Index
32/05 VerbrauchsteuernNorm
NoVAG 1991 §1 Z3 idF 2007/I/024;Rechtssatz
Da § 4 NoVAG in der Stammfassung keine Regelung des Steuerschuldners für den Fall der Entstehung der Steuerschuld nach § 1 Z 3 zweiter Satz zweiter Fall NoVAG enthielt, ist in solchen Fällen derjenige der Steuerschuldner, der den die Steuerpflicht auslösenden Tatbestand verwirklicht, somit derjenige, welcher das Fahrzeug ohne Zulassung im Inland verwendet (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2010, 2009/16/0107).Da Paragraph 4, NoVAG in der Stammfassung keine Regelung des Steuerschuldners für den Fall der Entstehung der Steuerschuld nach Paragraph eins, Ziffer 3, zweiter Satz zweiter Fall NoVAG enthielt, ist in solchen Fällen derjenige der Steuerschuldner, der den die Steuerpflicht auslösenden Tatbestand verwirklicht, somit derjenige, welcher das Fahrzeug ohne Zulassung im Inland verwendet vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2010, 2009/16/0107).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010160254.X01Im RIS seit
27.12.2012Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016