Rechtssatz
Hat eine Frau mit drei unehelichen Kindern ihrem künftigen Gatten nur das Vorhandensein eines Kindes eingestanden, so ist dies ein Aufhebungsgrund nach § 38 EheG.Hat eine Frau mit drei unehelichen Kindern ihrem künftigen Gatten nur das Vorhandensein eines Kindes eingestanden, so ist dies ein Aufhebungsgrund nach Paragraph 38, EheG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056314Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009