1 Die Revisionswerberin ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Architektin, seit ca. 20 Jahren in Pension, deutsche Staatsangehörige, kinderlos und unverheiratet. Sie ist grundbücherliche Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Vorarlberg (3-Zimmer-Wohnung mit ca. 75m2; Kaufvertrag vom 9. Juli 2009), an welcher Adresse sie seit 7. Oktober 2009 mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Darüber hinaus ist sie grundbücherliche Eigentümerin einer Eigentumswohnung in München ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin lebt - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - seit ca. 16 Jahren mit ihrem Ehemann und den beiden Kindern an einer bestimmten Adresse in Österreich, wo auch ihr Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die zugehörige Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Eheleute. Auch der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Revisionswerberin liegt in Österreich. Sie ist seit Oktober 2018 arbeitslos, ihr Ehemann ist seit 25. September 2019 als Kraftfahrer bei der T... mehr lesen...
Index: 20/07 Schadenersatz Haftpflicht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: EKHG 1959 §5EKHG 1959 §5 Abs1NoVAG 1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/16/0107 E 27. Jänner 2010 VwSlg 8510 F/2010 RS 4 Stammrechtssatz Das NoVAG enthält keine Regelung darüber, wem die Verwendung des Fahrzeuges zuzurechnen ist. Auf Grund der gleichartigen Zielsetzung - nämlich die Person zu bestimmen, die für die durch die Verwendung ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei - eine GmbH im Bereich der Fahrzeugvermietung - erwarb am 27. Juli 2017 von einem Fahrzeughändler ein Kraftfahrzeug, für das in der Rechnung eine Normverbrauchsabgabe in der Höhe von 9.130,66 € ausgewiesen ist. Das Fahrzeug wurde am 22. September 2017 zugelassen. Die mitbeteiligte Partei stellte das Fahrzeug der M GmbH langfristig entgeltlich zur Verfügung, welche es für kurzfristige Vermietungen einsetzte. Am 15. November 2017 beantragte die mitbetei... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §12 Abs1 Z3 NoVAG 1991 §3 Z3 NoVAG 1991 §4 NoVAG 1991 § 12 heute NoVAG 1991 § 12 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 12 gültig von 01.07.2021 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §1 NoVAG 1991 §12 Abs1 Z3 NoVAG 1991 §3 Z3 NoVAG 1991 § 1 heute NoVAG 1991 § 1 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 1 gültig von 01.01.2026 bis 30.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §1 NoVAG 1991 §1 Z1 NoVAG 1991 §12 Abs1 Z3 NoVAG 1991 §3 Z3 NoVAG 1991 § 1 heute NoVAG 1991 § 1 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 1 gültig von 01.01.2026 bis 30.06.2026 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 2. September 2015 verpflichtete die revisionswerbende Gebietskrankenkasse die mitbeteiligte Partei als Dienstgeberin, für namentlich genannte Dienstnehmer in Bezug auf jeweils dargelegte Zeiträume zwischen dem 1. November 2011 und dem 31. Dezember 2013 Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in Höhe von EUR 3.677,62 zu entrichten. Die mitbeteiligte Partei betreibe einen Handel mit Kraftfahrzeugen. Die genannten Dienstnehmer hätten "Vorführkraftfahrzeuge" der mitb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/05 Verbrauchsteuern66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §50 Abs2EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §4 Abs1EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §4 Abs6 EStG 1988 §15 Abs2 Z2 NoVAG 1991 §3 Z3 ASVG § 50 heute ASVG § 50 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 25. August 2015 wurde der Revisionswerber zweier Verstöße nach § 82 Abs. 8 zweiter Satz KFG schuldig erkannt. Ihm wurde gemäß dieser Bestimmung vorgeworfen, als Benutzer zweier Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen diese länger als einen Monat nach der Einbringung des Fahrzeuges nach Österreich verwendet zu haben, obwohl Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz ... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38 impl; KFG 1967 §82 Abs8 idF 2014/I/026;NoVAG 1991;VwGVG 2014 §17;VwGVG 2014 §27; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 gültig von 01.02.1991 bi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 2009 von D. C. einen gebrauchten PKW der Marke BMW, Typ X5, und meldete dieses Fahrzeug am 18. August 2009 bei der Zulassungsbehörde an. Dieses Fahrzeug war vom 29. Juni 2004 (Erstzulassungsdatum) bis 7. Februar 2008 auf Y. H. zugelassen gewesen, vom 7. Februar 2008 bis zum 18. August 2009 auf D. C. Für dieses Fahrzeug war bis zum Erwerb durch den Beschwerdeführer keine Normverbrauchsabgabe entrichtet worden. Mit Schreiben vom 4. April 2011 forderte... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §3 Z4 litb; NoVAG 1991 § 3 heute NoVAG 1991 § 3 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 3 gültig von 01.09.2022 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist Folgendes zu entnehmen: Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde im Instanzenzug Umsatz- und Körperschaftsteuer sowie Normverbrauchsabgabe für näher genannte Zeiträume fest und zog die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. (Beschwerdeführerin) zur Haftung für Kapitalertragsteuer für näher angeführte Zeiträume heran. Weiters hob die belangte Behörde einen Bescheid des Finanzamtes b... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §3 Z3; NoVAG 1991 § 3 heute NoVAG 1991 § 3 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 3 gültig von 01.09.2022 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §3 Z3; NoVAG 1991 § 3 heute NoVAG 1991 § 3 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 3 gültig von 01.09.2022 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §3 Z3; NoVAG 1991 § 3 heute NoVAG 1991 § 3 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 3 gültig von 01.09.2022 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §3 Z3; NoVAG 1991 § 3 heute NoVAG 1991 § 3 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 NoVAG 1991 § 3 gültig von 01.09.2022 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, dessen Aufgabe nach § 2 (Zweck des Vereins) der in den vorgelegten Verwaltungsakten enthaltenen Statuten darin liegt, "Menschen mit Behinderungen individuell und bedürfnisorientiert zu begleiten, sowie Hilfe und Unterstützung dort anzubieten, wo sie notwendig ist, gewünscht oder eingefordert wird." Der Tätigkeitsbereich des Vereines ist in § 1 Z 3 dieser Statuten wie folgt umschrieben: "Der Verein ist eine soziale Dienstleistungseinrichtung, welch... mehr lesen...
