Begründung: Die Streitteile schlossen am 14. 9. 1991 die Ehe. Am 11. 10. 1991 wurde der gemeinsame Sohn geboren, den die Beklagte am 26. 7. 1993 im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit tötete. Der Kläger begehrt die Aufhebung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Diese habe bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung an der letztlich zur Tötung des gemeinsamen Kindes führenden geistigen Erkrankung gelitten. Da der Kläger dies nicht gewusst habe, sei von einem Irrtum über Umstände,... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 14. 9. 1991 die Ehe. Am 11. 10. 1991 wurde der gemeinsame Sohn geboren, den die Beklagte am 26. 7. 1993 im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit tötete. Der Kläger begehrt die Aufhebung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Diese habe bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung an der letztlich zur Tötung des gemeinsamen Kindes führenden geistigen Erkrankung gelitten. Da der Kläger dies nicht gewusst habe, sei von einem Irrtum über Ums... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von der in der Zulassungsbeschwerde als erheblich geltend gemachten Rechtsfrage hängt die Entscheidung schon deshalb nicht ab, weil der Kläger entgegen der Meinung des Berufungsgerichtes keinen im Sinne des § 37 Abs 1 EheG relevanten Irrtum bewiesen hat: Von der in der Zulassungsbeschwerde als erheblich geltend gemachten Rechtsfrage hängt die Entscheidung schon deshalb nicht ab, weil der Kläger entgegen der Meinung... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Der Kläger lernte die Beklagte im Jahre 1968 in einem Tennisclub kennen. Entweder am 27. Juli oder am 3. August 1968 kam es zwischen ihnen zu einem Geschlechtsverkehr. Als der Kläger am 25. August 1968 von einem Urlaub zurückkehrte, teilte ihm die Beklagte mit, sie glaube, schwanger zu sein. Der Kläger, dem bekannt war, daß die Beklagte (früher) auch ein Verhältnis mit seinem Vorgesetzten Dr. Helmut B unterhalten hatte... mehr lesen...
Norm: EheG §38 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Eine voreheliche Mitteilungspflicht für alle das Wesen der Ehe als Grundlage der ehelichen Gemeinschaft und des Familienlebens bedeutsamen Tatsachen ist anzuerkennen. Eine schwangere Frau, die der Mann, der mit ... mehr lesen...
Norm: EheG §38 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Immer dann, wenn der Täuschende verhindern will, daß der Getäuschte durch Kenntnis der wahren Sachlage von der Eingehung der Ehe Abstand nimmt, ist die Täuschung arglistig; Schädigungsabsicht ist nicht erforderl... mehr lesen...
Das Erstgericht hob die zwischen den Streitigkeiten am 15. Juni 1968 geschlossene, kinderlos gebliebene Ehe aus dem Verschulden der Beklagten auf. Es stellte folgenden Sachverhalt fest: Im Zeitpunkt der Eheschließung sei die Beklagte 171/2 Jahre alt gewesen. Ende des Sommers 1968 habe sie eine Fehlgeburt gehabt. Die Ehe sei bis zum 20. Jänner 1969 durchaus normal verlaufen. An diesem Tag habe der Kläger durch eine Freundin der Beklagten erfahren, daß die Beklagte in den Jahren 1962... mehr lesen...
Norm: EheG §38 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Auf die Motive für die Täuschung kommt es nicht an; auch derjenige, der in der sicheren Erwartung, daß die Ehe glücklich verlaufen werde, den Verlobten objektiv wesentliche Umstände verschweigt, von denen er ann... mehr lesen...
Norm: EheG §38 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Von einer arglistigen Täuschung kann nur gesprochen werden, wenn der angeblich Getäuschte im Zeitpunkt der Eheschließung Anspruch auf Mitteilung des wahren Sachverhaltes hatte, dieser objektiv für die Gestaltung... mehr lesen...
Norm: EheG §38 EheG §49 Satz2 E EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938 EheG § 49 heute EheG § 49 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ... mehr lesen...
Norm: EheG §37 EheG §38 EheG § 37 heute EheG § 37 gültig ab 01.08.1938 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Es... mehr lesen...
Norm: EheG §37 EheG §38 EheG § 37 heute EheG § 37 gültig ab 01.08.1938 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
N... mehr lesen...
Norm: EheG §38 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Eine Mitteilungspflicht über erhebliche Umstände an den Ehepartner vor Abschluß der Ehe wird grundsätzlich dann anzunehmen sein, wenn der Partner erkennbar darauf Gewicht legt.
Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EheG §37 EheG §38 EheG § 37 heute EheG § 37 gültig ab 01.08.1938 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
1)... mehr lesen...
Norm: EheG §37 EheG §38 EheG § 37 heute EheG § 37 gültig ab 01.08.1938 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Z... mehr lesen...
Norm: EheG §37 EheG §38 EheG § 37 heute EheG § 37 gültig ab 01.08.1938 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Ge... mehr lesen...
Norm: EheG §37 EheG §38 EheG § 37 heute EheG § 37 gültig ab 01.08.1938 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Ni... mehr lesen...
Norm: EheG §38 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Eine auf arglistige Täuschung durch den anderen Ehegatten gestützte Klage auf Aufhebung der Ehe ist eine unzulässige Rechtsausübung, wenn sich aus dem Gesamtverhalten des Klägers ergibt, daß er die Aufhebung der... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem Verschulden der beklagten Partei aufgehoben, hingegen das Begehren, die Scheidung der Ehe und die Auflösung des Ehevertrages auszusprechen, abgewiesen. Der abweisende Ausspruch ist in Rechtskraft erwachsen. Das Gericht erster Instanz hat als erwiesen angenommen, daß die Beklagte außer der Ehe drei Kinder geboren hat, die im Alter von 10, 20 und 23 Jahren stehen und von drei verschiedenen Männern stammen. Vor d... mehr lesen...
Norm: EheG §38 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Hat eine Frau mit drei unehelichen Kindern ihrem künftigen Gatten nur das Vorhandensein eines Kindes eingestanden, so ist dies ein Aufhebungsgrund nach § 38 EheG. Hat eine Frau mit drei unehelichen Kindern ihre... mehr lesen...