Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 5. Juli 1990 gemäß § 55 a EheG geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich wurde die Obsorge für das Kind der Mutter überlassen. Der Vater verpflichtete sich zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 2.500 ab 1. Juli 1990; dieser Unterhaltsverpflichtung ist ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters von rund S 30.000 zugrundegelegt. Außerdem hat der Vater zum Unterhalt der Mutter für die Zeit vom 1. Juli 1990 bis 30. Juni 1995 mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde im Jahre 1982 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten rechtskräftig geschieden. Aufgrund des nach mehrfachen Unterhaltsbemessungen zuletzt ergangenen rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Erstgerichtes vom 30. November 1987 ist der Beklagte ab 1. November 1987 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 5.850,-- an die Klägerin verpflichtet. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die Klägerin unter Hinweis auf zwischen... mehr lesen...
Norm: EheG §55a EheG § 55a heute EheG § 55a gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 EheG § 55a gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 EheG § 55a gültig von 01.07.1978 bis 30.06.2001... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 I ABGB §914 II ABGB §914 IIIa EheG §55a EheG §69a ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 12.9.1988 aus Anlaß der einvernehmlichen Scheidung ihrer Ehe einen Vergleich, in dem sich der Kläger verpflichtete, ab 1.10.1988 der Beklagten S 1.500, dem am 4.1.1972 geborenen Sohn Wolfgang S 200 und der am 17.1.1974 geborenen Tochter Manuela S 1.300 monatlich jeweils am Ersten eines Monats an Unterhalt zu bezahlen. In dem Vergleich heißt es sodann: "Festgehalten wird, daß der mj. Wolfgang Kellnerlehrling im ersten Lehrjahr ist, d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Angst und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gert S*****, vertreten durch Dr. Bruno Binder ua, Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagten Parteien 1) Helga S*****, 2) mj. Karin S*****, 3) mj. Guntram S*****, und 4) Sunhild S*****, alle ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 7.6.1985, 2 Cg 122/85-5, gemäß § 55 a EheG geschieden. Zum Zeitpunkt der Ehescheidung war von den Kindern nur mehr der am 10.1.1970 geborene Sohn Wilfried unterhaltsberechtigt. Der am 7.6.1985 zwischen den Streitteilen abgeschlossene gerichtliche Scheidungsvergleich lautet wie folgt: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 7.6.1985, 2 Cg 122/85-5, gemäß P... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die (nunmehr) ständige Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz in Unterhaltssachen verwiesen, wonach der Grundsatz, daß bei der Neubemessung eines Unterhaltsanspruches (wegen Änderung der Verhältnisse) im allgemeinen die einmal in einem Unterhaltsvergleich festgelegte Relation zwischen Einkommen und Unterhaltshöhe gewahrt bleiben soll (EFSlg. 57.253, 54.494, 51.684, 47.509 uv... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 B ABGB §177 Abs1 B EheG §55a ABGB § 176 heute ABGB § 176 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 176 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 176 gültig v... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 B ABGB §177 Abs1 B AußStrG §9 A2c EheG §55a ABGB § 176 heute ABGB § 176 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 176 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 5.9.1984 geborenen mj. Harald wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Wels vom 6.10.1989, GZ 1 C 53/89-8, gemäß § 55 a EheG geschieden. Im zuvor geschlossenen Scheidungsvergleich vereinbarten die Eltern ua., daß die alleinige Obsorge für den Minderjährigen der Mutter zukommen solle. Das Pflegschaftsgericht genehmigte den Scheidungsvergleich in diesem Punkt nicht und sprach nach eingehender Beweisaufnahme aus, daß die Obsorge für den Minderj... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 23.November 1988, 4 Sch 134/88-4, gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Der von den Parteien gemäß § 55 a Abs 2 EheG am selben Tage abgeschlossene Vergleich über die Scheidungsfolgen hat unter Punkt 6. nachstehenden Wortlaut: Die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 23.November 1988, 4 Sch 134/88-4, gemäß Paragraph 55, a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 Abs1 B EheG §55a ABGB § 177 heute ABGB § 177 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 177 gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 ABGB § 177 gültig von 01.07.19... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren gemäß § 55 a EheG die Scheidung ihrer am 16.12.1978 geschlossenen Ehe, welcher der am 26.6.1979 geborene Sohn Patric entstammt. In der Verhandlung vor dem Erstgericht legten sie eine von ihnen vorher getroffene schriftliche Vereinbarung vor, nach welcher sie ua gemeinsam weiterhin die Obsorge für ihren Sohn übernehmen und dessen Unterhalt wie bisher gemeinsam außergerichtlich regeln wollen. In einer ausführlichen - durch weitere bereits vo... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 29. Oktober 1987, 7 Sch 32/87-3, rechtskräftig geschieden. Die beiden minderjährigen Kinder verblieben in Pflege und Erziehung der Mutter. Der Vater verpflichtete sich mit Vergleich vom gleichen Tag, für die beiden Minderjährigen einen Unterhalt von je S 3.500 monatlich zu bezahlen. Dabei wurde im Vergleich festgehalten, daß der Unterhaltsregelung für die beiden Kinder das steue... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 20. Mai 1972 die jeweils erste Ehe. Sie lebten zunächst in der Birkenstraße 2 in Wels. Der Kläger war als Facharzt für Gynäkologie im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern und im Diakonissenkrankenhaus in Linz tätig. Ende 1977 richtete er sich in Wels, Schillerstraße 7, eine eigene Ordination ein. Die Streitteile übersiedelten im Jahr 1979 dorthin. Weiterhin blieb der Kläger daneben in den genannten Krankenhäusern in Linz tätig... mehr lesen...