Index: 20/07 Schadenersatz Haftpflicht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: EKHG 1959 §5 Abs1;NoVAG 1991;
Rechtssatz: Das NoVAG enthält keine Regelung darüber, wem die Verwendung des Fahrzeuges zuzurechnen ist. Auf Grund der gleichartigen Zielsetzung - nämlich die Person zu bestimmen, die für die durch die Verwendung des Fahrzeuges entstandenen Folgen einzustehen hat, - bietet es sich in diesem Zusammenhang an, auf d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat im Jahr 1998 einen Pkw aus Deutschland importiert. Die erstmalige Zulassung des Pkw im Inland ist am 30. April 1998 erfolgt. Aus diesem Grund hat der Beschwerdeführer am 30. April 1998 beim Finanzamt eine Erklärung über die Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt eingereicht. Die Normverbrauchsabgabe von 24.101 S (einschließlich des Zuschlages in Form einer Abgabenerhöhung nach § 6 Abs 6 NoVAG) hat er in der Folge entrichtet. Der Beschwerdeführer hat im Jahr 1998... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §201;NoVAG 1991;
Rechtssatz: Die Normverbrauchsabgabe zählt zu den Selbstberechnungsabgaben (vgl Ritz, BAO3, § 201 Tz 4). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005150122.X01 Im RIS seit 16.11.2006 Zuletzt aktualisiert am 17.05... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §207 Abs2;NoVAG 1991;
Rechtssatz: Für die Normverbrauchsabgabe beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs 2 BAO fünf Jahre (vgl Ritz, BAO³, § 207 Tz 11). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005150122.X02 Im RIS seit 16.11.2006 Zul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist auf Grund einer Umwandlung mit dem Stichtag 31. Dezember 1998 Gesamtrechtsnachfolger der R. GmbH. Den Unternehmensgegenstand der R. GmbH bildeten nach den Abgabenerklärungen "Transporte, Vermietungen", darunter das Mietwagengewerbe für 8 PKW mit (jeweils) bis zu 9 Sitzplätzen. Die R. GmbH erklärte in den Streitjahren Umsätze in Höhe von rund 25,000.000 S (1993), 28,000.000 S (1994) und 31,000.000 S (1995). In seinem Bericht über eine bei der R. GmbH über den Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §198;BAO §93 Abs2;NoVAG 1991; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0145
Rechtssatz: Der in den Bescheiden (es wurden Vordrucke "NOVA 3" verwendet) vorgenommene Hinweis auf "gebuchte" Beträge und auf Beträge, die "zur Nachzahlung verbleiben", ist nicht Teil des Sp... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe (Einantwortungsurkunde vom 4. Dezember 1995) seines am 18. August 1995 verstorbenen Vaters. Der Vater betrieb bis zu seinem Tod ein Taxiunternehmen. Im Jahr 1996 fand dieses Taxiunternehmen betreffend eine abgabenbehördliche Prüfung statt (Prüfungsbericht vom 20. Dezember 1996). 1. Zur Zl. 2001/13/0042 angefochtener Bescheid (erstangefochtener Bescheid): Unter Tz 15 des Prüfungsberichtes vom 20. Dezember 1996 wird zur "Kalkulation" u.a. aus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe (Einantwortungsurkunde vom 4. Dezember 1995) seines am 18. August 1995 verstorbenen Vaters. Der Vater betrieb bis zu seinem Tod ein Taxiunternehmen. Im Jahr 1996 fand dieses Taxiunternehmen betreffend eine abgabenbehördliche Prüfung statt (Prüfungsbericht vom 20. Dezember 1996). 1. Zur Zl. 2001/13/0042 angefochtener Bescheid (erstangefochtener Bescheid): Unter Tz 15 des Prüfungsberichtes vom 20. Dezember 1996 wird zur "Kalkulation" u.a. aus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §19;NoVAG 1991 §1 Z4;NoVAG 1991 §3 Z3;NoVAG 1991 §4 Z1;NoVAG 1991 §7 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0043
Rechtssatz: Nach dem NoVAG kann einen steuerbaren Vorgang in Bezug auf eine Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 NoVAG befreiten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §19;NoVAG 1991 §1 Z4;NoVAG 1991 §3 Z3;NoVAG 1991 §4 Z1;NoVAG 1991 §7 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0043
Rechtssatz: Nach dem NoVAG kann einen steuerbaren Vorgang in Bezug auf eine Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 NoVAG befreiten... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind deutsche Staatsbürger und übersiedelten Mitte des Jahres 1996 anlässlich der Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit durch den Erstbeschwerdeführer in Österreich (Vorarlberg) von Deutschland nach Österreich. Der Erstbeschwerdeführer war vorher in Deutschland, die Zweitbeschwerdeführerin (seine Ehefrau) ebenfalls vorher in Deutschland erwerbstätig. Als Übersiedlungsgut brachten die Beschwerdeführer je einen Personenkraftwagen (im Folgenden: Pkw) mit... mehr lesen...