Norm: GOG §85 ZPO §86 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22 GOG §85 MRK Art10 Abs2 IV2g ZPO §86 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 g... mehr lesen...
Begründung: In dem vom Antragsteller gegen den Antragsgegner anhängig gemachten Verfahren auf Rückerstattung der vom Antragsteller erlegten Kaution in der Höhe von 25.000 S wegen Verstoßes gegen § 27 Abs. 3 MRG gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien dem vom Antragsteller gegen den erstgerichtlichen Sachbeschluß, mit dem der Antrag abgewiesen wurde, erhobenen Rekurs nicht Folge (Punkt 2 des Beschlusses 41 R 359/92-10). Unter einem verhängte es über den Antragsteller e... mehr lesen...
Norm: GOG §85 GOG §97 StPO §16 A ZPO §220 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08... mehr lesen...
Norm: GOG §85 GOG §97 StPO §233 ff GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.1989 bi... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 24.Juni 1991, AZ 16 Vr 1566/85, wurde über Dipl.Ing. Dr.techn. Wilhelm P***** (als Angeklagten in einer fortgesetzten Hauptverhandlung) gemäß § 235 StPO eine Ordnungsstrafe von 10.000 S verhängt, weil er in einem an das Kreisgericht und die Staatsanwaltschaft Wels gerichteten Schriftsatz vom 20.Juni 1991 (ON 1196 der Vr-Akten) grundlose Vorwürfe, insbesondere den Vorwurf der Anwendung von "Nazi- und Ostblockmethoden" erhoben hatte.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß verhängte das Oberlandesgericht Linz über den Beschwerdeführer gemäß §§ 85 Abs. 1, 97 GOG iVm § 220 Abs. 1 ZPO eine Ordnungsstrafe von 10.000 S, weil er in einem an dieses Gericht gerichteten Schriftsatz (enthaltend einen Ablehnungsantrag, eine Beschwerde gemäß § 15 StPO sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde) die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzte. Mit dem angefochtenen Beschluß verhängte das Oberlandesgericht... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter hat mit seiner am 21.März 1989 bei dem Bezirksgericht, in dessen Sprengel er seinen Wohnsitz hat, eingelangten Eingabe unter Anführung der Aktenzeichen eines Sachwalterschaftsverfahrens, eines Pflegschaftsverfahrens, von zwei Rechtsstreitigkeiten, fünf Exekutionsverfahren und zwei Strafverfahren unter anderem erklärt, den Vorsteher und einen weiteren Richter des Bezirksgerichtes abzulehnen. Im Rekurs gegen den Beschluß des übergeordneten Gerichtshofe... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber schloß am 24.7.1986 für den Fall der gemeinsam mit seiner Ehefrau beantragten Scheidung seiner Ehe vor dem hiefür zuständigen Gericht eine Vereinbarung, in der er sich ua verpflichtete, vorbehaltlich der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung für seinen am 2.8.1973 geborenen Sohn einen monatlichen Unterhalt von 2.000 S und - im Fall der Erhöhung der Familienbeihilfe - einen um den selben Betrag erhöhten Unterhalt zu bezahlen. Außerdem verpflic... mehr lesen...
Begründung: Mit den erstgerichtlichen Beschlüssen 21 Nc 103/88-2 vom 18. August 1988, 21 Nc 104/88-4 vom 4.August 1988 und 21 Nc 124/88-6 vom 1.März 1989 wurden die gegen den Konkursrichter Mag.H*** gerichteten Ablehnungsanträge der nunmehrigen Rekurswerber vom Präsidenten des Kreisgerichtes Wels als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Linz gab im Verfahren 2 R 302-304/88 und 2 R 117/89 unter Punkt 2. seines Beschlusses den gegen die vorgenannten erstgeri... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22 GOG §85 ZPO §86 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.198... mehr lesen...
Begründung: Die in den erstgerichtlichen Verfahren AZ 2 C 1/89 (Begehren auf Zahlung von S 21.934 sA), AZ 2 C 2/89 (Begehren auf Zahlung von S 13.129 sA) und AZ 2 C 3/89 (Begehren auf Zahlung von S 7.924 sA) ergangenen klageabweisenden Urteile wurden vom Berufungsgericht mit den zu 2 R 241/89, 2 R 242/89 und 2 R 243/89 ergangenen Urteilen bestätigt. Nach Zustellung der berufungsgerichtlichen Entscheidungen übersandte der Kläger am 20.Juli 1989 an das Berufungsgericht einen Schri... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.März 1986 verhängte das Erstgericht über Hanno H*** gemäß den §§ 1 und 3 der Justizministerialverordnung vom 8.Juni 1857, RGBl Nr. 114, betreffend die Behandlung der Winkelschreiber eine Geldstrafe von S 1.000,--. Dieser Beschluß wurde dem Beschuldigten am 4.April 1986 zugestellt. Erst am 26.Mai 1987 erhob dieser gegen den erstinstanzlichen Beschluß unter Berufung auf § 11 Abs 2 AußStrG Vorstellung und beantragte für den Fall der Nichtberücksicht... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 27. Jänner 1987 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz beantragte die Einschreiterin unter anderem, mehrere ob der ihr gehörenden Liegenschaft EZ 1644 KG Margarethen zugunsten von Maria K*** einverleibte Pfandrechte zu löschen. Als von den beantragten Grundbuchseintragungen zu verständigende Personen führte sie unter anderem die Pfandgläubigerin Maria K***, Pensionistin, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 118 a/19 an. Der antragsgemäß gefaßte Grundbuchsbesch... mehr lesen...