Norm: ABGB §872 EheG §55a ABGB § 872 heute ABGB § 872 gültig ab 01.01.1812 EheG § 55a heute EheG § 55a gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Stockerau vom 5. Juli 1988, GZ. Sch 19/88-4, rechtskräftig geschieden. Nach dem von den Parteien gemäß § 55 a Abs. 2 EheG am selben Tag geschlossenen Vergleich über die Scheidungsfolgen verpflichtete sich der Kläger, seinen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 4768 KG Stockerau, die im gleichteiligen Eigentum der Streitteile stand, an die Beklagte zu übertragen, dem aus der Ehe entstammenden... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hietzing vom 23. Dezember 1987, 1 Sch 78/87-4, wurde die Ehe zwischen Dr. Peter L*** und Katharina Andrea L*** gemäß § 55 a EheG geschieden. Zuvor hatten sie am selben Tag vor Gericht einen Vergleich geschlossen, in dem sie ihre Verhältnisse zum gemeinsamen Kind, der mj. Julia-Daphne L***, wie folgt regelten: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hietzing vom 23. Dezember 1987, 1 Sch 78/87-4, wurde die Ehe zwischen Dr. Peter L*** und Ka... mehr lesen...
Norm: ABGB §1389 AußStrG §229 ff EheG §55a EheG §81 ABGB § 1389 heute ABGB § 1389 gültig ab 01.01.1812 AußStrG § 229 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EheG § 55a ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 4. April 1986 (35 Cg 49/84-48) aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Dieses Urteil wurde von der Antragstellerin zur Gänze, vom Antragsgegner nur im Verschuldensausspruch angefochten. Bei der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Wien am 14. November 1986 schlossen die Parteien für den Fall der rechtskräftigen Scheidung der Ehe folgenden Vergleich: "1.... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 23.12.1987 beim Erstgericht eingebrachten Ehescheidungsklage begehrte die Erstantragstellerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Zweitantragsteller aus dessen Verschulden gemäß § 49 EheG. Mit ihrer am 23.12.1987 beim Erstgericht eingebrachten Ehescheidungsklage begehrte die Erstantragstellerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Zweitantragsteller aus dessen Verschulden gemäß Paragraph 49, EheG. In der über diese Scheidungsklage abgehaltenen Tagsatzung zur m... mehr lesen...
Norm: EheG §55a EheG §69 Abs2 EheG §80 EheG § 55a heute EheG § 55a gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 EheG § 55a gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 EheG § 55a gültig von 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 23. August 1959 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 20. Oktober 1986, 8 Cg 311/86-10, gemäß § 55 EheG rechtskräftig geschieden. Im Urteil wurde gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß den dortigen Kläger (= hier Beklagten) das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Der Ehe entstammt die am 11. September 1961 geborene, noch nicht selbst erhaltungsfähige Tochter Karin, für die der Beklagte einen monatliche... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt den Zuspruch von S 420.000,-- s.A. mit der
Begründung: , die Beklagte habe sich außerhalb des am 19.12.1984 anläßlich eines Ehescheidungsverfahrens abgeschlossenen Vergleiches und unabhängig von diesem zur Zahlung dieses Betrages als Beitrag für das vom Kläger (laut diesem Vergleich) für die Beklagte zu errichtende Einfamilienhaus verpflichtet. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens mit der Behauptung, daß die am Morgen des 19.12.1... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 23.12.1987 beim Erstgericht eingebrachten Ehescheidungsklage begehrte die Erstantragstellerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Zweitantragsteller aus dessen Verschulden gemäß § 49 EheG. Mit ihrer am 23.12.1987 beim Erstgericht eingebrachten Ehescheidungsklage begehrte die Erstantragstellerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Zweitantragsteller aus dessen Verschulden gemäß Paragraph 49, EheG. In der über diese Scheidungsklage abgehaltenen Tagsatzung zur m... mehr lesen...
Norm: EheG §55a EheG § 55a heute EheG § 55a gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 EheG § 55a gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 EheG § 55a gültig von 01.07.1978 bis 30.06.2001... mehr lesen...
Norm: ABGB §897 EheG §55a ABGB § 897 heute ABGB § 897 gültig ab 01.01.1812 EheG § 55a heute EheG § 55a gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner haben am 7.4.1981 vor dem Standesamt in München die Ehe geschlossen. Die Antragstellerin ist deutsche Staatsbürgerin, der Antragsgegner österreichischer Staatsbürger. Der letzte gemeinsame eheliche Wohnsitz war Innsbruck, Mariahilfpark 3/505. Seit 7.4.1986 wohnt der Antragsgegner in Innsbruck, Mariahilfpark 3/806. Kinder sind aus dieser Ehe nicht hervorgegangen. Seit 6.6.1986 behängt beim Landesgericht Innsbruck zu 18 Cg 281/86 ein v... mehr lesen...
Norm: EheG §55a EheG §97 Abs2 EheG §98 EheG § 55a heute EheG § 55a gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 EheG § 55a gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 EheG § 55a gültig von 0... mehr lesen...