 NoVAG geregelten Konstellation Bezug nimmt. Der Begriff "Erwerber" wird auch in § 4 Z 1a NoVAG verwendet. Dort steht er in Zusammenhang mit dem Begriff des "innergemeinschaftlichen Erwerbs". Damit handelt es sich bei dem Begriff des Erwerbers um einen umsatzsteuerlich geprägten Begriff, auf den das NoVAG zurückgreift. Daher ist dessen Auslegung für Zwecke des UStG auch für das NoVAG verbindlich (vgl. VwGH 23.10.2024, Ra 2023/15/0010).Wenn der Gesetzgeber den Vergütungsanspruch dem "Erwerber" des Fahrzeuges zuerkennt, ist zu klären, auf welche Rechtsbeziehung dieser Begriff in der von Paragraph 6, Absatz 7, NoVAG geregelten Konstellation Bezug nimmt. Der Begriff "Erwerber" wird auch in Paragraph 4, Ziffer eins a, NoVAG verwendet. Dort steht er in Zusammenhang mit dem Begriff des "innergemeinschaftlichen Erwerbs". Damit handelt es sich bei dem Begriff des Erwerbers um einen umsatzsteuerlich geprägten Begriff, auf den das NoVAG zurückgreift. Daher ist dessen Auslegung für Zwecke des UStG auch für das NoVAG verbindlich vergleiche VwGH 23.10.2024, Ra 2023/15/0010).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024150031.J05Im RIS seit
03.02.2026Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026