Begründung: Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer stellte mit dem am 7. Jänner 1986 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz den Antrag auf Einleitung des Verfahrens gegen Cornelius T*** wegen Winkelschreiberei, da T*** 34 Grundbuchssachen verfaßt und eingereicht habe. Cornelius T*** mache es zu seinem Geschäftsbetrieb, Rechtsurkunden - ohne hiezu befugt zu sein - zu verfassen. Cornelius T*** bekannte sich der Winkelschreiberei nicht schuldig. Mit Entscheidung vom 20. August 198... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 32.000,-- sA auf Grund der mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Ausfertigung des vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 24. Feber 1987 zu 12 Cg 341/86 geschlossenen Vergleiches die Pfändung und den Verkauf der Fahrnisse und die Pfändung und Überweisung der Bezüge des Verpflichteten. In seinem schriftlichen Rekurs gegen den Exekutionsbewi... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.März 1986 verhängte das Erstgericht über Hanno H*** gemäß den §§ 1 und 3 der Justizministerialverordnung vom 8.6.1957, RGBl. Nr.114, betreffend die Behandlung der Winkelschreiber eine Geldstrafe von S 1.000,--. Dieser Beschluß wurde dem Beschuldigten am 4.4.1986 zugestellt. Erst am 26.5.1987 erhob dieser gegen den erstinstanzlichen Beschluß unter Berufung auf § 11 Abs 2 AußStrG Vorstellung und beantragte für den Fall der Nichtberücksichtigung die... mehr lesen...
Begründung: Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer stellte mit dem am 7. Jänner 1986 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz den Antrag auf Einleitung des Verfahrens gegen Cornelius T*** wegen Winkelschreiberei, da T*** 34 Grundbuchssachen verfaßt und eingereicht habe. Cornelius T*** mache es zu seinem Geschäftsbetrieb, Rechtsurkunden und gerichtliche Eingaben für Parteien - ohne hiezu befugt zu sein - zu verfassen. Cornelius T*** bekannte sich der Winkelschreiberei nicht schuld... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde vom Rekursgericht aus Anlaß der Erledigung eines Rekurses des ehelichen Vaters gegen den Beschluß des Erstgerichtes über die Festsetzung des Unterhaltes für die beiden minderjährigen ehelichen Kinder über den Rekurswerber gemäß § 85 GOG eine Ordnungsstrafe von S 1.000 verhängt. Der Rekurs des Vaters enthielt unter anderem folgende auf den Erstrichter bezogene Sätze: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde vom Rekursgericht aus Anlaß... mehr lesen...
Norm: GOG §85 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1 GOG §85 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Norm: GOG §85 ZPO §86 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...
Norm: GOG §85 GOG §97 StPO §235 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.1989 bis ... mehr lesen...
Norm: GOG §85 ZPO §220 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2004... mehr lesen...
Über Antrag der Vermieterin bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 19. Dezember 1968, ON 39, gemäß §§ 7 und 28 Abs 3 MietG für die Mietgegenstände des Hauses Wien L-Straße 358 a und für die Zeit vom 1. Jänner 1969 bis 31. Dezember 1971 eine Erhöhung der Hauptmietzinse um 3.65 S pro Friedenskrone. Gegen diesen Beschluß erhoben die Mieter, vertreten durch Hermann R, der selbst auch Mieter dieses Hauses und Antragsgegner ist, Rekurs. Im Rekurs wurde u a geltend gemacht, daß der a... mehr lesen...
Norm: GOG §85 ZPO §220 AußStrG 2005 §22 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.198... mehr lesen...
Norm: GOG §85 ZPO §86 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...
Norm: GOG §85 ZPO §86 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtIV Z5 GOG §85 WinkelschreibereiV §1 ZPO §86 ZPO §528 A GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 ... mehr lesen...
Norm: GOG §85 GOG §97 ZPO §220 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.1989 bis 3... mehr lesen...