Rechtssatz
Zweifel über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines für den Eheabschluß wesentlichen Umstandes genügen bereits, um das Recht der Aufhebung der Ehe gemäß §§ 37, 38 EheG auszuschließen.Zweifel über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines für den Eheabschluß wesentlichen Umstandes genügen bereits, um das Recht der Aufhebung der Ehe gemäß Paragraphen 37, 38, EheG auszuschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056184Dokumentnummer
JJR_19571113_OGH0002_0010OB00594_5700000_001